- Wohnfläche 61,20 m²
- Zimmer 2
- Schlafzimmer 1
- Badezimmer 1
- Etage 4
- Wohnungstyp Etagenwohnung
- Baujahr 1972
- Hausgeld 340 €
- Provision Mit Provision
- Balkon
- Einbauküche
- Aufzug
- Keller
- Garage/Stellplatz
- Aktuell vermietet
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Suchen Sie eine Wohnung mit Aussicht? Dann ist diese gepflegte hübsche 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon und Ausblick ins Grüne genau das Richtige für Sie. Sie befindet sich in einem sehr sauberen Mehrfamilienhaus von Pfungstadt-Eschollbrücken. Das 1972 gebaute Haus umfasst in dieser Einheit 12 Wohnungen und eine Tiefgarage mit Rolltor. Die Wohnung befindet sich im 4. Stock des Hochhauses und kann über Treppe oder mit dem Aufzug erreicht werden. Vom großzügigen Flur der Wohnung erreichen Sie das Wohnzimmer, das Schlafzimmer und die separat liegende Küche, ebenso das Tageslichtbad mit Badewanne. Vom Wohnzimmer aus gelangen Sie auf den Balkon mit traumhaftem Ausblick. Trotz mehrerer Mietparteien handelt es sich um eine sehr ruhige Anlage. Daher ist hier ruhiges Wohnen gewährleistet, unabhängig davon ob als Single oder Paar. Besonders gut ist die Wohnung jedoch als Kapitalanlage, denn sie ist zur Zeit äußerst gut vermietet mit der perfekten Mieterin. Diese zahlt ab 01.12.2023 EUR 590,00 Kaltmiete zzgl. umlagefähige Betriebskosten (136,54 EUR) d.h. EUR 726,54 Warmmiete. Umflagefähige Betriebskosten belaufen sich auf 136, 54 EUR/Monat (inkl. Grundsteuer von ca. 8,46 EUR).
Bleiben noch Fragen offen? Dann kontaktieren Sie mich! Gerne können Sie einen Besichtigungstermin mit mir vereinbaren.
# Ausstattung
-2-Zimmer
-separate Küche
-Balkon
-Tageslichtbad mit Badewanne
-Gas-Heizung
-Warmwasserbereitung wird solar unterstützt
-Personenaufzug
-TG-Stellplatz
-Keller mit Wasch- und Trockenraum
-separater Fahrradabstellraum
-aktuell sehr gut vermietet
-Kaltmiete: EUR 590,00
-Warmmiete: EUR 726,54
-Hausgeld: 234,33 EUR inkl. Rücklageanteil
# Weitere Angaben
Objektzustand: gepflegt
Bodenbelag: Fliesen, Laminat
Kaufpreis pro m²: 2.761,44 €
Käuferprovision: 3,57% inkl. MwSt. d.h. 6.033,30 €
Vermietbare Fläche: ca. 61,20 m²
# Lagebeschreibung
Eschollbrücken ist ein Stadtteil von Pfungstadt mit rund 3.000 Einwohnern und liegt kurz vor dem Hessischen Ried. Das beschauliche Örtchen bietet eine Apotheke, Hausarzt- sowie Tierarztpraxis, Postladen (DHL), Bäcker und Dorfladen (mit Hermes). Es gibt ein Fachgeschäft für Fahrräder, ein Thai-Massage-Studio und 2 Friseure. Außerdem eine Gaststätte mit Kneipe und Biergarten, ein italienisches Ristorante, eine Pizzeria, ein Döner-Imbiss sowie die Vereinsgaststätte des TSV. Autofahrer finden am südlichen Ortsausgang eine Tankstelle vor. Mehrere Handwerksbetriebe und einige kleine Gewerbebetriebe sind in Eschollbrücken beheimatet, daneben existieren mehrere landwirtschaftliche Betriebe. Ein wichtiger Zweig der Landwirtschaft in Eschollbrücken ist der Anbau von Spargel. Es gibt eine Kindertagesstätte sowie eine Grundschule. Weiterführende Schulen befinden sich in Pfungstadt und Darmstadt.
Verkehrsgünstig liegt Eschollbrücken an der Autobahn 67 zwischen Mannheim und Frankfurt. Der Flughafen Frankfurt am Main ist knapp 30 Minuten Fahrtzeit entfernt. Zwei Buslinien fahren zu weiteren öffentlichen Verkehrsmitteln nach Darmstadt und Eberstadt.
