Wer zuerst kauft, baut zuerst !Voll erschlossenes ca. 5800 m² großes Grundstück, mit ca. 2000m² Baufläche.
500.000 €
- Grundstücksart Baugrundstück
- Angebotsart Kaufen
- Grundstücksfläche 5.800 m²
- Provision Mit Provision
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Hausbauer aufgepasst !
Zum Verkauf steht hier ein voll erschlossenes, riesiges Baugrundstück mit insgesamt ca. 5800 m² im Ortsteil Bötzow, der Gemeinde Oberkrämer.
Auf dem fast 200 Meter langen Grundstück, stehen Ihnen ca. 2000 m² Bauland und ca. 3800 m² Grünfläche zur Gestaltung Ihres individuellen Wohndomizils zur Verfügung, sofern Sie den Altbestand nicht erhalten möchten;
Der charmante Altbestand, befindet sich im vorderen Bereich des Grundstücks; dahinter erstreckt sich ein riesiges Gartengrundstück von bis zu 160 Metern länge.
Es bleibt völlig Ihnen überlassen, ob Sie den Altbestand abreißen oder erhalten möchten.
Sollten Sie sich für den Abriss entscheiden, so können Sie danach auf einem Bauland von ca. 1650 m² Ihr individuelles Traumhaus bauen und sich einen riesigen Garten ganz nach Ihren Vorstellungen gestalten.
Ob Sonnenterrasse mit großem Badeteich oder Pool; einen Ziergarten mit wunderschönen Blumenbeeten; eine Naturlandschaft zum Genießen, Verweilen und Energietanken; Gemüsebeete und Kartoffelacker zur Selbstversorgung; ein Abenteuerspielparadies für Kinder; einen romantisch-modernen Designergarten mit atmosphärischer Beleuchtung, in welchem Sie abends Freunde und Familie empfangen ; ... genügend Platz für Gäste haben Sie hier auf jeden Fall.
Lassen Sie Ihrer Fantasie freien Lauf ! Sicher kommen Ihnen ganz eigene Ideen, wenn Sie das riesige Grundstück, bei einem unverbindlichen Besichtigungstermin anschauen und auf sich wirken lassen.
Nehmen Sie gerne bei Interesse Kontakt mit uns auf.
# Ausstattung
-Grundstücksgröße : ca. 5800 m²
- durchschnittlich nur 86,20€ pro m² !
-davon Baugrundstück : ca. 2000 m² (mit Altbestand )
-davon Grünfläche : ca. 3800 m²
-voll erschlossen (keine Erschließungsgebühren)
-ca. 190 Meter lang und ca. 30 Meter breites Grundstück.
# Weitere Angaben
Verfügbar ab: sofort
Käuferprovision: 7,14 % Käuferprovision inkl. 19 % MwSt.
Provisionshinweis: Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis.Für ein Exposé und weitere Informationen zum Objekt sowie einen Besichtigungstermin füllen Sie bitte die nachfolgenden Angaben im Kontaktformular aus:- vollständiger Name/Anschrift- E-Mail-Adresse- Telefon/Mobilnummer
# Lagebeschreibung
Das Grundstück befindet sich in der Gemeinde Oberkrämer, im Ortsteil Bötzow mit knapp 3250 Einwohnern.
Die Gemeinde Oberkämer hat Ihren Namen, von dem großen Regionalpark "Krämer Forst"; einem ca. 60 km² großen Waldstück, um welches sich, wie auf einer Perlenkette aufgereiht, über ein Dutzend Dörfer gegründet haben.
Zu diesen Dörfern gehört natürlich auch unser beschauliches Bötzow.
Mit dem Fahrrad erreichen Sie den wunderschönen, weitläufigen Krämer Forst in nur 5 Minuten oder nach 1,5 km zu Fuß.
Naturliebhaber und Freunde des Outdoorsports, kommen in dieser Umgebung voll auf Ihre Kosten.
Ein wenig Geschichte:
Bötzow liegt an der ehemaligen Poststrecke Berlin-Hamburg; heute eine sehr beliebte Wander- und Radfahrstrecke.
Außerdem erwähnenswert, ist die Bötzower Nikolaikirche aus dem 15. Jahrhundert. Sie liegt an dem schon im Mittelalter begangenen Pilgerweg von Berlin nach Wilsnack, der ein Teilstück eines Jakobswegs nach Santiago de Compostela ist.
