Schönes Hanggrundstück in der Kernstadt von Schotten im Naturparadies Vogelsberg

120.000 €

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  • Grundstücksfläche 1.429 m²
  • Provision Keine zusätzliche Käuferprovision

Standort

63679 Hessen - Schotten

Beschreibung

# Objektbeschreibung
Bauen Sie sich hier Ihr Traumhaus. Lassen Sie die Enge der überfüllten Großstadt hinter sich und ziehen Sie hinaus aufs Land! Auf diesem großen Grundstück (ca. 1.400 qm) in Hanglage mit südwestlicher Ausrichtung werden Sie erleben, was es heute für ein Luxus ist, Platz zu haben! Hier kann ein großes Ein- oder auch Mehrfamilienhaus entstehen mit riesigem Garten.

Das Grundstück liegt mitten in der Kernstadt des Fachwerkstädtchens Schotten im Vogelsbergkreis. Eingerahmt von den bewaldeten Hängen des Naturparadieses "Vogelsberg" bieten Schotten und seine Umgebung Naherholung pur im Sommer wie auch im Winter.

# Lagebeschreibung
Südwestlage am Hang in der Gemarkung Schotten.

Im Herzen der Vulkanregion Vogelsberg liegt die Stadt Schotten mit ihren 15 Stadtteilen, umgeben von Wiesen, Wäldern und der typischen Vogelberger Heckenlandschaft. Das zwischen dem 14. und 18. Jahrhundert entstandene mittelalterliche Zentrum der Stadt, lädt mit liebevoll sanierten Fachwerkhäusern, kleinen Gassen und dem gepflegtem Alte Burg-Park zum Verweilen ein.

Zusammen mit dem Naherholungsgebiet am Niddastausee und dem Erlebnisberg Hoherodskopf, bietet Schotten für Wassersportler, Wanderer, Radfahrer und Mountainbiker gleichermaßen ein vielseitiges Freizeitangebot. Abwechslungsreiche Wander- und Radwege führen die Besucher durch die idyllische Landschaft des Naturschutzgebietes am Hoherodskopf über Vulkangestein und sanfte Hügel. Im Winter locken gespurte Loipen. Ein Golfplatz ist ebenfalls vorhanden. Auch ein Segelflugplatz steht zur Verfügung.

Schotten liegt etwa 1 Autostunde entfernt von Frankfurt am Main (über die Autobahnen A45 oder A5). Nach Gießen sind es ca. 45 Min. Fulda ist ebenfalls in ca. 1 Autostunde zu erreichen.

# Sonstiges
Im Bereich des Grundstückes gibt es keinen Bebauungsplan. Es gilt § 34 des Baugesetzbuches. Danach muss sich die Bebauung hinsichtlich Maß, Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Anbieter-Objekt-ID: VE-2023-114

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