TASSO UltraX Konditionierer & Vinylreiniger 2x a 240ml 70,83€ l
34 €
Versand möglich- Art Betten
Beschreibung
TASSO Werksvertretung Coors GmbH
Coors Raumausstatter GmbH
Heiligenroder Straße 35
28816 Stuhr-Heiligenrode
KONTAKTDATEN
Tel: 04206 - 72 39
Fax: 04206 - 62 84
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag
10:00 - 18:30
Dienstag
10:00 - 18:30
Mittwoch
10:00 - 13:30
Donnerstag
10:00 - 18:30
Freitag
10:00 - 18:30
Samstag
nach Absprache
TASSO UltraX Wasserbett-Konditionierer
a 240ml 70,83€ Literpreis
Die einzigartige Rezeptur ist stark vinylschützend und verteilt sich schnell im Wasserkern. Durch die Neutralisierung aller schädlichen Mineralien wird der Wasserkern von innen gereinigt. Wegweisende Zutaten und Wirkungsfelder inkl. einem Geruchsneutralisier zur Eliminierung störender Gerüche.
● Konditionierer für hochwertige Wasserbetten
● Lösung zur schnellen Verteilung im Wasser
● ohne Folienverhärter
● eliminiert Gerüche
● wirkt luftblasenreduzierend
● macht hartes Wasser weich
● gegen Kalkablagerungen
● reinigt die Vinyl-Innenseite
● hält das Vinyl dauerhaft weich und flexibel
TASSO Ultra-X Vinylreiniger
a 240ml 70,83€ Literpreis
Löst Staub, Schmutz, Fette und die meisten typischen Fleckenbildungen. Durch seine spezielle Formel reinigt, schützt und pflegt er Wasserbett-Matratzen, aber auch Kunstleder- und Vinyl-Artikel in Haus, Bad, Auto und Freizeit.
Mehrzweck Vinyl- Reiniger und -Schutz als ideales, PH-neutrales Pflegemittel für:
● Wassermatratzen-Kerne
● Vinyle & Kunststoffoberflächen (z.B. Duschvorhänge, Auto- und Bootinterieur, Aufblasartikel etc.)
Regelmäßig angewendet schützt er vor:
● Oxidation
● Austrocknung
● Materialbruch
Rechtliche Angaben
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Coors Raumausstattergesellschaft mbH
Heiligenroder Straße 35
28816 Stuhr-Heiligenrode
Geschäftsführer: Uwe Coors
Telefon: 04206/7239
Fax: 004206/6284
EMail: coors-wasserbetten@t-online.de
Internetpräsenz: www.Coors-Wasserbetten.de
Handelsregister: Amtsgericht Walsrode, HRB 110787
Steuer-Nr.: 46/206/13257
Identifikationsnummer: DE177027016
AGB's
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts-. Liefer- und Zahlungsbedingungen
gelten für alle Angebote und Verträge des Auftragnehmers. Abweichungen von
diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung_ Mündliche
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung
2. Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und
freibleibend. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, wobei der
Auftragnehmer für die sorgfältige Auswahl seiner Lieferanten einsteht.
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen - wie Abbildungen,
Zeichnungen, Maße und Gewichte - sind nur annähernd angegeben.
3. Für alle Bauleistungen - insbesondere Bodenbelags- und Tapezierarbeiten - gilt die
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Die Leistungen entsprechen den
für die Arbeiten des Auftragnehmers geltenden Allgemeinen Technischen
Vorschriften (ATV), soweit nicht nachstehend oder in der Auftragsbestätigung
etwas anderes bestimmt ist oder sonstige besondere Vereinbarungen getroffen
werden.
Auf ausdrücklichen Wunsch ist der Auftragnehmer bereit. den Text der genannten
Bestimmungen zur Kenntnisnahme zur Verfügung zu stehen.
4. Höhere Gewalt. unvorhersehbare, schwerwiegende Betriebsstörungen verlängern
die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung_ Über den Eintritt einer solchen
Verzögerung wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet. Dauert die
Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne
Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten.
