Verliebst du dich in Bero?
500 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Mischlinge
- Alter 12 Monate oder älter
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
84152 Mengkofen. Bero – Eigenbrötler sucht seine Menschen.
Wenn alles ruhig und gechillt ist, ist auch „Bero“ ein gechillter Zeitgenosse – dann döst und pennt er den ganzen Tag – aktuell kann er Ziegen, Schaf und Ponys beobachten und genießt das auch.Hühner hat er leider zum Fressen gerne – und entwickelt hier „Höchstgeschwindigkeiten“. Man sollte ihn nicht unterschätzen, wie schnell er doch auch einmal werden kann, um die Hühner zu jagen. Bero wird auf circa 5 Jahre geschätzt und hat eine große Körpergröße von circa 65 cm und wiegt etwa 42 Kilogramm.
Leider hat er eine beidseitige Hüftdysplasie. Eine Femurkopfresektion (OP) wurde bereits auf beiden Seiten in Rumänien vorgenommen. Er bekommt täglich Schmerztabletten. Bedingt durch diese Einschränkung kann er natürlich keine stundenlangen Wanderungen unternehmen, auch ist er bei unangekündigten Berührungen in diesem Bereich empfindlich und reagiert mitunter auch gereizt.
Mit Artgenossen ist er bedingt verträglich – Hündinnen funktionieren, Rüden nach Sympathie – auf Grund seiner „Behinderung“ sollte er allerdings einen Einzelplatz bekommen. Er lässt sich gerne bürsten, kraulen und ist Maulkorb gewohnt.
„Bero“ sucht Menschen, die ihn so lassen, wie er ist, seine „Behinderung“ akzeptieren, ihn aber trotzdem nicht bemitleiden und ihn nicht alles durchgehen lassen.
Bero ist ein Herdenschutz-Mix und wird wahrscheinlich entsprechende Eigenschaften mitbringen, wenn er sich eingelebt hat. Toll wäre für Bero ein großes eingezäuntes Grundstück, oder ein Haus mit Garten, denn er liebt es im Garten zu liegen und alles zu beobachten. Bero sollte keine Treppen steigen müssen und ebenerdig wohnen.
Unser Bero ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und besitzt einen EU-Heimtierausweis und wird nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.
https://youtu.be/zeuzGwmc07w
https://youtu.be/RRQmykmrp0A
https://youtu.be/JSL8QPMeego
https://youtu.be/JFoqjyjQP7Y
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.