Pferdetransport Notdienst Direktfahrten Klinikfahrten Großpferd
VB
Beschreibung
Ammerländer Pferdetransport
Ich biete individuelle Pferdetransporte an.
Turnier- Trainingsbegleitung
Stallwechsel (An- und Verkauf)
Klinik-Transporte
Notdienst
Direktfahrten
Für die Transporte nutze ich einen Sirius S75 Pferdeanhänger. Ihre Tiere werden während der Fahrt mit einer Live-Kamera überwacht.
Ich habe die Möglichkeit, 2 Pferde mit einem Stockmaß von bis zu 1,80m gleichzeitig zu transportieren.
Auch der Transport von Hengsten, Stute mit Fohlen und Großpferden ist möglich.
Der Anhänger verfügt über eine große Heckklappe, ist innen sehr geräumig und hell gestaltet. Eine abgetrennte Sattelkammer zum Transport von Pferdezubehör und Verpflegung ist selbstverständlich vorhanden.
Bei mir stehen Pferd und Halter an erster Stelle.
www.ammerlaender-pferdetransport.de
Instagram
#ammerlaender_pferdetransport
Meine Kunden sind unter anderem:
Privatleute
Zuchtbetriebe
Gestüte www.gestuet-bretz.de
Tierärzte
Veterinäramt
etc.
Transportversicherung / Befähigungsnachweise sind vorhanden.
Bitte bei schriftlichen Anfragen bitte den Be-/ Abladeort mit Adresse angeben.
Haben Sie noch Fragen, können Sie mich gerne jederzeit kontaktieren.
Vielen Dank
Rechtliche Angaben
Ammerländer Pferdetransport
Achtern Klemp 2
26188 Edewecht
OT / Osterscheps
Inh: Mario van Freeden
Kontakt
Mobil: 0172 / 347 98 44
kontakt@ammerlaender-pferdetransport.de
Steuer-Nr.: 69 113 09755
Veterinäramt Zulassung : 03 451 004 1343 VO/EG 1/2005
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Pferdetransporte
Grundsätze
Transportaufträge sowie deren Bedingungen beziehen sich auf Transporte innerhalb der europäischen
Gemeinschaft sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten des Kunden und des Transportunternehmers. Es gelten grundsätzlich die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, an welche sich der Transportunternehmer gebunden hält.
Durchführung der Transporte
Der Pferdeanhänger des Transportunternehmers ist für die
Beförderung von Pferden konstruiert. Es können aber auf
Wunsch folgende weitere Tiere transportiert werden: Esel,
Zebras und Mulis. Der Pferdeanhänger wird vom Transportunternehmer mit Einstreu versehen. Bei Bedarf von Stroh als
Einstreu (z.B. bei Fohlen- oder Koliktransporten), hat der
Kunde hierfür entsprechend Sorge zu tragen.
Der Transportunternehmer behält sich vor, bei Bedarf (z.B.
Panik der Tiere während der Fahrt) ein Beruhigungsmittel zu
verabreichen. Dieses wird anschließend dem Kunden in
Rechnung gestellt.
Bei Not- oder Koliktransporten muss die Transportfähigkeit
durch einen Tierarzt hergestellt oder bestätigt werden.
Anbindestricke, Halfter, Transportgamaschen, Decken und
Kraftfutter müssen bei Bedarf vom Kunden gestellt werden.
Es werden max. 2 Pferde auf einmal transportiert, für die
Dauer von max. 8 Std.
Behördliche Genehmigungen
Gebühren und Kosten behördlicher Aufwendungen oder entstanden durch behördliche Auflagen, sowie Begleitgebühren
oder sonstige angeordnete Sicherheitsvorkehrungen trägt
der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Insbesondere gilt dies bei Einfuhr oder Ausfuhr der Tiere über Landesgrenzen, z.B. veterinärmedizinische Gutachten oder Begleitschreiben, Unterlagen zum Grenzübertritt, Einfuhr- oder
Ausfuhrunterlagen, Zollformalitäten usw.