# Sonstiges
Diese Immobilie wird im Gemeinschaftsgeschäft mit Michael Dreiling, Gießen, verkauft.
Es liegt ein Energieverbrauchsausweis vor. Dieser ist gültig bis 04.03.2029. Endenergieverbrauch beträgt 119,8 kwh/(m²*a). Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Erdgas E. Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1972. Die Energieeffizienzklasse ist D.
VERFÜGBARKEIT: Zur Zeit vermietet!
PROVISION: Der Erwerber zahlt eine Provision in Höhe von 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt. an die Firma LaFleur Immobilien. Mit dem Verkäufer wurde eine Provision in gleicher Höhe vereinbart.
Angebote nur für den Empfänger selbst bestimmt. Weitergabe an Dritte nicht gestattet, anderenfalls Schadensersatzleistung in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Auslassungen, Zwischenverwertung vorbehalten. Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von Dritten stammen und von uns zwar überprüft worden, dennoch schleichen sich gerne Fehler ein, für die wir keine Gewähr übernehmen.
Möchten Sie auch verkaufen oder vermieten?
Gerne beraten wir Sie hierzu unverbindlich!
Warum Sie uns beauftragen sollten:
- Wir haben Erfahrung in Verkauf und Marketing von Immobilien
- Wir haben für Sie ausgewählte und passende Kaufinteressenten
- Unser Kunden- und Geschäftspartnernetzwerk erstreckt sich
bundes- und europaweit
- Wir sparen Ihnen Zeit bei Immobilienverkäufen
- Durch unsere Verhandlungsführung optimieren wir Ihren Kaufpreis
- Home Staging
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entgegen
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- Wir nehmen uns Zeit für Sie
- Regionale Wurzeln in Darmstadt, Frankfurt am Main und Umgebung
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns!
www.lafleur-immobilien.de
Tel: 06151-1302825
Mobil: 0176-80209351
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
# Energie
Energieausweis: Energieverbrauchsausweis
Energieverbrauch: 119.8 kWh(m²*a)
Energieeffizienzklasse: D
Gültig bis: 2029-03-04
Heizungsart: Zentralheizung
Wesentliche Energieträger: Gas
Anbieter-Objekt-ID: AN-2023-034
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Dr. phil. Annika Nickel
LaFleur Immobilien
Brentanostraße 3
64291 Darmstadt
Kontakt
Telefon: 06151-1302824
Telefax: 06151-1302825
E‑Mail: info@lafleur-immobilien.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE349148352
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung:
Immobilienmaklerin (IHK)
Zuständige Kammer:
IHK Darmstadt Rhein Main Neckar
Rheinstraße 89
64295 Darmstadt
Verliehen in:
Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
Hiscox
Arnulfstraße 31
80636 München
Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland
Redaktionell verantwortlich
Dr. phil. Annika Nickel
Brentanostraße 3
64291 Darmstadt
Quellenangaben
Illustrationen: Simone Ruths, www.rosavision.de
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E‑Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: https://www.e‑recht24.de/impressum-generator.html
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der LaFleur Immobilien, Inhaberin Frau Dr. phil. Annika Nickel, Brentanostraße 3, 64291 Darmstadt, (nachfolgend „LaFleur“) und dem Verkäufer bzw. Vermieter einer Immobilie oder einem Kauf- bzw. Mietinteressenten (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung (Geltungsklausel). Auftraggeber kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
Sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 (nachfolgend „Unternehmer“), gelten diese AGB ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, LaFleur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jeden Fall, insbesondere auch dann, wenn LaFleur in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistungen an ihn vorbehaltslos ausführt.
Individuelle und im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung der LaFleur maßgebend.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E‑Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben lediglich klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Vertragsschluss
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn LaFleur dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Exposés, Pläne, Berechnungen), sonstige Beschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sie sich unabhängig von der Unverbindlichkeit grundsätzlich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
Der Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche oder textliche (§ 126b BGB) Beauftragung durch den Auftraggeber und Annahme durch LaFleur.
Die Beauftragung von LaFleur erfolgt im Alleinauftrag mit dem Zweck, für ein Verkaufs- oder Mietobjekt Interessenten nachzuweisen oder einen Kauf- oder Mietvertragsabschluss zu vermitteln. Der tatsächliche Abschluss eines solchen Vertrages ist von LaFleur jedoch nicht geschuldet.
