Hochwertige Wohnung in Ochtrup 85 m2, Erstbezug 2021

950 €

  • Wohnfläche 85 m²
  • Zimmer 3
  • Schlafzimmer 1
  • Badezimmer 1
  • Etage 1
  • Wohnungstyp Etagenwohnung
  • Verfügbar ab Mai 2024
  • Online-Besichtigung Nicht möglich
  • Nebenkosten 80 €
  • Heizkosten 60 €
  • Warmmiete 950 €
  • Kaution / Genoss.-Anteile 1.520 €
  • Balkon
  • Einbauküche
  • Gäste WC
  • Fußbodenheizung
  • Neubau
  • Dachboden
  • Garage/Stellplatz

Standort

48607 Nordrhein-Westfalen - Ochtrup

Beschreibung

Diese Wohnung befindet sich im einem fast neuen Zweifamilienhauses in der Töpferstraße in Ochtrup. Sie ist 85 m² groß und erstreckt sich über zwei Ebenen, Obergeschoss und Dachgeschoss. Auf den nach Norden ausgerichtete großzügige Balkon (10 m²) können Sie an heißen Tagen Ihre Zeit genießen.

Das Haus wurde im Jahr 2021 im KFW 55 Standard erbaut und wird mit einer Wärmepumpe beheizt. Zwei eigene Stellplätze sind im Mietpreis enthalten.

Die Wohnung verfügt über einen großzügigen Wohn/Essbereich in dem bereits eine Küche integriert ist. Aussergewöhnlich sind die hohen Decken im Wohn/Essbereich die bis unter das Dach reichen. Das Badezimmer mit Dusche ist über das Schlafzimmer zu erreichen. Ihre Gäste können bequem das Gäste-WC nutzen.

Im Dachgeschoss des Hauses befindet sich ein weiterer Raum. Eine Nische im Flur kann zudem als kleiner Arbeitsplatz genutzt werden.
Der Heizungsraum steht Ihnen als zusätzlicher Abstellraum zur Verfügung.

Die ganze Wohnung verfügt über eine Fußbodenheizung und ist mit großen Fliesen versehen. Elektrische Rolladen sind auch vorhanden.

Das Haus verfügt über einen Glasfaseranschluß. Ein Ladestation für Ihr mögliches E-Auto könnte installiert werden.

Das Objekt befindet sich in zentraler Lage. Die Innenstadt, Kindergarten und Grundschule sind fußläufig zu ereichen. Der Bahnhof ist ca. 800 m entfernt. Den nächste Bäcker erreichen Sie in 100 m.

Kaltmiete:          760,00 €
Küchenmiete:       50,00 €  
Nebenkosten:       80,00 €
Heizung:            60,00 €

Gesamtmiete:      950,00 €    

Die Stromkosten sind vom Mieter selbst mit den Stromanbieter abzurechnen.

Die Wohnung ist frühestens ab dem 01.05.2024 / 15.05.2024 zu mieten. Gegebenfalls ist mit dem Vormieter die Übergabe abzusprechen.
Vermietung bevorzugt an Nichtraucher, Haustiere nach Absprache.

Bei einem möglichen Besichtigungstermin bitte ich um Vorlage einer aktuellen Gehaltsmitteilung, einer Gehaltsmitteilung von Dezember 2023 und einer Mieterselbstauskunft. Eine Vorlage einer Schufa Selbstauskunft behalte ich mir vor.

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