Dem Kunden obliegen die rechtzeitige Beschaffung und
Übergabe aller notwendigen Unterlagen und die Erwirkung
aller erforderlichen Genehmigungen. Die notwendigen Unterlagen und Genehmigungen sind spätestens 3 Werktage vor
Transportbeginn dem Transportunternehmer zu übergeben.
Beladen und Entladen
Das Be- und Entladen sowie der Transport geschehen in Verantwortung und auf Risiko des Kunden. Der Kunde haftet für
alle Schäden, die während des Be- und Entladevorgangs sowie während des Transports am Tier oder durch das Tier entstehen. Der Transportunternehmer kann auf Wunsch zum
Be- und Entladen seine Hilfe zur Verfügung stellen, er ist
hierzu aber nicht verpflichtet und auch nicht durch seine Hilfstätigkeit entstehende Schäden haftbar zu machen.
Der Kunde ist verpflichtet, im Falle seiner Abwesenheit zum
Be- und Entladen Personen seines Vertrauens zu benennen
(Ansprechpartner), welche diese Tätigkeit am Be- und Entladeort grundsätzlich ohne Mitwirkung des Transporteurs und
ohne ungebührlichen Verzug durchführen.
Der Kunde erklärt, dass die zu transportierenden Tiere an keiner Krankheit leiden und auch ohne sonstige Nachteile transportgeeignet sind. Der Transportunternehmer ist im Falle jeder Erkrankung der zu transportierende Tiere unverzüglich
und umfassend zu unterrichten, dies gilt insbesondere auch
bei Auftreten der Erkrankung bis zwei Wochen nach Durchführung des Transportes. Ergeben sich durch das Verschweigen von Krankheiten oder mangelnde Transporteignung
Nachteile für den Transportunternehmer, so trägt der Kunde
alle hieraus entstehenden Kosten.
Die Entscheidung über den Transport eines kranken, verletzten oder nicht transportgeeigneten Tieres liegt ausschließlich
beim Transportunternehmer. In diesem Fall wird jedoch
grundsätzlich jede Haftung für alle entstehenden Schäden
seitens des Transportunternehmers ausgeschlossen.
Der Kunde erklärt, dass die zu transportierenden Tiere
haftpflichtversichert sind und dass der übliche Impfschutz gegeben ist. Für jedes zu transportierende Pferd
ist gemäß Gesetzgebung dem Transportunternehmer ein
gültiger Equidenpass auszuhändigen. Dieser muss beim
Transport mitgeführt werden.
Zahlungspflicht
Die Bezahlung des Gesamtbetrages erfolgt am Abholort in
Bar. Bei Transporten ab 500 km Entfernung (1-fache Strecke)
müssen mindestens 50% des Rechnungsgesamtbetrages
spätestens 3 Tage vor Fahrtantritt dem Geschäftskonto des
Transportunternehmers gutgeschrieben sein oder diesem in
bar ausgehändigt worden sein. Der Restbetrag ist am Abholoder Zielort in bar zu begleichen. Der Transportunternehmer
behält sich vor, eine vollständige Vorauszahlung für den
Transport zu verlangen.
Der Mindestpreis je Transport beträgt 149,- Euro. Wartezeiten (z.B. beim Tierarzt, Kursen, Turnieren vor dem Be- und
Entladen etc.) und Be- und Entladezeiten die 1 Stunde überschreiten, werden mit 20,- Euro pro Stunde zusätzlich zum
Angebotspreis berechnet und pro angefangene Stunde berechnet.
Verkehrsbedingte Verzögerungen (z.B. Verkehrsstau, Verkehrskontrollen, Wartezeiten an Brücken, Fähren etc.) welche 1 Stunde überschreiten, werden mit 20,- Euro pro Stunde
zusätzlich zum Angebotspreis berechnet und pro angefangene Stunde berechnet. Bei Eintreten von unvorhersehbaren
Ereignissen, die zur Ausführung von weiteren Leistungen
führen (z.B. ungeplante Tierarztkosten, Notquartier, etc.)
trägt der Kunde die Kosten, wenn diese Leistungen im Interesse des Tieres unabdingbar sind.
