Jetzt zum Fahrlehrer weiterbilden lassen - nur noch wenige Plätze

VB

32052 Nordrhein-Westfalen - Herford
15.05.2024

Beschreibung

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit sich zu verändern und einen sicheren Arbeitsplatz. Fehlende Berechtigungen können noch erworben werden.
Quereinstieg möglich. Es gibt sehr gute Fördermöglichkeiten und monatlichen Lebensunterhalt. Der nächste Kurs startet bald. Nur noch wenige Plätze frei.

Eine Ausbildung mit Zukunft:
Nach der Ausbildung:
- bis zu 4000 Euro Brutto pro Monat
- Auto auf 1% Regelung
- Kostenloses Arbeitshandy
- Fitnessstudio
- Der Fahrlehrer/in plant selbstständig die Termine mit dem Fahrschüler
- bis zu 30 Tage Urlaub im Jahr

Fördermöglichkeiten der Ausbildungskosten:

- Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit – Bildungs-Gutschein
Die Fahrlehrerausbildung kann nach dem Sozialgesetzbuch III bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden (Bildungs-Gutschein). Eine Förderung setzt eine Beratung durch die Arbeitsagentur vor Beginn der Ausbildung voraus. Abhängig von den persönlichen Verhältnissen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltsgeld gewährt werden.

- Förderung für Bundeswehrangehörige
Für Zeitsoldaten ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD):

https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-berufsfoerderungsdienst-der-bundeswehr-bfd

- Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation
Die Unfall-Versicherungsträger – z. B. die Berufsgenossenschaften, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Nord und die Bundesagentur für Arbeit – gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100% der Kosten.

- Förderung der Fahrlehrerausbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG (MEISTER-BAFöG)
Voraussetzung: Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und noch keine staatliche Förderung in der Vergangenheit in Anspruch genommen. Sie haben Anspruch auf Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die Förderung wird zu 40% als Zuschuss und zu 60% als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Unterhaltsförderung wird zusätzlich gewährt, wenn nach Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse (Familie, Lebens-/Ehepartner) die Förderkriterien erfüllt werden.

Das Darlehen wird von der KfW-Bank ausgezahlt und ist während der Ausbildung sowie 2 Jahre nach Ausbildungsende (insgesamt für höchstens 6 Jahre) zins- und tilgungsfrei. Der Darlehensbetrag wird dann in monatlichen Raten von mindestens 128,00 € über einen Zeitraum von max. 10 Jahren zurückgezahlt.

Die Antragsstellung richten Sie bitte entsprechend Ihres Wohnsitzes an: meister-bafoeg.info
Info-Hotline Tel.: 0800 – MBAFOEG, Tel.: 0800-622 36 34 (kostenfrei)

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