Regalprüfung / Regalinspektion DIN EN 15635 & DGUV Regel 108-007
VB
Beschreibung
Regaleinrichtungen unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung, sind monatlich einer Sichtprüfung zu unterziehen und im Intervall von 12 Monaten durch fachkundiges Personal zu prüfen. Während die Sichtprüfung vom Unternehmen selbst vorgenommen werden kann, darf die 12-monatige Regalprüfung nur durch zertifizierte Regalinspekteure, gemäß Sachkundenachweis DIN EN 15635, BetrSichV und DGUV 108-007 durchgeführt werden.
Regalprüfungen werden im Raum Südbaden verrichtet. Schreiben Sie uns an, für Ihr individuelles Angebot!
- Palettenregale
- Fachbodenregale
- Kragarmregale
- Einfahr-, Durchfahr- und Durchlaufregale.
Wir prüfen eure Regale oder Regalanlage professionell nach den Vorgaben der DGUV Regel 108-007 (ehemals BGR 234) und DIN EN 15635.
- Prüfung der Regale ohne Störung des betrieblichen Ablaufs.
- Zertifizierte und qualifizierte Inspekteure.
- Erstellung eines Prüfprotokolls mit Beurteilung der Schäden.
Schreib uns für dein individuelles Angebot an oder besuche uns auf:
www.msarbeitsschutz.de
Rechtliche Angaben
Impressum
Gesetzliche Anbieterkennung:
MS-Arbeitsschutz
77815 Bühl
Deutschland
Telefon: folgt
E-Mail: info@msarbeitsschutz.de
Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.
Kleingewerbe - nicht Umsatzsteuerpflicht nach §19 1 UStG