Resthof für Pferdeliebhaber mit Blick ins Weserbergland
558.000 €
- Wohnfläche 338,96 m²
- Zimmer 10
- Grundstücksfläche 3.906 m²
- Verfügbar ab Mai 2024
- Haustyp Bauernhaus
- Etagen 2
- Baujahr 1926
- Provision Mit Provision
- Einliegerwohnung
Standort
Beschreibung
Willkommen in Ihrem Traumhaus, einem liebevoll gestalteten Hof, der inmitten der malerischen Felder das Weserbergland überblickt. Diese einzigartige Immobilie wird nicht nur Pferdeliebhaber begeistern, sondern auch all jene, die die Ruhe und Schönheit der Natur zu schätzen wissen.
Höhepunkte:
1. Platz für Pferde und Reiter:
Die großzügigen Stallungen und der Reitplatz bieten Platz für bis zu 20 Pferde, beeindruckende 32.000 Quadratmeter gepachtete Wiesenflächen stehen ebenfalls zur Verfügung. Darüber hinaus wurde eine vollautomatisierte Führanlage auf dem hinteren Teil des Grundstücks errichtet. Hier können Sie Ihre Leidenschaft für Pferde in vollen Zügen ausleben.
2. Private Oase:
Der private Wohnbereich des Hofes umfasst etwa 340 Quadratmeter und ist derzeit in zwei Wohneinheiten aufgeteilt. Die Einliegerwohnung im Erdgeschoss verfügt über zwei Zimmer und ein seniorengerechtes Bad, das erst im Jahr 2022 erbaut wurde. Diese Einheit hat einen separaten Eingangsbereich im Westen des Grundstücks und bietet alle Annehmlichkeiten für ein komfortables tägliches Leben.
3. Historischer Charme und moderne Annehmlichkeiten:
Das Hauptgebäude des Hofes überrascht mit einer erhaltenen Fachwerk-Diele, die Ihren ersten Schritt im Inneren zu einem unvergesslichen Erlebnis macht. Hier finden Sie auch ein voll ausgestattetes Bad und zwei Büros. Die lichtdurchfluteten Wohnräume erstrecken sich im östlichen Teil des Gebäudes. Ein großer Kachelofen, der 2022 erneuert wurde, sorgt nicht nur für Wärme, sondern auch für Gemütlichkeit. Von diesen Ausgängen aus erreichen Sie die überdachte Terrasse und den angrenzenden Garten mit Pool.
4. Flexibilität und Raum:
Von der Diele aus können Sie sowohl den massiven Keller als auch das ausgebaute Dachgeschoss erreichen. Das Dachgeschoss verfügt über drei weitere Räume, ein Bad und einen großzügigen Wohn-/Essbereich, der Ihnen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bietet.
5. Raum für Geselligkeit:
In Richtung Einfahrt des Hofes befindet sich ein für wohnwirtschaftliche Zwecke errichteter Anbau, der derzeit als Partyraum genutzt wird. Hier können Sie mit Familie und Freunden besondere Momente teilen und das Angebot dieser Immobilie perfekt abrunden.
Diese Immobilie erfüllt eine Vielzahl von Lebensidealen und bietet die perfekte Kombination aus modernem Komfort und ländlichem Charme. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, diesen Traumhof zu besichtigen und Ihren eigenen Lebensstil auf ein neues Niveau zu heben.
Modernisierungsmaßnahmen:
Dach inkl. Wärmedämmung (ca. 1996): Das Dach wurde 1996 modernisiert und mit hochwertiger Wärmedämmung ausgestattet, um Energieeffizienz und Wohnkomfort zu verbessern.
Fenster (ca. 1996): Im Jahr 1996 wurden Fenster erneuert, um eine bessere Isolierung und einen zeitgemäßen Look zu bieten.
Heizungsanlage (ca. 1997): Die Heizungsanlage wurde 1997 auf den neuesten Stand gebracht, was nicht nur zur Energieeinsparung, sondern auch zur Erhöhung der Wohnqualität beitrug.
Bäder (ca. 1998, Einliegerwohnung Bj. 2022): Im Jahr 1998 wurden insgesamt vier Badezimmer modernisiert. Die Einliegerwohnung verfügt über ein seniorengerechtes Badezimmer aus dem Jahr 2022.
Grundrissgestaltung (ca. 2000): 2000 erfolgten Veränderungen in der Grundrissgestaltung, um den Wohnraum optimal zu nutzen und ein zeitgemäßes Raumgefühl zu schaffen.