Falls der Auftragnehmer die vereinbarte Leistungs- oder Lieferfrist aus anderen
Gründen nicht einhalten kann, hat der Auftraggeber ihn schriftlich in Verzug zu
setzen und eine Art und Umfang der Leistung angemessene Nachfrist zu
gewähren, es sei denn, die .leistung ist kalendermäßig bestimmt.
Der Auftraggeber kann Schadenersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seines gesetzliChen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen geltend machen.
Bei der Lieferung von Gegenständen erfolgt der Versand ab Werkstatt bzw.. Lager
auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist zu
Teilleistungen berechtigt, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind. Sie
werden erst nach vorheriger Mitteilung an den Kunden ausgeführt.
Geringfügige Abweichungen bei Holzoberflächen (Farbe und Maserung) sowie
bei Textilien (Gewebe und Farbe) bleiben vorbehalten.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktions- und
Gestaltungsänderung vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet. derartige
Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
5. Kann die Lieferung aufgrund von Umstanden, die der Auftraggeber zu vertreten hat.
nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den
Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft
zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen hat nach angezeigter
Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene
Teillieferungen oder - Leistungen. Hat der Auftraggeber bei
Bauleistungen die Lieferung oder Leistung bzw. Teile davon in Benutzung
genommen,so gilt dieAbnahmenachAblaufvon sechsWochenals erfolgt
7. Bei Mangelrügen muss dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung an Ort und
Stelle gegeben werden. Bei berechtigten Mangelrügen erfolgt kostenlose
Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Bei zweimaligem
Fehlschlagen der Nachbesserung kann Ersatzlieferung oder Herabsetzung der
Vergütung verlangt werden_
B. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs oder
Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den
Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede
Gewährleistung.
B.1 Die Gewährleistung wird bei Bauleistungen nach VOB übernommen. Die
Verjährungsfrist für die Gewährleistung aus Lieferungen beträgt sechs Monate. Der
Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, das seine leistung zur Zeit der Abnahme
die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der
Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist. die den Wert oder die
Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetz1en
Gebrauch aufheben oder mindern_ Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, auch
seiner Erfüllungsgehilfen, haftet er stets. jedoch nicht darüber hinaus. Im übrigen
ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. wenn die dem Auftraggeber
überreichten Pftegeanweisungen nicht nachweisbar eingehalten worden sind.
Mangelrügensind unverzüglich mit zu teilen
9. Bei Anlieferung wird vorausgesetzt, das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude
fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege
oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht
werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das zweite Stockwerk
hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen_
Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten des
Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Personen durch Umstände
behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden
Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrgeld) in Rechnung Gestellt.
10. Eigentums- und Urheberrechte an vom Auftragnehmer erstellten
Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und Berechnungen bleiben
vorbehalten. Derartige Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des
Auftragnehmers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Für
Kostenvoranschläge. Zeichnungen, Entwürfe und Berechnungen, die vom
Auftraggeber ausdrücklich bestellt wurden, ist das vereinbarte Entgelt auch
dann zu zahlen, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
11. Die Preise sind Endpreise, die gesetzliche Mehrwertsteuer einschließen. Die im
Angebot ausgewiesenen Endbeträge sind nach bestem Wissen ermittelt und
sind, falls nichts anderes ausdrücklich angegeben ist - als Circa -Werte zu
verstehen. Sie gelten nur bei ungeteilter Bestellung zu angebotenen Leistungen
und/oder Lieferungen und - im Fall von Bauleistungen - bei ununterbrochener
leistungsmöglichkeit seitens des Auftragnehmers.
Bei Vereinbarungen, die Liefer- und Leistungsfristen von mehr als vier
Monaten nach Vertragsabschluss enthalten, ist der Auftragnehmer berechtigt, in
Verhandlungen über eine neue Preisvereinbarung einzutreten.
