Schloss Köchstedt mit großem Grundstück u. mögl. Erw. durch Anbau

380.000 € VB

  • Wohnfläche 1.300 m²
  • Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
  • Balkon
  • Terrasse
  • Keller
  • Dachboden
  • Denkmalobjekt

Standort

06179 Sachsen-Anhalt - Zscherben

Beschreibung

Einzigartiges Schloss Köchstedt bei Halle/Saale - Historischer Charme mit Entwicklungspotenzial!

Willkommen im Schloss Köchstedt, einem denkmalgeschützten Gutshaus mit reicher Geschichte und einem beeindruckenden Schlossgarten, das zum Verkauf steht. Das Dach dieses einzigartigen Anwesens wurde 2021 komplett erneuert und bietet eine vielseitige Nutzungsmöglichkeit. Das Gebäude erstreckt sich über Keller, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss sowie ein nichtausgebautes Dachgeschoss, mit einer großzügigen Geschossfläche von 1500m².

Highlights:

Denkmalgeschütztes Schloss Köchstedt mit Geschichte
Komplett erneuertes Dach im Jahr 2021
Vielseitige Nutzungsmöglichkeiten: Hotel, Seniorenheim, uvm.
Großes Grundstück mit Schlossgarten, 7500m²

Geschichte:
Köchstedt geht auf das 16. Jahrhundert zurück und wurde vermutlich als Vorwerk für die Stadt Bennstedt genutzt. Über die Jahrhunderte hat es verschiedene Eigentümer erlebt, darunter auch König Friedrich Wilhelm I. von Preußen. Diese Gründerzeitvilla wurde im Jugendstil um 1907 erbaut und zeugt von einer reichen Vergangenheit.

Nutzen Sie die Gelegenheit, ein Stück Geschichte zu erwerben und gestalten Sie dieses Schloss nach Ihren Vorstellungen. Ob als repräsentative Residenz, Hotel oder Seniorenheim – die Möglichkeiten sind vielfältig.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder vereinbaren Sie eine Besichtigung - dieses Schloss wartet darauf, wieder zum Leben erweckt zu werden!
*Bildverweis z.t. von www.ostblog.tk)*

Nach aktueller Rücksprache mit der unteren Denkmalbehörde ist ein weiteres Gebäude auf dem Schlossparkgelände denkbar. Dieses darf jedoch im Verhältnis zum Hauptgebäude 1/4 - 1/3 nicht überschreiten. Die Auflagen am Hauptgebäude besagen, dass erhaltenswerte Elemente auch erhalten werden sollten. Neue Installationen und Räumlichkeiten, welche eine aktuelle Nutzung verlangen sind natürlich möglich und unter Einbeziehung der Denkmalbehörde bei der Planung, abzustimmen.

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