Fahrlehrer - bis zu 4000 Euro Brutto /Monat

VB

32052 Nordrhein-Westfalen - Herford
25.04.2024

Beschreibung

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit sich zu verändern und einen sicheren Arbeitsplatz. Fehlende Berechtigungen können noch erworben werden.

Eine Ausbildung mit Zukunft:
Nach der Ausbildung:
- bis zu 4000 Euro Brutto pro Monat
- Auto auf 1% Regelung
- Kostenloses Arbeitshandy
- Fitnessstudio
- Der Fahrlehrer/in plant selbstständig die Termine mit dem Fahrschüler
- bis zu 30 Tage Urlaub im Jahr

Fördermöglichkeiten der Ausbildungskosten:

- Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit – Bildungs-Gutschein
Die Fahrlehrerausbildung kann nach dem Sozialgesetzbuch III bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden (Bildungs-Gutschein). Eine Förderung setzt eine Beratung durch die Arbeitsagentur vor Beginn der Ausbildung voraus. Abhängig von den persönlichen Verhältnissen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltsgeld gewährt werden.

- Förderung für Bundeswehrangehörige
Für Zeitsoldaten ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD):

https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-berufsfoerderungsdienst-der-bundeswehr-bfd

- Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation
Die Unfall-Versicherungsträger – z. B. die Berufsgenossenschaften, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Nord und die Bundesagentur für Arbeit – gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100% der Kosten.

- Förderung der Fahrlehrerausbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG (MEISTER-BAFöG)
Voraussetzung: Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und noch keine staatliche Förderung in der Vergangenheit in Anspruch genommen. Sie haben Anspruch auf Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die Förderung wird zu 40% als Zuschuss und zu 60% als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Unterhaltsförderung wird zusätzlich gewährt, wenn nach Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse (Familie, Lebens-/Ehepartner) die Förderkriterien erfüllt werden.

Das Darlehen wird von der KfW-Bank ausgezahlt und ist während der Ausbildung sowie 2 Jahre nach Ausbildungsende (insgesamt für höchstens 6 Jahre) zins- und tilgungsfrei. Der Darlehensbetrag wird dann in monatlichen Raten von mindestens 128,00 € über einen Zeitraum von max. 10 Jahren zurückgezahlt.

Die Antragsstellung richten Sie bitte entsprechend Ihres Wohnsitzes an: meister-bafoeg.info
Info-Hotline Tel.: 0800 – MBAFOEG, Tel.: 0800-622 36 34 (kostenfrei)

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