Wer gibt Figo eine zweite Chance?
500 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Mischlinge
- Alter 12 Monate oder älter
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
83024 Rosenheim. Figo hat seine 2. Chance verdient! Nach 4 Jahren muss er unverschuldet seine Familie verlassen.
Figo hat sehr viel gelernt, er kann schon etwas alleine bleiben, ist stubenrein, schläft nachts durch und wenn er doch mal raus muss, meldet er sich. Figo beherrscht auch einige Grundkommandos, die er bei viel Ablenkung, nicht sofort ausgeführt. Mit den Kindern der Familie ist er immer gut zurechtgekommen, bei fremden Kindern ist er neugierig, dabei auch stürmisch, was dann oft falsch verstanden wird.
Mit Hündinnen ist er verträglich, bei Rüden entscheidet die Sympathie. Aktuell reagiert Figo sehr unsicher auf fremde Menschen, besonders auffällig sind männliche Personen. Figo ist nicht der Hund, der jedem gleich freudig begrüß, hier brauch es etwas Ruhe und Zeit.
Hunde sind sehr sensible Tiere, haben ein gutes Feingefühl und merken schnell, dass etwas nicht stimmt. Auch Figo merkt dieses! Er bekommt zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt, die Gassi Runden sind kürzer und auch am Wochenende gibt es nichts mehr zu erleben.
Figo ist ca. 4 Jahre alt und hat eine Schulterhöhe von ungefähr 58 cm. Er ist ein Mischling und kann keiner spezifischen Rasse zugeordnet werden. Er zeigt sich charakterlich als Wachsam und Beschützend, auch ein Jagdtrieb ist nicht ausgeschlossen. Aufgrund seiner Charaktereigenschaften, sollte sein neues Zuhause einen gesicherten Garten haben.
Figo wünsche sich bevorzugt weibliche Menschen, die mit ihm ein neues Leben beginnen. Menschen mit viel Geduld und Empathie. Er möchte sein neues Zuhause ganz in Ruhe kennenlernen, ohne jeglichen Stress ausgesetzt zu sein. Er möchte einen Garten, etwas abseits der Stadt, Menschen die erstmal nichts von ihm erwarten, die nach Eingewöhnung Zeit und Lust haben ihn geistig und körperlich auszulasten.
Figo ist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er besitzt einen EU-Heimtierausweis und wird nur nach positiver Vorkontrolle, gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.
Wer gibt ihm seine 2 Chance? Gerne auch eine Pflegestelle!
https://youtu.be/4Sg9uHhEYoo
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.