BESONDERE IMMOBILIE MIT HISTORISCHEM POSTBUNKER
385.000 €
- Wohnfläche 246 m²
- Zimmer 8
- Badezimmer 3
- Grundstücksfläche 1.086 m²
- Haustyp Andere Haustypen
- Baujahr 1996
- Provision Mit Provision
- Balkon
- Terrasse
- Einbauküche
- Badewanne
- Gäste-WC
- Keller
- Garage/Stellplatz
- Garten/-mitnutzung
- Einliegerwohnung
Standort
Beschreibung
OBJEKTBESCHREIBUNG:
Das im Jahr 1996 erbaute Einfamilienhaus mit drei separaten Wohneinheiten bietet eine Gesamtfläche von ca. 274 m², wovon ca. 246 m² auf die Wohnfläche entfallen. Durch die erhabene Lage kann man von hier aus eine traumhafte Rundumsicht über Braunlage genießen. Bis vor Kurzem wurde das Erdgeschoss selbst bewohnt, während die beiden oberen Einheiten erfolgreich als Ferienwohnungen vermietet wurden. Die flexiblen Nutzungsbestimmungen ermöglichen sowohl eine private als auch gewerbliche Nutzung des Gebäudes. Das Haus wurde gehört zu einer Hausgemeinschaft, wobei es in der Teilungserklärung als "Wohnung 9" ausgewiesen ist. Sie haben die Möglichkeit, in Absprache der anderen Parteien, eine Teilung vorzunehmen und zusätzliche Gartenflächen zu beanspruchen. Mit der Option zur Teilung und der historischen Verbindung zum Grundstück stellt dieses Einfamilienhaus mit Bunkeranlage eine attraktive Investition in die Wohn- und Gewerbelandschaft dar.
Objektbeschreibung: Bunker mit Brunnen
Willkommen zu einer außergewöhnlichen Gelegenheit - einem Postbunker aus dem Baujahr 1938, der nicht nur Geschichte atmet, sondern auch eine Vielzahl von Möglichkeiten für gewerbliche
Nutzung bereithält Auf ca. 670 m² Fläche und in zehn Räumen entfaltet dieses beeindruckende Objekt sein Potenzial. Das Baujahr 1938 verleiht dem Postbunker nicht nur historischen Charme, sondern auch eine solide Bauweise, die die Zeit überdauert hat. Aktuell sind bereits ca. 250 m² des Postbunkers vermietet, was monatliche Nettokaltmiete i.H.v. 300,-€ generiert. Die gewerbliche Nutzungsmöglichkeit wird durch die Vielseitigkeit der Räume betont. Zehn Räume bieten Raum für Lager, Arbeitsbereiche oder kreative Projekte. Besondere Features wie Luftschleusen für einen optimalen Luftaustausch unterstreichen die praktische Gestaltung dieses Objekts. Eine weitere Besonderheit ist der Hauseigene Brunnen.
Zusammengefasst präsentiert sich dieser Bunker als ein einzigartiges Objekt mit historischem Flair und modernen Möglichkeiten. Die Kombination aus Geschichte, Nutzbarkeit und den einzigartigen Features macht dieses Gebäude zu einem inspirierenden Ort um Wohnen und Arbeiten zu vereinen.
LAGEBESCHREIBUNG:
Braunlage, ein malerischer Kurort, liegt idyllisch im Oberharz auf einer Höhe von etwa 600 Metern über dem Meeresspiegel. Die Stadt befindet sich im Landkreis Goslar in Niedersachsen, Deutschland, und ist umgeben von der beeindruckenden Natur des Harzgebirges. Die Lage von Braunlage macht es zu einem beliebten Ziel für Naturliebhaber, Wanderer, Skifahrer und Erholungssuchende. Die Umgebung ist geprägt von dichten Wäldern, klaren Bächen und einer vielfältigen Flora und Fauna. Der Wurmberg, mit rund 971 Metern der höchste Berg Niedersachsens, thront über der Stadt und bietet nicht nur eine atemberaubende Aussicht, sondern auch vielfältige Freizeitmöglichkeiten wie Wandern, Mountainbiken und im Winter Skifahren. Die Stadt selbst verbindet traditionellen Charme mit modernen Annehmlichkeiten. Das Zentrum von Braunlage bietet gemütliche Gassen, traditionelle Fachwerkhäuser, Cafés, Restaurants und Geschäfte. Die Umgebung lockt mit zahlreichen Wanderwegen, darunter auch Teile des berühmten Harzer Hexenstiegs. Die Nähe zu Sehenswürdigkeiten wie dem Nationalpark Harz, der Brockenbahn und historischen Städten wie Goslar und Wernigerode macht Braunlage zu einem idealen Ausgangspunkt für Erkundungstouren in der Region. Die klare Luft, die unberührte Natur und die vielfältigen Freizeitmöglichkeiten tragen dazu bei, dass Braunlage das ganze Jahr über Besucher aus nah und fern anzieht. Ob als Ausgangspunkt für Outdoor-Aktivitäten oder als ruhiger Rückzugsort – Braunlage im Harz bietet eine einzigartige Mischung aus Erholung und Abenteuer inmitten einer beeindruckenden Landschaft.
ENERGIEANGABEN:
Verbrauchsausweis: Energieverbrauchskennwert kWh/(m²*a): 106.60, Gas, Zentralheizung, Baujahr: 1996, Energieklasse: D
Rechtliche Angaben
Impressum
Engel & Völkers Braunschweig Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Steinweg 28
38100 Braunschweig
Sitz der Gesellschaft:
Engel & Völkers Braunschweig Immobilien GmbH
Schiffgraben 11
30159 Hannover
Vertreten durch die Geschäftsführer:
Sascha Brandes, Holger Giesemann und Aiane Linden
Kontakt:
Telefon: +49-(0)531-213 69 00
Telefax: +49-(0)531-213 69 11
Email: Braunschweig@engelvoelkers.com
Internet: www.engelvoelkers.com/de/braunschweig
Registergericht: Amtsgericht Hannover
Registernummer: HRB 200986
Umsatzsteuer-ID: DE 246 693 790
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach § 34 c GewO:
Industrie- und Handelskammer Hannover, Schiffgraben 49, 30159 Hannover
Genehmigung erteilt durch die Landeshauptstadt Hannover
Verbraucherinformation zur alternativen Streitschlichtung (Art 14 (1) ODR-VO und § 36 VSBG)
Die Internetplattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“) für Verbraucher ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Unsere AGB
1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Ergibt sich nicht aus abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag mit dem Eigentümer oder Vermieter eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich oder in Textform gekündigt hat.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die hierdurch entstehenden Schäden.
3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
4. Soweit keine Interessenkollision oder ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Miet-, Pacht oder ähnlicher Nutzungsvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch dem Grunde nach nicht, sofern nicht ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision. Dies gilt entsprechend für den Ersatz von Aufwendungen, die wir im berechtigten Vertrauen auf den Abschluss eines Hauptvertrages getätigt haben, der aufgrund des schuldhaften Verhaltens des Kundens nicht zustande gekommen ist.
8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
10. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
11. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Maklervertrag) ist der Sitz des Maklers, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), der keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, so ist ebenfalls der Sitz des Maklers nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Verlegt der Kunde (Verbraucher) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt nach Zustandekommen des Maklervertrages nach außerhalb Deutschlands oder ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt einer etwaigen Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Maklers. Ausschließliche Gerichtsstände, insbesondere für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
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