Infrastruktur und Anbindung:
Die verkehrsgünstige Lage des Grundstücks, ermöglicht es Ihnen, Dinge des täglichen Lebens, bequem mit dem Fahrrad oder in wenigen Minuten mit dem Auto zu erledigen.
Eine Bushaltestelle befindet sich nur 190 Meter entfernt; Von Hier aus bringen Sie Buslinien direkt in die Nachbarorte Velten oder Hennigsdorf.
Vom ca. 4 km entfernten Hennigsdorf aus, können Sie mit der Regionalbahn in ca. 26 Minuten nach Berlin Mitte (S+U Bahnhof Gesundbrunnen) fahren.
Der nächste Supermarkt (Netto), lässt sich sehr bequem zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen; er liegt nur 400 Meter die Straße runter.
Im Nachbarort Velten, in ca. 2 km Entfernung, finden Sie zudem einen Rewe, einen ALDI und einen Penny Supermarkt, diverse Geschäfte und Boutiquen, Apotheken, Sportvereine und Restaurants.
Sollten Sie hier nicht finden, was Sie benötigen, so finden Sie es sehr wahrscheinlich im Nachbarort Hennigsdorf; Hier finden Sie so ziemlich alles, was das Herz begehrt; Vom Angelshop über Baumarkt, Kosmetik-/Tattoostudio, Restaurants bis zum Zoofachgeschäft.
Zudem befindet sich hier die große Oberhavelklinik, sowie viele niedergelassene Ärzte.
Sollten Sie schulpflichtige Kinder haben oder noch jüngere Kinder, so machen Sie sich keine Sorgen; in Bötzow selbst gibt es eine Grundschule und zwei Kitas.
Die Grundschule ist bequem in 8 Minuten mit dem Bus zu erreichen.
Oberschulen befinden sich in den Nachbarorten, Velten, sowie Hennigsdorf.
Es ist also alles was man im Alltag benötigt, im Umkreis von ca. 5-6 km zu erreichen.
Hat dieses riesige ca. 5800 m² große Baugrundstück in naturnaher Dorflage und guter Verkehrsanbindung und Infrastruktur, Ihr Interesse wecken können ?
Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.
Ich würde mich sehr freuen.
Vereinbaren Sie mit mir z.B. einen unverbindlichen, Besichtigungstermin und machen sich Vorort ein eigenes Bild von dem Grundstück und dessen Potential.
# Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass nur ein VOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLTES Kontaktformular von uns bearbeitet werden kann.
Herr Olaf Ehlig
Lizenzpartner der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH
Robert-Siewert-Straße 80, 10318 Berlin
Tel.: 0152 09508702
Email: oeverwaltungiad-immobilien.de
Aufsichtsbehörde nach § 34 c Gewerbeordnung
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Große-Leege-Str.103, 13055 Berlin
Anbieter-Objekt-ID: B-MG0015
Rechtliche Angaben
IAD
Immobilien Agentur Deutschland GmbH
Verwaltung: 0176 14148807 | E-Mail: verwaltung@iad-immobilien.de
Untere Bühlstraße 5 | 91338 Igensdorf
Benno-Strauß-Str. 7b | 90763 Fürth
Tel: 0176 14148800 | E-Mail: h.haenfling@iad-immobilien.de
www.iad-immobilien.de
Handelsregister Amtsgericht Bamberg HRB 7040
Sitz: Igensdorf
Maklererlaubnis nach 34c durch das Landratsamt Forchheim
Steuernummer 216/129/00040
Geschäftsführer: Johann Hänfling
Anmerkungen:
Alle Angaben stammen vom Eigentümer. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung. Bitte bedenken Sie, dass auch die beste Beschreibung keinen Besichtigungstermin ersetzen kann.
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz(GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG.
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Gerne sind wir Ihnen auch bei Fragen zur Finanzierung unter verwaltung@imagde.de behilflich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger* anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über das betreffende Objekt/Angebot. *Der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form benutzt ohne dass hierdurch eine Diskriminierung erfolgen soll.
1. Angebote:
Das Angebot unserer Lizenzpartner* erfolgt aufgrund der den Lizenzpartnern vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
2. Angebotsweitergabe an Dritte
Die Angebote der Lizenzpartner sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung des jeweiligen Lizenzpartners nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Weitergabe - auch auszugsweise - an Dritte ohne Zustimmung des jeweiligen Lizenzpartners haftet der Weitergebende für die volle Courtage, wenn ein Vertrag zustande kommt.