Rechte und Pflichten von LaFleur
LaFleur darf weitere Vertriebspartner nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher oder textlicher Zustimmung des Auftraggebers einschalten.
Ist der Auftraggeber ein Verkäufer, so darf LaFleur nur mit dessen ausdrücklicher vorheriger schriftlicher oder textlicher Zustimmung für Kaufinteressenten tätig werden.
LaFleur wird ab dem Vertragsschluss unverzüglich tätig und den Auftrag sorgfältig, nachhaltig und unter Ausnutzung aller sich bietenden Abschlusschancen ausführen. Diesbezüglich wird LaFleur regelmäßig Vertriebsaktivitäten (Aushänge, Einstellung des Objektes in das Internet etc.) entfalten, um den Verkauf zu fördern.
LaFleur wird den Auftraggeber regelmäßig über den Stand der Vermarktungsbemühungen und Vermarktungs-chancen schriftlich oder in Textform unterrichten. Sie wird ihn von allen Umständen unverzüglich in Kenntnis setzen, die für dessen Verkaufs- bzw. Kaufentscheidung von Bedeutung sein können. Hierzu gehört insbesondere die Aufklärung darüber, ob die geforderten Verkaufsbedingungen oder die Gebote der potentiellen Käufer jeweils einschließlich des Preises als angemessen anzusehen sind. Sonstige Nachforschungen muss LaFleur nur anstellen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
LaFleur wird den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchführen. Sie hafte für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
LaFleur bewahrt hinsichtlich der im Rahmen des Auftrages erlangten Kenntnisse über das Verkaufsobjekt des Auftraggebers und seiner Person Verschwiegenheit.
LaFleur darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden (Doppeltätigkeit).
LaFleur übernimmt keine Haftung für die ihr vom Verkäufer oder diesem beauftragten Dritten überlassenen Informationen. Es ist Sache des Auftraggebers, diese Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrages keinen anderen Makler zur Erreichung des vertraglich vereinbarten Zweckes zu beauftragen. Weiter verpflichtet sich der Auftraggeber, eventuell weiteren tätigen Maklern eine Fortsetzung ihrer Bemühungen zu untersagen. Von vorstehenden Regelungen unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, Eigengeschäfte zu tätigen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die Verkaufsbemühungen des Maklers zu unterstützen insbesondere durch Angabe und Herausgabe aller bei ihm vorhandenen, den Verkauf unterstützenden Informationen und Unterlagen. Er ermächtigt den Makler, diese Informationen und Unterlagen einschließlich von Fotos und Ansichten vom Verkaufsobjekt gegenüber Kaufinteressenten sowie für die Werbung zu verwenden.
Der Verkäufer unterrichtet LaFleur unverzüglich über alle maßgeblichen Umstände und Entwicklungen des Verkaufsobjektes, insbesondere über anderweitige Veräußerung, Verfügungen, Vermietung oder Verpachtung sowie die Aufgabe der Verkaufsabsicht.
Der Verkäufer hat LaFleur zur Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten, die Versicherungsunterlagen, Baugenehmigungsunterlagen und alle sonstigen behördlichen Akten, in denen das Verkaufsobjekt dokumentiert ist, ebenso zur Einkunftseinholung bei der Hausverwaltung zu bevollmächtigen. Er verpflichtet sich, LaFleur die nötigen Unterlagen wie bestehende Mietverträge oder – falls vorhanden – einen Energieausweis für die Dauer des Vertragsverhältnisses in Kopie zu überlassen sowie ihr und deren Interessenten den Zugang zu dem Objekt zu gewähren.
Weist LaFleur einen Interessenten nach, der dem Verkäufer bereits bekannt ist, ist dieser verpflichtet, den Nachweis von LaFleur schriftlich oder in Textform zurück zu weisen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, sich vor Abschluss des Hauptvertrages bei LaFleur darüber zu informieren, ob diese den Vertragsschluss nachgewiesen oder vermittelt hat. Verletzt der Verkäufer diese Pflicht, so kann der LaFleur nicht entgegenhalten, er habe von der Maklertätigkeit keine rechtzeitige Kenntnis gehabt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertrages erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben.
Der Verkäufer ist verpflichtet, LaFleur vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und ihr auf erste Aufforderung eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln.
