Transporter zu vermieten, Leihtransporter, Umzug, BOXER L3H2
10 € VB
Beschreibung
Wir vermieten unseren Transporter PEUGEOT BOXER L3H2
Stundentarif* 50km (je weitere Stunde +25km) 9,90 €
Tagestarif I (24 Std.)** 150 km 49,00 €
Tagestarif II (24 Std.)** 300 km 79,00 €
Wochentarif I 1.000 km 300,00 €
Wochentarif II 2.000 km 500,00 €
Wochendtarif I (Fr. 16:00 - Mo. 08:00 Uhr) 500 km 89,00 €
Wochendtarif II (Fr. 16:00 - Mo. 08:00 Uhr) 1000 km 159,00 €
Nachttarif (Mo. - Do. 16:30 Uhr - 8:00 Uhr) 100 km 39,00 €
Langzeitmiete individuell verhandelbar
* 1 Stunde Mindestmietung, nur Mo-Fr 8-16Uhr
** Montag - Donnerstag möglich
Je Anmietung sind aufgeführte Km inklusive, jeder weitere Kilometer kostet 0,30 €. Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug vollgetankt zurückzugeben.
Leistungen und Mietbedingungen
Vollkasko-Versicherung mit 1.000,- Euro Selbstbeteiligung im Schadensfall. Der Mieter muss in Besitz eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses und Führerscheins sein – bitte zur Anmeldung mitbringen. Das Mindestalter des Mieters und Fahrers ist 21 Jahre. Führerscheinbesitz der Klasse III bzw. der Klasse B seit mindestens einem Jahr für Fahrzeuge bis 3,5t. Im Fahrzeug besteht Rauchverbot. Jeder Mieter ist für die Einhaltung der gesetzlichen und verkehrsrechtlichen Vorschriften verpflichtet.
weitere Informationen finden sie unter:
https://www.werner-peugeot.de/peugeot-boxer.html
Preise inklusive MwSt., die MwSt. wir in der Rechnung ausgewiesen.
Bei Interesse und Fragen einfach eine Nachricht schreiben oder anrufen!
Rechtliche Angaben
Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile/
Wohnwagen vom AH Werner GmbH
1. Mietpreis
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Mietpreise schließen ein:
- gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer
- Ausstattung und Zubehör je nach Fahrzeugmodell
- Wartungsdienst und Verschleißreparaturen
- Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung
- Vollkasko-/ Teilkasko wie im Mietvertrag vereinbart
- sowie alle gefahrenen Kilometer ohne Begrenzung
2. Berechnung
Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter bei dem
vertraglich vereinbarten Vermietbetrieb berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur
während der Öffnungszeiten. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten
Mietzeit ist der gesamte Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe wird
ein Tagesgrundpreis berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens
behält sich der Vermieter vor.
3. Zahlungsweise
Nach Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung durch den Vermieter ist
innerhalb von 20 Tagen eine Anzahlung von 20% des Mietpreises zu leisten. Bei
Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung
gebunden. Der voraussichtliche Gesamtmietpreis ist nach erfolgter
Reservierungsbestätigung spätestens jedoch vor Anmietung zu zahlen. Bei
kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtmietpreis sofort fällig. Für jede Mahnung wird
eine Gebühr von 5, -€ erhoben. Wird bei Verzug des Mieters ein Inkassobüro
beauftragt, so hat der Mieter die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.
4. Kaution
Bei Übergabe ist eine Kaution in Höhe von 500, -€ in bar zu hinterlegen. Die Kaution
wird auf einer Checkliste zusammen mit dem Zustand des Fahrzeuges bestätigt.
Wird das unbeschädigt zurückgegeben, erhalten Sie die Kaution in voller Höhe
zurück. Bei einer Fahrzeugbeschädigung wird die Kaution am Rückgabetag
einbehalten.
5. Reservierung und Rücktritt
Sie können Ihr Miet-Reisemobil/ Wohnwagen persönlich, schriftlich oder per Internet
buchen. Mit ihrer Anmeldung auf der Grundlage des Prospektes bieten Sie uns den
Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der
schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande. Die Mietung erfolgt
immer entsprechend einer Mietkategorie in der unterschiedliche Fahrzeuge
bereitgestellt werden können. Die Festlegung des entsprechenden Fahrzeuges
obliegt dem Vermieter. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem
Mietbeginn sind folgende Anteile des voraussichtlichen Mietpreises laut
Buchungsdaten zu zahlen.
- Rücktritt bis zu 50 Tagen vor dem 1. Miettag 20% des Mietpreises
- ab 15 Tage bis 50 Tage vor dem 1. Miettag 50% des Mietpreises
- weniger als 15 Tage vor dem 1. Miettag 100% des Mietpreises
Wird das Wohnmobil/ Wohnwagen nicht abgenommen so gilt das als Rücktritt. Bei
Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vereinbarte
Mietpreis zu zahlen. Gegen die bei Rücktritt fällige
Kosten kann sich der Mieter durch den Abschluss der
Reiserücktrittskostenversicherung schützen. Der Versicherungsschutz wird nach den
Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung (ABRV) gewährt.
Die Unterlagen werden auf Wunsch mit der Buchungsbestätigung zugeschickt.