Leitungssysteme (ca. 2014): 2014 wurden die Leitungssysteme überarbeitet und erneuert, um den hohen Standards moderner Technik gerecht zu werden.
Innenausbau für Pferdeliebhaber (ca. 2018): Im Jahr 2018 wurde ein Innenausbau speziell für Pferdeliebhaber durchgeführt, um die Unterbringung und Pflege von Pferden so bequem wie möglich zu gestalten.
Kachelofen (neuer Einsatz inkl. Brennraum, Rohr und Filter, ca. 2022): Der Kachelofen erhielt 2022 einen Einsatz inklusive neuem Brennraum, Rohr und Filter, um eine effiziente und umweltfreundliche Nutzung zu gewährleisten.
Bitte besuchen Sie für weitere Infos unsere Website:
www.immovertis.de
Rechtliche Angaben
IMMOVERTIS Inh. Otmar Elze e.K. Immobilienvermittlung
Egge 4
31737 Rinteln
Telefon: 05754215300
Mobil: 01713269695
info@immovertis.de
Steuernummer: USt-IDNr DE43 569 302 180
Handelsregisternr.: Registergericht: Amtsgericht Rinteln, HRA 2067
USt-IdNr.: DE 66/122/11111
Geschäftsinhaber: Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Otmar Elze
Geschäftsführer: Otmar Elze, Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt der Stadt Rinteln Genehmigung erteilt nach § 34c GewO
IMMOVERTIS
Inh. Otmar Elze e. K.
Immobilienvermittlung
Postanschrift
Egge 4
31737 Rinteln
mobil+49(0)1713269695
Fon +49(0)5754215300
Mail info@immovertis.de
Internet http://www.immovertis.de
Geschäftsführer:
Otmar Elze
Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt der Stadt Rinteln Genehmigung erteilt nach § 34c GewO
Registergericht
Amtsgericht Rinteln
HRA 2067:
USt-IDNr DE43 569 302 180
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV:
Otmar Elze
Haftungshinweis:
Haftungsansprüche gegen IMMOVERTIS Inh. Otmar Elze e. K. , die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen oder durch fehlerhafte und unvollständige Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens IMMOVERTIS Inh. Otmar Elze e. K. kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
AGB
Gültigkeit
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Angebote
Das Angebot wurde nach den uns vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Informationen mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen werden. Die Angaben sind unverbindlich, ggf. vom Käufer vor Vertragsabschluss neu zu prüfen; Zwischenverkauf ist vorbehalten. Eine gleichzeitige Tätigkeit für die andere Vertragsseite ist uns gestattet. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an. Sofern der Empfänger dieses Angebotes mit dem Verkäufer oder dessen Beauftragten direkt in Verbindung tritt, was ihm grundsätzlich nicht gestattet ist, ist unsere Firma zu benennen. Spätestens bei einem Vertragsabschluss ist unsere Firma hinzuzuziehen.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 4 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§ 5 Provisionspflicht
Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. bei Unterzeichnung des Miet- oder Pachtvertrages. Sie ist zahlbar lt. Rechnungslegung. Die Berechnung der Provision erfolgt nach der im Exposé genannten Höhe. Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, beträgt die Provision für Käufer und Verkäufer jeweils 2,975% vom Kaufpreis, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
§ 6 Vorkenntnis
Der Auftraggeber hat für den Fall der Kenntnis des im Exposé bezeichneten Objektes (nachfolgend „Objekt“) bzw. des Eigentümers des Objektes diesen Umstand dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, so hat der Empfänger dem Makler im Wege des Aufwendungsersatzes die in Erfüllung des Auftrages nutzlos gewordenen Aufwendungen zu ersetzen, die dem Makler dadurch entstanden sind, dass der Empfänger ihn nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
§ 7 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§ 8 Aufhebung
Der Gesamtprovisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge Anfechtung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinfällig wird. In diesem Fall ist die Vertragspartei zur Zahlung der Gesamtprovision verpflichtet, bei der der Grund der Aufhebung des Vertrages liegt.
