Rafftrack Studio - Mixing & Mastering
VB
Beschreibung
Du suchst jemanden, der deine Songs zu einem fairen Preis mischt und/oder mastert? Ich habe ein kleines, sehr gut ausgestattetes Studio, jede Menge Erfahrung und ein gutes Gespür. Ich mache und bearbeite seit 30 Jahren Musik und freue mich, mit deinen Songs zu arbeiten. Ich verwende professionelle Tools und Plugins und habe außerdem verschiedene Referenzklasse-Lautsprecher und Kopfhörer zum Abhören.
Die Qualität deiner Aufnahmen ist mir egal, aus eigener Erfahrung weiß ich, dass sich nicht jede/r professionelle Studioaufnahmen leisten kann. Ich arbeite mit allem was du hast, auch mit deinen Proberaum-Aufnahmen.
Aber das wichtigste: Ich arbeite nicht unter Zeitdruck, sondern nehme mir viel Zeit für deine Aufnahmen. Und das so lange, bis wirklich alle Feinheiten stimmen.
Deinen ersten Song mische und mastere ich dir zum halben Preis! Ich freue mich auf deine Musik!
Mixing: 5€ pro Spur
Mastering: 30€ pro Song
Alle Infos unter: www.rafftrack-studio.de
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Mario Raff
Oberbirken 2
79252 Stegen
Kontakt:
Telefon: +49 7661 3849110
E-Mail: info@rafftrack-studio.de
Web: www.rafftrack-studio.de
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
AGBs
Grundsätzliche Bearbeitung
§ 1 Sämtliche Leistungen, Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrags – schriftlich oder mündlich – veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d.h. er haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserteilung im Namen und für Rechnung eines Dritten, so ist der Auftragnehmer bei der Auftragserteilung hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragübermittlers zu überprüfen.
§ 1a Sämtliche Leistungen die dem Auftraggeber erbracht werden, sind vom Auftraggeber auf Richtigkeit zu prüfen. Stillschweigen bedeutet hier gleich Freigabe. Für resultierende Schäden mangels fehlender Überprüfung seitens des Auftraggebers, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.
§ 2 Für den Auftragnehmer besteht die Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.
§ 3 Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechten Dritter, dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt bestellter Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden.
§ 4 Haftung für zurückgebliebenes Ton- und Bildmaterial kann nur bis zum Materialwert des Trägermaterials und nur bis zur Höchstdauer von 3 Monaten nach Rechnungslegung übernommen werden.
§ 5 Für Bearbeitungsschäden an fremden Tonband- und Videoaufzeichnungen haftet der Auftraggeber bis zum Materialwert des Trägermaterials.
Arbeit mit Fremdmaterial und Drittanbietern
§ 6 Überlässt der Auftraggeber zu Bearbeitung, Vorführung o.ä. unwiederbringliche oder schwer ersetzliche Ton- und Bildaufzeichnungen, so liegt das Risiko, ggfs. auch der Abschluss einer Versicherung über den Materialwert hinaus und auch die Veranlassung der Herstellung von Sicherheitskopien beim Auftraggeber.
§ 7 Vermittelnde Tätigkeiten, wie z.B. Annahme und Abgabe von Lieferungen von und zu den Kopierwerken, Post- und Bahnexpeditionen, Vermittlung von Sprechern, Darstellern etc. erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand eines Produktions- oder Bearbeitungsauftrages sind, stets im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, auch wenn hierauf von Seiten des Auftragnehmers nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Für solche vermittelnden Tätigkeiten übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung und Gewähr.
§ 8 Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzögerungen, die durch Fremdleistungs-Betriebe, Kopierwerke, etc. entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung.
§ 9 Für Verzögerungen, die durch Verschulden des Auftragnehmers im Ablauf eines Bearbeitungs- oder Produktionsvorganges entstehen, haftet dieser nur bis zur Höhe der durch die Verzögerung entstandenen Eigenleistung. Fremdleistungen sowie mittelbare Schäden sind in der Haftung nicht eingeschlossen. Wenn keine besonderen Preisvereinbarungen getroffen werden, gelten die am Ablieferungstag gültigen Listenpreise des Auftragnehmers als vereinbart. Preise und Preislisten werden auf Befragen jederzeit zur Verfügung gestellt.
