Wochenendgrundstück

9.999 € VB

  • Grundstücksart Weitere Grundstücke & Gärten
  • Angebotsart Kaufen
  • Grundstücksfläche 390 m²
  • Verfügbar ab Juni 2024
  • Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
  • Online-Besichtigung Möglich

Standort

14712 Brandenburg - Rathenow

Beschreibung

Objektbeschreibung
Aus Altersgründen verkaufen wir unseren Bungalow 25 m². Die Parzelle mit ca. 390m² befindet sich unterhalb der Kleingartenanlage ,,Weinberg Terrassen“ in Rathenow.
Bis zur Havel sind es ca. 100 Meter. In der Nähe befindet sich eine Einlassstelle für Boote.
Der Bungalow steht auf dem Pachtland der Stadt Rathenow ( Kein Kleingartenverein). Die Pacht beträgt zur Zeit 20,00 €/Monat.
Laut Mitteilung der Stadt Rathenow Abt. Liegenschaften wird der Pachtvertrag in einen Erbbauvertrag mit einer Laufzeit von 35 Jahren umgewandelt.
Der Bungalow besteht aus:
- Küchenraum
- Bad mit Dusche, Waschbecken und WC
- einen kurzen Zwischenflur
- Wohn- u. Schlafraum
Alle Räume sind mit Möbeln ausgestattet die vom Käufer zu übernehmen sind.
Im Außenbereich befindet sich eine Terrasse 6 x 3 Meter die völlig überdacht ist.
Neben dem Bungalow befindet sich ein Schuppenanbau mit diversen Gartenmaschinen und Geräte die ebenfalls vom Käufer zu übernehmen sind. Des weiteren ist dort eine Hauswasseranlage sowie der Hauptzähler der Elektroversorgung (Drehstrom 380 V) untergebracht. Die Elektroversorgung wird über eine IG geregelt
Neben den Schuppen befindet sich eine Auffanggrube für die Abwässer welche über eine 20 m Leitung mit einem Anschluss für die mobile Abfuhr des Abwassers. Auf den beigefügten Fotos sind die Räumlichkeiten und das Umfeld der Parzelle zu sehen.
Der Verkauf erfolgt nur an Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Desweiteren ist ein Einkommensnachweis erforderlich.
Aufgrund des neuen EU-Rechts gelten folgende Bedingungen: Bei dieser Aktion handelt es sich um einen Kaufvertrag von Privat an Privat nach § 13 BGB. Die Aktion erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Gemäß § 447 BGB gilt, dass mit Übergabe an den Versand die Gefahr auf den Käufer übergeht. Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter Online-Auktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware.

Nachricht schreiben

Das könnte dich auch interessieren