Wochenendgrundstück in Wandlitz, nahe des Stolzenhagener Sees

28.260 € VB

  • Grundstücksart Weitere Grundstücke & Gärten
  • Angebotsart Kaufen
  • Grundstücksfläche 628 m²
  • Verfügbar ab Juli 2024
  • Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
  • Online-Besichtigung Nicht möglich

Standort

Lanker Chaussee 4 f, 16348 Brandenburg - Wandlitz

Beschreibung

Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt die Vergabe im Erbbaurecht des unbebauten Grundstückes im Ortsteil Stolzenhagen, Lanker Chaussee 4 f, Flur 2, Flurstück 259/6, zur Erholungsnutzung.

Das Grundstück ist 628 m² groß und unbebaut. Es ist ausschließlich eine Wochenend-/Erholungsnutzung gestattet, eine Wohnbebauung bzw. die Nutzung zu Dauerwohnzwecken ist ausgeschlossen.

Das Areal ist im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche für Wochenendhäuser dargestellt (Sondernutzung Erholung). Für den Bereich des Grundstücks ist kein rechtskräftiger oder in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan vorhanden.

Das Grundstück ist nicht an Ver- und Entsorgungsmedien angeschlossen, diese sind in der Straße anliegend (Strom, Gas, Trinkwasser/Schmutzwasser, Telekommunikation). Der Anschluss an alle Medien ist vom Erwerber/Erbbauberechtigten zu realisieren.

Die Vergabe soll im Erbbaurecht zu einem jährlichen Erbbauzins von 4 % des Höchstgebotes erfolgen. Das Mindestgebot berechnet sich aus dem aktuellen Bodenrichtwert für Erholungsgrundstücke (Sonderbaufläche Erholung) von 45 €/m² gemäß Grundstücksmarktbericht 2023 und der Grundstücksgröße und beträgt 28.260 €. (Beispielrechnung: Bei Vergabe zum Gebot von 30.000 € würde der jährliche Erbbauzins 1.200 €/Jahr betragen.)

Auf Grund der Nutzung als Erholungsgrundstück soll in Anlehnung an das Erholungsnutzungsrechtsgesetz eine Laufzeit von 30 Jahren vereinbart werden.

Im Erbbaurechtsvertrag wird eine Anpassungsverpflichtung vereinbart. Sollte sich die baurechtliche Situation dahingehend ändern, dass die Bebauung mit einem Wohngebäude und die Nutzung zu Wohnzwecken zulässig sind, erfolgt die Erbbauzinsberechnung ab diesem Zeitpunkt auf Grundlage des dann geltenden Bodenrichtwertes für Bauland.

Die Besichtigung kann von der öffentlichen Straße „Lanker Chaussee“ aus erfolgen, das Areal ist nicht eingezäunt.

Bitte senden Sie Ihr Gebot in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Gebot für das Objekt K 56 St 2/259/6 – Nicht öffnen“ bis zum 10. Juni 2024 an die Gemeinde Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz.

Später oder bei einer anderen als der oben genannten Adresse eingehende Gebote können nicht berücksichtigt werden. Nach Ablauf des Schlusstermins werden die fristgerecht eingegangenen Gebote geöffnet und den Interessenten der Eingang Ihres Gebotes auf dem Postweg bzw. per E-Mail bestätigt. Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten baldmöglichst nach Gebotsöffnung dazu eine Nachricht.

Die Gemeinde Wandlitz behält sich vor, die Höhe des Gebotes, das den Zuschlag erhalten hat, in anonymisierter Form bekannt zu geben.

Die Gemeinde Wandlitz behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft vergeben wird. Nachverhandlungen mit Interessenten sind möglich. Persönliche Angaben der Interessenten werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergabe des Grundstücks verwendet. Mit der Versendung des Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden.

Weitere Informationen und Bilder unter: www.wandlitz.de/grundstuecke

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