§ 9 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Der Makler haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
§ 10 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten diegesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 11 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
AGB
AGB
Gültigkeit
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Angebote
Das Angebot wurde nach den uns vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Informationen mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen werden. Die Angaben sind unverbindlich, ggf. vom Käufer vor Vertragsabschluss neu zu prüfen; Zwischenverkauf ist vorbehalten. Eine gleichzeitige Tätigkeit für die andere Vertragsseite ist uns gestattet. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an. Sofern der Empfänger dieses Angebotes mit dem Verkäufer oder dessen Beauftragten direkt in Verbindung tritt, was ihm grundsätzlich nicht gestattet ist, ist unsere Firma zu benennen. Spätestens bei einem Vertragsabschluss ist unsere Firma hinzuzuziehen.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 4 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§ 5 Provisionspflicht
Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. bei Unterzeichnung des Miet- oder Pachtvertrages. Sie ist zahlbar lt. Rechnungslegung. Die Berechnung der Provision erfolgt nach der im Exposé genannten Höhe. Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, beträgt die Provision für Käufer und Verkäufer jeweils 3,14% vom Kaufpreis, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
§ 6 Vorkenntnis
Der Auftraggeber hat für den Fall der Kenntnis des im Exposé bezeichneten Objektes (nachfolgend „Objekt“) bzw. des Eigentümers des Objektes diesen Umstand dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, so hat der Empfänger dem Makler im Wege des Aufwendungsersatzes die in Erfüllung des Auftrages nutzlos gewordenen Aufwendungen zu ersetzen, die dem Makler dadurch entstanden sind, dass der Empfänger ihn nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
§ 7 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§ 8 Aufhebung
Der Gesamtprovisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge Anfechtung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinfällig wird. In diesem Fall ist die Vertragspartei zur Zahlung der Gesamtprovision verpflichtet, bei der der Grund der Aufhebung des Vertrages liegt.
§ 9 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Der Makler haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
§ 10 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten diegesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 11 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Cookies
Cookies kurz erklärt:
Cookies sind kleine Textdateien, die vom Browser auf dem Gerät des Nutzers zur Speicherung von bestimmten Infos abgelegt werden. Beim nächsten Aufruf unserer Internetseite mit demselben Gerät werden die in Cookies gespeicherten Infos an unsere Internetseite („First Party Cookie“) oder eine andere Internetseite, zu der das Cookie gehört („Third Party Cookie“), zurückgesandt.
Durch die im Cookie gespeicherten und zurückgesandten Infos erkennt die jeweilige Internetseite, dass der Nutzer diese mit dem Browser seines Endgeräts bereits aufgerufen und besucht hat. Diese Infos nutzen wir, um dem Nutzer die Internetseite gemäß seinen Interesse optimal anzeigen zu können.
Es wird hierbei aber nur das Cookie selbst auf dem Gerät identifiziert. Eine darüber hinausgehende Speicherung von personenbezogenen Daten erfolgt nur, wenn der Nutzer uns seine ausdrückliche Zustimmung dafür gibt oder wenn diese Speicherung unbedingt erforderlich ist, um den angebotenen und aufgerufenen Dienst nutzen zu können.
Zustimmung zur Verwendung von Cookies
Cookies, die nicht unbedingt erforderlich sind, um die Dienste auf dieser Internetseite zur Verfügung zu stellen, werden erst nach Einwilligung verwendet. Indem der Nutzer auf Grundlage eines von uns auf der Internetseite erteilten Hinweises („Cookie-Banner“) eine Einwilligung zur Verwendung von Cookies erteilt hat, stimmt er der Verwendung von Cookies zu.
Seine Cookie Einstellungen kann der Nutzer jederzeit individuell anpassen, indem er zum Beispiel einzelne Cookie-Kategorien aktiviert oder deaktiviert.
Deaktivierung oder Löschung sämtlicher Cookies
Der Nutzer kann seinen Browser so einstellen, dass das Speichern von Cookies auf seinem Gerät generell verhindert wird beziehungsweise er jedes Mal gefragt wird, ob er mit dem Setzen von Cookies einverstanden ist. Einmal gesetzte Cookies kann der Nutzer jederzeit wieder löschen. Wie das Ganze funktioniert, wird in Hilfe-Funktion des jeweiligen Webbrowsers beschrieben oder suchen Sie hier über Google.
Eine generelle Deaktivierung von Cookies kann gegebenenfalls zu Funktionseinschränkungen dieser Internetseite führen.
Rechtsgrundlage
Wenn der Nutzer auf Grundlage eines von uns auf der Internetseite erteilten Hinweises („Cookie-Banner“) eine Einwilligung zur Verwendung von Cookies erteilt hat, richtet sich die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO. Wenn keine Einwilligung angefordert wird, stellt unser berechtigtes Interesse (d. h. Interesse an der Analyse, Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb dieser Internetseite und Leistungen) im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO die Rechtsgrundlage für die Nutzung der Cookies dar.