Wird die Chance von LaFleur auf eine Provision in Folge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Verkäufers vereitelt, hat der Verkäufer Aufwendungsersatz nach den Bestimmungen dieser AGB oder der individualvertraglichen Vereinbarung zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
Maklerprovision
Sofern nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet sich der Verkäufer, an LaFleur eine Provision in Höhe von […] % des Gesamtkaufpreises zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu bezahlen. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen an den Verkäufer (wie etwa die Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.). Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch nicht.
Der Provisionsanspruch ist fällig mit Abschluss des vollwirksamen Kaufvertrages mit dem von LaFleur nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und LaFleur, aber aufgrund ihrer zustande kommt.
Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils an dem Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und ähnlichen sowie die Übertragung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem wirtschaftlichen Zweck des Auftrages entspricht.
Der Provisionsanspruch von LaFleur entsteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein Ersatzgeschäft liegt regelmäßig vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von LaFleur erbrachten Leistungen das Objekt von einem von ihr nachgewiesenen Vertragspartner mietet bzw. vermietet anstatt es käuflich zu erwerben bzw. zu verkaufen und umgekehrt.
Laufzeit und Kündigung
Der Maklervertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch bis zum Ende des sechsten vollen Kalendermonats. Er endet spätestens nach neun vollen Kalendermonaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn LaFleur die Interessenwahrnehmung für den Auftraggeber trotz schriftlicher oder textlicher Abmahnung wesentlich vernachlässigt oder der Auftraggeber trotz Abmahnung die Alleinauftragsbindung verletzt.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder der Textform.
Aufwendungsersatz
LaFleur steht im Falle der Ziffer 4.9. sowie in den Fällen, in denen sie den Maklervertrag aus wichtigem Grund kündigen konnte, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen ein Ersatz ihres Aufwandes zu:
Zum Aufwand gehören vor allem die Kosten für Inserate, Exposés, sonstige Prospekte, die Einstellung im Internet, Hinweisschilder sowie sonstige konkrete für dieses Projekt aufgewendete Mittel und Reisekosten. Nicht zum Aufwand gehören die allgemeinen Geschäftsunkosten sowie die Arbeitszeit.
Fahrten von LaFleur und ihrer Angestellten oder Erfüllungsgehilfen mit dem Kraftfahrzeug sind mit EUR 0,42 pro km einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entschädigen. Für die übrigen Auslagen wie Porto, Telekommunikationsdienstleistungen, Büromaterial und Zeitaufwand wird eine Pauschale von EUR 20,00 pro Monat bestimmt. Es bleibt LaFleur unbenommen, nachzuweisen, dass die konkreten Aufwendungen im Einzelfall höher waren. Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass LaFleur im konkreten Fall niedrigere Aufwendungen als die Pauschale entstanden sind. Auf jeden Fall ist der Ersatz der Aufwendungen auf maximal 25 % derjenigen Provision begrenzt, die LaFleur entgangen ist.
Datenschutz
Der Auftraggeber willigt ein, dass LaFleur Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfang an Interessenten übermittelt.
Schlussbestimmungen
Ist der Auftraggeber Kaufmann, so wird zwischen ihm und LaFleur als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen sowie Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten Darmstadt vereinbart.
Individualvertragliche Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB. Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen oder dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Textformklausel.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Regelungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieser AGB.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Ist der Auftraggeber Verbraucher, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben muss der Auftraggeber LaFleur mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E‑Mail) über seinen Entschluss, den Vertrags zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat LaFleur dem Aufraggeber alle Zahlungen, die sie von diesem erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die vom Makler angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei LaFleur eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet LaFleur dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er LaFleur eine an angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber LaFleur von der Ausübung des Widerrufsrechtes hinsichtlich dies Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Belehrung gemäß § 356 Abs. 4 BGB:
Hiermit bestätigt der Auftraggeber, davon Kenntnis genommen zu haben, dass sein oben genanntes Widerrufsrecht für den oben abgeschlossenen Maklervertrag erlischt, wenn LaFleur ihm die vollständigen Unterlagen übergeben hat und eine Besichtigung stattfand, und der Auftraggeber sich nur noch zu entscheiden hat, ob er den nachgewiesenen/vermittelten Hauptvertrag abschließt, ohne dass es weiterer Tätigkeiten von LaFleur bedarf. Auf § 356 Abs. 4 BGB wurde der Auftraggeber hingewiesen.
Auftrag vor Ablauf der Widerrufsfrist
Ich verlange ausdrücklich und stimme gleichzeitig zu, dass mit der in Auftrag gegebenen Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Ich weiß, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Vertrages erlischt.