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlich gültiger
MwSt.
Vertragsrücktritt
Der Transportunternehmer hat das Recht, ohne Angabe von
Gründen und unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen von einem geschlossenen Vertrag zurückzutreten bzw.
von einem abgegebenen Angebot Abstand zu nehmen.
Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen sich ein Tier als
nicht verladefähig, krank oder transportunfähig zeigt. Die Bewertung dieser Umstände obliegt ausschließlich dem Transportunternehmer. In diesem Fall werden dem Kunden die gesamten Transportkosten in Rechnung gestellt.
Im Falle von nicht vorhersehbaren Umwelteinflüssen oder
extremer Eis- oder Schneelage auf den Straßen, obliegt dem
Transportunternehmer auf Grund des erhöhten Risikos beim
Transport, ebenso jederzeit die Entscheidung vom geschlossenen Vertrag unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen zurückzutreten.
Im Falle des Vertragsrücktritts seitens des Kunden, aus welchem Grund auch immer, ab Vertragsabschluss bis max. 8
Tage vor dem Transporttermin, fällt eine Stornogebühr von
10% des Angebotspreises an.
Ab dem 7. Tag bis einschließlich des 3. Tages vor dem vereinbarten Transporttermin, fällt eine Stornogebühr von 50%
des Angebotspreises an.
Im Falle des Vertragsrücktritts seitens des Kunden bei weniger als 48 Stunden vor dem Transporttermin, fällt eine Stornogebühr von 100% des Angebotspreises an.
Die Stornogebühr bzw. der Rechnungsgesamtbetrag ist innerhalb von 8 Tagen dem Geschäftskonto des Transportunternehmers gutzuschreiben.
Haftungsbestimmungen
Der Transport der Tiere erfolgt grundsätzlich auf Risiko des
Kunden, solange dem Transportunternehmer kein schuldhaftes, grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann.
Im Haftungsfalle besteht laut Frachtführerhaftpflichtversicherung eine Deckung von 8,33 SZR/kg. Die Selbstbeteiligung
beträgt 300,- Euro und bei Diebstahl mind. 500,- Euro oder
15%. des angesetzten Wertes.
Die Selbstbeteiligung ist vom Kunden in vollem Umfang zu
tragen.
Der Versicherungsschutz besteht nicht bei Schlachttieren
und Transporten außerhalb Deutschlands.
Sollte der Wert der Tiere den durch die Frachtführerhaftpflichtversicherung abgedeckten Wert übersteigen, wird
dem Kunden ausdrücklich empfohlen, eine zusätzliche
Transportversicherung abzuschließen. Dieser zusätzliche Versicherungsschutz obliegt ausschließlich dem
Kunden.
Auch ein weiterer Umfang des Versicherungsschutzes, wie
Nottötung, Heilbehandlung, Wertminderung und Unbrauchbarkeit etc. obliegt dem Kunden selbst.
Für Schäden bzw. Verletzungen, die sich durch ein sich unruhig oder ungebärdig verhaltendes Tier beim Verladen, beim
Transport oder beim Entladen am Tier oder am Eigentum und
der Gesundheit Beteiligter oder nicht Beteiligter entstehen,
haftet grundsätzlich der Kunde, solange dem Transportunternehmer kein vorsätzliches oder schuldhaft grob fahrlässiges
Verhalten nachgewiesen werden kann.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Unternehmersitz des Transportunternehmers.
Weiteres
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit
und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser
AGB davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung soll durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt werden, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesen AGB.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Der Kunde erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen
mit dem Erhalt per E-Mail, per Post, persönlich oder mit dem
Verweis auf diese (Internetseite, Internetportale) an.
Stand: 11/2022