3. Tätigwerden für den anderen Vertragspartner
Unsere Lizenzpartner sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Weiteres Geschäft/ anderes Geschäft
Der Provisionsanspruch unserer Lizenzpartner wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u. a.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Das Gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt.
5. Vorkenntnis des Angebotsempfängers
Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, dies dem Lizenzpartner unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.
6. Provision
Der Provisionsanspruch der Lizenzpartner besteht und wird fällig, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung des Lizenzpartners bezüglich des vom Lizenzpartner benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Lizenzpartners ist ausreichend.
Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug, sofort nach Rechnungserteilung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Nach Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basissatz fällig.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritts einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (den Kunden des Lizenzpartners) ausgeübt, welches nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Partei begründet ist, tritt an Stelle des Provisionsanspruches des Lizenzpartners ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
Wird der Vertrag zu anderen als den vom Lizenzpartner ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des vom Lizenzpartner nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch des Lizenzpartners nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem vom Lizenzpartner angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.
7. Provisionssätze
Es gelten die in den Angeboten und Exposés angegebenen Provisionssätze als vereinbart.
Soweit nichts anderes angegeben ist, gilt die ortsübliche Provision gemäß § 653 BGB als vereinbart.
8. Vertragsverhandlungen und Abschluss
Der Lizenzpartner ist berechtigt, beim Vertragsschluss anwesend zu sein. Ein Termin ist dem Lizenzpartner daher rechtzeitig mitzuteilen. Der Lizenzpartner hat des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluss ohne Anwesenheit des Lizenzpartners, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.
9. Maklerverträge mit Immobilienbesitzern
Sie können die Lizenzpartner schriftlich oder mündlich beauftragen. Bei mündlichen Maklerverträgen besteht grundsätzlich seitens des Lizenzpartners keine Tätigkeitsverpflichtung. Rechtsverbindliche Makleraufträge benötigen die schriftliche Zustimmung des Lizenzpartners der Firma IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH.
10. Lizenzpartner
Die als Lizenzpartner der Firma IAD Deutschland GmbH tätigen Makler arbeiten grundsätzlich eigenständig. Diese können gegenüber Dritten keine rechtsverbindlichen Erklärungen im Namen von IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH abgeben. Vereinbarungen, die zwischen dem Lizenzpartner und dem Kunden getroffen werden, sind nur zwischen dem Lizenzpartner und der jeweiligen dritten Person (Interessent/ Auftraggeber) vertraglich verbindlich.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Erlangen, ansonsten der Wohnsitz des Kunden.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
13. Verbraucherinformationen:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr
14. Widerruf durch Verbraucher/Widerrufsbelehrung
Im Falle eines zu Stande kommenden Vertrages haben Verbraucher das folgende Widerrufsrecht:
Ausübung Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Lizenzpartnern über die IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH, Untere Bühlstr. 5 in 91338 Igensdorf, Telefon 0911-50716997, Telefax 0911-50716998
E-Mail: verwaltung@imagde.de mittels einer eindeutigen Erklärung - z. B. per Telefon, ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail - über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Muster-Widerrufsformular:
http://www.imagde.de/de/muster_widerrufsformular.php
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleitung vollständig erbracht haben.
Erlöschen des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie eine Anfrage zu dem beworbenen Objekt an den Lizenzpartner der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH senden und dieser die Dienstleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie als Verbraucher Ihre ausdrückliche Zustimmung zur sofortigen Ausführung der Dienstleistung gegeben und gleichzeitig bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Lizenzpartner verlieren.
Mir ist bekannt, dass ich bei einer vollständigen Vertragserfüllung durch den von mir beauftragten Makler mein Widerrufsrecht verliere.
Lizenzpartner
der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, sollten Sie eine Anfrage zu diesem Objekt an uns senden, beauftragen Sie uns für Sie tätig zu werden. Wir wollen Ihre Anfrage und Ihr Anliegen umgehend beantworten und wenn Sie wünschen auch kurzfristig einen Besichtigungstermin vereinbaren. Wir weisen daraufhin, dass gemäß Fernabsatzgesetz hiermit ein Vertragsverhältnis nachgewiesen werden kann, und dass bei Vertragsabschlüssen von Kaufverträgen die im Expose ausgewiesene Courtage zu zahlen ist. Widerrufsbelehrung:
Sie können dieses Vertragsverhältnis innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt mit Versenden Ihrer Anfrage. Im Falle eines Fernabsatzvertrages erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ein Kaufvertrag von beiden Seiten, auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wird, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben (§ 312d Absatz 3 BGB).