Fahrlehrer - bis zu 4000 Euro Brutto /Monat
VB
Beschreibung
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit sich zu verändern und einen sicheren Arbeitsplatz. Fehlende Berechtigungen können noch erworben werden.
Eine Ausbildung mit Zukunft:
Nach der Ausbildung:
- bis zu 4000 Euro Brutto pro Monat
- Auto auf 1% Regelung
- Kostenloses Arbeitshandy
- Fitnessstudio
- Der Fahrlehrer/in plant selbstständig die Termine mit dem Fahrschüler
- bis zu 30 Tage Urlaub im Jahr
Fördermöglichkeiten der Ausbildungskosten:
- Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit – Bildungs-Gutschein
Die Fahrlehrerausbildung kann nach dem Sozialgesetzbuch III bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden (Bildungs-Gutschein). Eine Förderung setzt eine Beratung durch die Arbeitsagentur vor Beginn der Ausbildung voraus. Abhängig von den persönlichen Verhältnissen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltsgeld gewährt werden.
- Förderung für Bundeswehrangehörige
Für Zeitsoldaten ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD):
https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-berufsfoerderungsdienst-der-bundeswehr-bfd
- Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation
Die Unfall-Versicherungsträger – z. B. die Berufsgenossenschaften, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Nord und die Bundesagentur für Arbeit – gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100% der Kosten.
- Förderung der Fahrlehrerausbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG (MEISTER-BAFöG)
Voraussetzung: Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und noch keine staatliche Förderung in der Vergangenheit in Anspruch genommen. Sie haben Anspruch auf Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die Förderung wird zu 40% als Zuschuss und zu 60% als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Unterhaltsförderung wird zusätzlich gewährt, wenn nach Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse (Familie, Lebens-/Ehepartner) die Förderkriterien erfüllt werden.
Das Darlehen wird von der KfW-Bank ausgezahlt und ist während der Ausbildung sowie 2 Jahre nach Ausbildungsende (insgesamt für höchstens 6 Jahre) zins- und tilgungsfrei. Der Darlehensbetrag wird dann in monatlichen Raten von mindestens 128,00 € über einen Zeitraum von max. 10 Jahren zurückgezahlt.
Die Antragsstellung richten Sie bitte entsprechend Ihres Wohnsitzes an: meister-bafoeg.info
Info-Hotline Tel.: 0800 – MBAFOEG, Tel.: 0800-622 36 34 (kostenfrei)
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Michael Holler
Du Fährst “Die Fahrschule” GmbH
Michael Holler
Rennstr. 11
32052 Herford
Handelsregister: HRA 9344
Registergericht: Amtsgericht Bad Oeynhausen
Kontakt
Telefon: 05221/6267555
E-Mail: info@dufaehrst.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 49056873917
Aufsichtsbehörde
Straßenverkehrsamt Kirchlengern
Elsestr. 225
32278 Kirchlengern
http://www.kreis-herford.de
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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