Regalprüfung / Regalinspektion DIN EN 15635 & DGUV Regel 108-007

VB

77815 Baden-Württemberg - Bühl
04.11.2021

Beschreibung

Regaleinrichtungen unterliegen der Betriebs­sicherheits­verordnung, sind monatlich einer Sichtprüfung zu unterziehen und im Intervall von 12 Monaten durch fachkundiges Personal zu prüfen. Während die Sichtprüfung vom Unternehmen selbst vorgenommen werden kann, darf die 12-monatige Regalprüfung nur durch zertifizierte Regalinspekteure, gemäß Sachkundenachweis DIN EN 15635, BetrSichV und DGUV 108-007 durchgeführt werden.
Regalprüfungen werden im Raum Südbaden verrichtet. Schreiben Sie uns an, für Ihr individuelles Angebot!

- Palettenregale
- Fachbodenregale
- Kragarmregale
- Einfahr-, Durchfahr- und Durchlaufregale.

Wir prüfen eure Regale oder Regalanlage professionell nach den Vorgaben der DGUV Regel 108-007 (ehemals BGR 234) und DIN EN 15635.

- Prüfung der Regale ohne Störung des betrieblichen Ablaufs.
- Zertifizierte und qualifizierte Inspekteure.
- Erstellung eines Prüfprotokolls mit Beurteilung der Schäden.

Schreib uns für dein individuelles Angebot an oder besuche uns auf:

www.msarbeitsschutz.de

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