Provisionsfrei! Einfamilienhaus auf einem Traumgrundstück in Helfant – Nahe Luxemburg
298.000 €
- Wohnfläche 110 m²
- Zimmer 6
- Schlafzimmer 4
- Badezimmer 1
- Grundstücksfläche 900 m²
- Haustyp Einfamilienhaus freistehend
- Etagen 2
- Baujahr 1963
- Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
- Balkon
- Keller
- Garage/Stellplatz
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Diese renovierungsbedürftige Immobilie aus dem Jahr 1963, besticht durch die Alleinlage und die hervorragende Aussicht über Helfant und das Umland. Das Grundstück liegt am Ortsrand mit direktem Kontakt zur Natur.
Der großzügige Garten mit einem alten Kirschbaum bietet viel Platz zur Erholung.
# Ausstattung
Über den Hauseingang kommen Sie in einen Flur, von dem aus man das Wohnzimmer mit angebautem Balkon, das Bad die Küche mit Esszimmer und das Schlafzimmer erreicht.
Über eine Treppe erreicht man das Obergeschoss, wo sich 3 weitere Schlafzimmer befinden. Auch im Obergeschoss ist ein Balkon angebaut, den man über zwei Zimmer erreichen kann.
-Baujahr 1963
-Elektroheizungen (Nachtspeicheröfen)
-Balkon im Erdgeschoss und Obergeschoss
-Objektzustand renovierungsbedürftig
-Gesamtfläche ca. 110 qm
- Voll unterkellert
- Einbauküche
# Weitere Angaben
Garagen/Stellplätze: 1
Verfügbar ab: sofort
Objektzustand: renovierungsbedürftig
Grundstücksfläche: ca. 900 m²
Nutzfläche: ca. 170 m²
# Lagebeschreibung
Helfant ist ein Ort unweit der luxemburgischen Grenze. Wormeldange in Luxemburg ist nur 8 KM entfernt. Bis Trier und Luxemburg Stadt sind es nur ca. 30 KM.
Die Grundschule und Kindertagesstätte befinden sich im Nachbarort in Wincheringen. Für den weiterführenden Schulbesuch stehen die Schulen im 14 Kilometer entfernten Saarburg zur Verfügung.Entfernungen:
Kindergaerten 4 km
Grundschule 4 km
Realschule 14 km
Gymnasium 14 km
# Sonstiges
Die Übergabe erfolgt nach individueller Terminabsprache.
Die aufgenommenen Daten beruhen auf Eigentümerangaben und sind unverbindlich. Irrtümer können nicht ausgeschlossen werden.
Bei Interesse bieten wir Ihnen gerne einen Besichtigungstermin an.
Da wir eng mit einer namenhaften Unternehmensberatung zusammenarbeiten vermitteln wir auch hier gerne einen Kontakt für eine professionelle betriebswirtschaftliche Betrachtung des Projektes.
Auch in Finanzierungsfragen helfen wir Ihnen gerne weiter und unterbreiten ein Angebot. Bei allen Fragen bezüglich Immobilien und Finanzierungen sprechen Sie uns gerne an.
Energie
Das Gebäude wird von Elektro Nachspeicherheizungen beheizt, die sich in jedem Zimmer befinden.
Der Energieausweis ist in Bearbeitung und wird bei der Besichtigung vorgelegt.
# Energie
Energieausweis: Energiebedarfsausweis
Energieeffizienzklasse: H
Gültig bis: 2033-11-09
Heizungsart: Ofenheizung
Wesentliche Energieträger: Elektrisch
Anbieter-Objekt-ID: BEDA-23-211
Rechtliche Angaben
Impressum
asplano - Marco Otten e.K.
Heinrich-Hertz-Str. 10
54634 Bitburg
Tel.: 0656194947330
E-Mail: marco.otten@asplano.de
Inhaber: Marco Otten
Handelsregister: Amtsgericht Wittlich HRA 41573
USt-IdNr.: DE 285431360
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Marco Otten (Anschrift wie oben)
Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Stadtverwaltung Bitburg, Ordnungsbehörde, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Trier, Herzogenbuscher Straße 12, 54292 Trier
Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Trier, Herzogenbuscher Straße 12, 54292 Trier
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-NX75-G4D6J-77 (für § 34 d GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-176-58RP-48 (für § 34 i GewO)
Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Berufsbezeichnung
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer Trier, Herzogenbuscher Straße 12, 54292 Trier
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34 c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 i Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen "Indikatoren" für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.