Für das Aufmaß gilt das Rohbaumaß entsprechend den DIN-Vorschriften (Nr. 18365,
18366), die in der Verdingungsordnungfür Bauleislmgen (VOB) enthalten sind, Auf
Abschnitt 3, letz1er Satz der Bedingungen wird hingewiesen. Wird außerhalb
üblicher Arbeitszeit Leistung verlangt, bedingt dies zusätzliche Zahlung der
Lohnzuschläge.
12. Alle Leistungen, auch Teilleistungen, sind sofort nach ihrer Einbringung bzw.
Rechnungsteilung bar ohne jeden Abzug zu zahlen. Sofern nichts anderes
vereinbart ist, ist bei Vertragsabachluss eine Anzahlung in Höhe von 25% des
Auftragswertes zu leisten.
Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel
und Schecks werden nur Zahlung halber, nicht aber an Zahlung statt
angenommen. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer
über den Betrag verfügen kann. Im Falles eines Schecks gilt die Zahlung erst als
erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Wechselspesen und Wechselsteuer
gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Scheck- und Wechselprotest kann der
Auftragnehmer Zug um Zug gegen Rückgabe des Papiers sofortige
Barzahlung, auch für später fällige Papiere. verlangen.
Verzugszinsenwerden mit 2% über BundesbankdiskontpA, berechnet.Sie sind höher
oder niedriger anzusetzen, wenn der Auftragnehmer eine Belastung zu
höherem Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist
Zahlungen werden zunächst auf entstandene Mahnkosten, Zinsen und dann auf die
älteste Schuld angerechnet. Wesentliche Verschlechterung in der
Kreditwürdigkeit des Auftraggebers berechtigten den Auftragnehmer,
Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Falls der Auftraggeber die getroffenen Zahlungsvereinbarungen nicht einhält, ist
der Auftragnehmer berechtigt, unter Ablehnungsandrohung eine Nachfrist zu
setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.
13, Bei Meinungsverschiedenheiten sind nur Sachverständige zur Beurteilung von
Leistungs- und Lieferungsmängeln zugelassen, die von einer
Handwerkskammer im Bundesgebiet für das Raumausstatterhandwerk öffentlich
bestimmt sind. Sollte sich bei Prüfung herausstellen, dass unberechtigte
Beanstandungen vorgebracht wurden, hat der Auftraggeber die verursachten
Kosten zu tragen.
13.a Mit einigen Herstellern können Sie gesonderte Garantiebedingungen
abschließen. Nach Ablauf unserer Gewährleistung treten wir weiterhin als Ihr
Servicepartner auf. Bei Inanspruchnahme der Herstellergarantie führen wir gerne
die Arbeiten aus, wobei unter die Gewährleistung entfallenen Teile nicht berechnet
werden, während Arbeitszeit und Anfahrt zu den Standardsätzen des
Auftragnehmers zu bezahlen sind.
14. Der Auftragnehmer behält sich bis zur vollständigen Zahlung seiner Rechnung
das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Geht das Eigentum kraft Gesetzes
unter, tritt der Auftraggeber schon jetzt, seinen künftigen Anspruch ge'gen den
Eigentumserwerber in Höhe der noch offenen Forderungen an den
Auftragnehmer ab.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gegenstände für die Dauer des
Eigentumsvorbehaltes gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruch ausreichend
zu versichern. Gegebenenfalls tritt er die Versicherungsansprüche in Höhe des
Gegenstandswertes bzw, in HÖhe der noch offenen Forderungen an den
Auftragnehmer ab.
Bei Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände hat der
Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten
und die Pfandgläubiger von dern Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der
Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder 2u! stcnernen zu
übereignen.
15. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers. Sind beide Vertragsparteien Voll
Kaufleute. wird der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand Syke vereinbart.
Coors GmbH - Heiligenroder Straße 35 - 28816 Stuhr-Heiligenrode - Tel. 04206/7239
https://www.coors-wasserbetten.de/impressum.html
https://ec.europa.eu/consumers/odr