Professionelle Baumpflege/ Baumfällung arbeitet

1 € VB

25548 Schleswig-Holstein - Kellinghusen
28.04.2024
  • Art Garten- & Landschaftsbau

Beschreibung

Wir sind ein zertifizierter, professioneller Fachbetrieb der nach ZTV Baumpflege/ Baumfällung arbeitet

Gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gelten Fäll- und Schnittverbote in bestimmten Zeiträumen in ganz Deutschland. So dürfen im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September jeden Jahres keine Fäll- und Schnittarbeiten an Bäumen, Hecken, Sträuchern, lebenden Zäunen oder weiteren Gehölzen durchgeführt werden.
Diese Regelung existiert, um Tiere zu schützen, die Bäume und andere Gehölze als Lebensraum nutzen.
‍Ausnahmen: Bäume in Gärten auf Grundflächen dürfen im o. g. Zeitraum auch gepflegt, geschnitten oder mit Genehmigung gefällt werden. Es sei denn, dort befindet sich aktuell Lebensraum für wild lebende Tiere oder es existiert eine Regelung in ihrer Region / Gemeinde. In jedem Fall sollten Sie dies individuell prüfen.
Eine weitere Ausnahme der Regelung greift in Fällen der Verkehrssicherheit, wenn ein Baum beispielsweise eine öffentliche Straße gefährdet oder blockiert. Hierfür benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

Pflegeschnitte zur Verkehrssicherungspflicht , Verbesserung des Lichtraumprofils, Entfernung von Totholz und Auslichten ist unter bestimmten Voraussetzungen auch innerhalb der Schon-& Brutzeit erlaubt.

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne! Rufen Sie uns doch einfach an oder schicken uns eine E-Mail.

Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt und dienen ausschließlich für eigene Werbezwecke

Ihr Team Lembke ProCut

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