7.700 m² Grundstück in ruhiger Lage: Kinderheim Wiesengrund mit über 860 m² Wohn-/Nutzfläche

420.000 € VB

  • Wohnfläche 550 m²
  • Zimmer 20
  • Schlafzimmer 15
  • Badezimmer 4
  • Grundstücksfläche 7.743 m²
  • Verfügbar ab Dezember 2024
  • Haustyp Mehrfamilienhaus
  • Etagen 2
  • Baujahr 1962
  • Provision Mit Provision
  • Stufenloser Zugang
  • Keller
  • Garage/Stellplatz

Standort

Am Galgensberg 23, 38678 Niedersachsen - Clausthal-Zellerfeld

Beschreibung

Dieses Grundstück in Gesamtgröße von 7.743 m² ist zentral aber dennoch absolut ruhig in der Nähe der Eschenbacher Teiche gelegen und wird aktuell sowohl mit einigen Grünflächen und einem großen Baumbestand als auch mit einem Spielplatz sowie diversen Parkplätzen genutzt. Das Gebäude wurde ursprünglich um 1962 als Gastronomie mit Tanzsaal errichtet und anschließend ab 1980 bis heute als Kinderheim der Lebenshilfe Goslar umgebaut und genutzt. 1991 und 2004 folgten Anbauten, die eine Gesamtfläche von heute ca. 864 m² ermöglichen, die sich auf insgesamt 15 Bewohnerzimmer, drei große Gruppenräume, zwei Gruppenküchen und vier Sanitärräume verteilen. Zusätzliche Räumlichkeiten stehen im UG und im EG zur Verfügung, die u.a. als Büro, Werkstatt, Waschküche und Logistikfläche genutzt werden. Das Dachgeschoss wird bislang nur zu Lagerzwecken genutzt, bietet aber Möglichkeiten und ca. 150 – 200 m² weitere Fläche für einen Ausbau. Das Kinderheim zieht im Herbst um, sodass das Gebäude zum 01.12.2024 bezugsfrei und geräumt übergeben werden kann. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Gesamtfläche, der Infrastruktur und der Raumaufteilung eignen sich das Gebäude und das weitläufige Grundstück zukünftig z.B. für eine Nutzung als Kindergarten, Pflegeheim oder zum Umbau für Wohnungen/ Ferienappartements oder ein Gewerbe. Die Räumlichkeiten können teilweise bzgl. Größe und Aufteilung ohne größeren Aufwand individuell angepasst werden, da die innenliegenden Wände partiell in Leichtbauweise errichtet wurden. Ggf. muss eine Nutzungsänderung beantragt und genehmigt werden. Auch ein Abriss und eine Neubebauung können u.U. eine Alternative für eine zukünftige Nutzung sein. In welchem Umfang eine Neubebauung auch außerhalb der bislang bebauten Grundstücksflächen erfolgen kann, würde einer weiteren Prüfung bedürfen. Grund dafür sind teilweise vorhandene bergbauliche Boden-Altlasten sowie unter Teilen des Grundstücks verlaufende ehemals bergbaulich genutzte Schächte, wodurch jeweils u.U. zusätzliche boden- und bautechnische Sicherungsmaßnahmen erforderlich sein können. Bislang haben sich dadurch keine erheblichen Beeinträchtigungen ergeben.

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