6. Übergabe, Rückgabe & Reinigung
Das Fahrzeug kann am vereinbarten Miettag ab 14.00 Uhr übernommen werden. Die
Rückgabe erfolgt laut Vertrag bis 10.00 Uhr des Tages. Die Übergabe und
Rücknahme erfolgt nur zu den festgelegten Öffnungszeiten und nicht an Sonn- und
Feiertagen. Die Fahrzeuge werden in gereinigtem Zustand und vollgetankt
übergeben und werden im selben Zustand zurückgegeben. Ist die Reinigung bei
Fahrzeugrückgabe durch den Mieter ganz oder teilweise nicht erfolgt, so hat dieser
für eine Außenreinigung bei Fahrzeugen bis 7,5m 50, -€ und darüber 75, -€, eine
Innenreinigung 75, -€ und eine WC-Reinigung 75, -€ zu zahlen. Bei übermäßigen
Verschmutzungen kann nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden. Bei
Fahrzeugübergabe wir ein Übergabeprotokoll erstellen. Durch die vorbehaltlose
Unterzeichnung erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges
an. In allen Fahrzeugen ist Rauchverbot.
7. Berechtigte Fahrer
Das Mindestalter des Mieters oder des berechtigten Fahrers muss 21 Jahre
betragen. Fahrer muss der Mieter bzw. berechtigte Fahrer ein Jahr im Besitz der
Fahrerlaubnis Klasse III sein. Das Fahrzeug darf nur von im Mietvertrag
eingetragenen Personen gelenkt werden. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des
Mieters.
8. Schutzbrief
Der Mieter hat für die gesamte Mietdauer einen Inlands – oder Auslandsschutzbrief.
9. Verbotene Nutzung
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
a) zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
b) zur Beförderung von Drogen und gefährlichen Stoffen
c) zur Begehung von Zoll – und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach
Recht des Tatortes mit Strafe bedroht ist
d) zur Weitervermietung und Verleihung
10. Auslandsfahrten
Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder (außer Russland)
möglich. Fahrten in Kriegs- und Krisengebieten sind untersagt.
11. Reparaturen
Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des
Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Preis von 100, -€
ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag
gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der
entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für die Schäden haftet (siehe Ziffer
14)
12. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, wenn dies zur
Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen verletzt
wurde oder der voraussichtliche Schaden 100, -€ übersteigt, sofern nicht anders die
erforderlichen Feststellungen zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische
Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand-, Entwendungs-, Einbruch- und
Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter und bei einem Schadensbetrag von
über 50, -€ auch der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Der
Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen
schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss
insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen
sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die
voraussichtliche Schadenshöhe die Eigenbeteiligung oder ist das Fahrzeug nicht
mehr verkehrssicher so ist der Vermieter zu unterrichten.
13. Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeugversicherung (AKB) wie folgt versichert:
Haftpflichtversicherung unbegrenzte Deckung; Vollkaskoversicherung (sonstige
Schäden); Selbstbeteiligung bei Reisemobilen 700, -€; Teilkaskoversicherung
(Glassschäden) Selbstbeteiligung bei Reisemobilen 500, -€.
14. Haftung des Mieters
a) Der Mieter haftet bei Schäden nur für Reparaturen im Rahmen der Vollkasko/
Teilkaskoversicherung mit der im Mietvertrag vereinbarter Selbstbeteiligung je
Schadensfall.
b) Der Mieter haftet jedoch für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den
Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der
Schaden durch Alkohol – oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden
ist. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten des Zeichens 265 –
Durchfahrtshöhe – gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO verursacht wurden. Hat der
Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten, gemäß Ziffer 11 dieser
Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn diese Verletzung
hat keinen Einfluss auf die Festsetzung des Schadenfalls gehabt.
c) der Mieter haftet im übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch
einen nicht berechtigten Fahrer ( Ziffer 7) oder zu verbotenem Zweck ( Ziffer
6), durch das Ladegut, durch unsachgemäße Behandlung oder
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung des Fahrzeuges entstanden sind.
d) Ansonsten bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
15. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit
Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossener
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Für durch die Versicherung nicht
gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und
Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vermieter ist nicht zur
Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe des
Fahrzeuges im Fahrzeug zurücklässt.
16. Speicherung und Weitergabe von Personalien
Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im
Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter und seine mitreisenden,
gleich ob sie von ihm Selbst oder einem Dritten stammen, im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetztes zu verarbeiten.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Ort des Vermieters, Wenn
a) die Vertragsparteien Kaufleute, mit Ausnahme der Minderkaufleute im Sinne
des § 4 HGB sind.
b) mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat.
c) die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach
Vertragsabschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. Diese Regel gilt auch für Wechsel- und Scheckverfahren. Sind die Parteien
Kaufleute, ausgenommen Minderkaufleute im Sinne § 4 HGB, so gilt die obige
Zuständigkeit auch im Falle der Annullierung, des Rücktritts, der Minderung
und der gleichen. Der Vermieter ist auch berechtigt, am Sitz des Mieters zu
klagen.
18. Übersichtsklausel und Teilwirksamkeit
Die Überschriften dienen nur der besseren Übersichtlichkeit und haben keine
materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder
werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss.
Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgebaut werden, dass ihr Zweck in
wirksamer weise erfüllt werden könne.
Anbieter
AH WERNER GmbH
Tröbigauer Straße 8
01904 Neukirch / Lausitz
Zweigstelle Doberschau
Alter Dorfplatz 12
02692 Doberschau
Geschäftsführende Gesellschafter: Jan Stiebitz
Tel.: +49 (0)35951 / 31567
Fax: +49 (0)35951 / 32111
Mail: info@peugeotpartner-werner.de
Handelsregister: Sachsen Amtsgericht Dresden HRB 4676
Sitz der Geselschaft: 01904 Neukirch
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.): DE153979434