§ 10 Sind im Verlaufe einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich, d.h. Leistungen, die nicht mit den eigenen Geräten und dem eigenen Personal des Studios durchführbar sind, so ist der Auftragnehmer grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen verantwortlich zu machen.
Nach der Produktion
§ 11 Für Ton- und Textschöpfung, die im Rahmen des Auftrags durch den Auftragnehmer erstellt oder aus Archiven gestellt werden, bleiben alle Aufführungsrechte oder Vervielfältigungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Auftrag oder anderen Aufträgen des Auftraggebers beim Auftragnehmer. Ebenso bleibt jegliches durch den Auftragnehmer oder dessen Bevollmächtigten produziertes Bild- und Tonmaterial, bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum des Auftragnehmers. Vor jeglicher Veröffentlichung von Werken, bei denen der Auftragnehmer mitgewirkt hat, verpflichtet sich der Auftraggeber zu einer Aushändigung des Ton- oder Bildmaterials. Gleiches gilt für Werbung.
§ 12 Bei allen Produktionen, bei denen der Auftragnehmer mitgewirkt hat, verpflichtet sich der Auftraggeber a) zum Stillschweigen gegenüber Dritten b) die Interessen des Auftragnehmers zu vertreten (Werbung, Interviews etc.) c) jegliche Äußerungen in der Öffentlichkeit über den Auftragnehmer nur mit Zustimmung kund zu tun. d) den Auftragnehmer nicht zu diskreditieren, e) in allen Produktionsrelevanten Postings auf Sozialen Netzwerken oder beim Upload in diversen Streamingportalen, den Aufragnehmer namentlich zu nennen s.g. „Credits“ geben. Bei jeder Zuwiderhandlung erfolgt eine Vertragsstrafe und der Auftragnehmer hat das Recht vom Vertrag zurück zu treten. Alle daraus resultierenden Schäden trägt der Auftraggeber.
§ 13 Bei Abschluss eines Vertrages gehen alle Rechte, des vom Auftragnehmer produzierten Werkes, bis zur vollständigen Bezahlung an Rafftrack Studio über. Bei allen Beträgen sind 100% Vorkasse zu zahlen.
§ 13a Der Auftragnehmer stellt das fertige Werk zum Download 7 Tage zur Verfügung. In diesem Zeitraum kann das Material heruntergeladen werden. Auf Absprache wird das Material nochmals als Download zur Verfügung gestellt.
§ 14 Versendung und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen.
Termine, Erfüllungsort, Kosten und Schlussbestimmungen
§ 15 Ist ein Projekt fertig gestellt oder wurde eine sogenannte “Pre-Version” verschickt, hat der Auftraggeber 7 Werktage Zeit Änderungswünsche zu äußern. Liegen diese im Rahmen, d.h. waren die Änderungsgründe vorher noch nicht bekannt oder ersichtlich, stehen dem Kunden für alle Mixing & Mastering Dienstleistungen 3 Revisionen kostenfrei zur Verfügung, sofern diese nicht eine komplette Neubearbeitung des Projektes verursachen.
Sollte der Kunde außerhalb dieser Revisionsfrist Änderungen in Anspruch nehmen, werden diese kostenpflichtig. Ebenso kostenpflichtig wird es ab der 3. Revision. Hier werden pro Änderungswunsch (Revision) 10€ veranschlagt.
§ 16 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stegen (Freiburg im Breisgau)
§ 17 Die Form der Bezahlung wird vorher im Angebot aufgeführt oder mündlich vereinbart. Jedoch in der Rechnung immer aufgeführt.
§ 18 Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.
§ 19 Ist eine Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser Bestimmungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Widerrufsrecht
§ 20 Der Auftraggeber stimmt zu, dass Rafftrack Studio mit der Bearbeitung des Auftrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Des Weiteren wird vereinbart, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Rafftrack Studio erlischt.