Perfekt für die junge Familie. Einfamilienhaus in Wernigerode

425.000 €

  • Wohnfläche 128 m²
  • Zimmer 6
  • Schlafzimmer 1
  • Badezimmer 1
  • Grundstücksfläche 712 m²
  • Verfügbar ab April 2024
  • Haustyp Einfamilienhaus freistehend
  • Baujahr 2012
  • Provision Mit Provision
  • Terrasse
  • Badewanne
  • Gäste-WC
  • Garten/-mitnutzung

Standort

38855 Sachsen-Anhalt - Wernigerode

Beschreibung

Objektbeschreibung:
Willkommen in diesem wunderschönen Einfamilienhaus in Silstedt bei Wernigerode. Das Haus wurde nach dem Kfw55- Standard von Weberhaus gebaut und befindet sich auf einem großzügigen Grundstück von 712 Quadratmetern. Mit einer Wohnfläche von 128 Quadratmetern bietet das Haus ausreichend Platz für die ganze Familie.
Ein Highlight von vielen ist die Garage mit einer Größe von ca. 50 Quadratmetern und einem elektrischen Rolltor. Hier finden nicht nur Ihr Fahrzeug, sondern auch Fahrräder und andere Gegenstände bequem Platz.
Der Garten des Hauses ist mit einer elektrischen und automatischen Sprinkleranlage ausgestattet, die für eine optimale Bewässerung des Rasens sorgt. So können Sie sich ganz entspannt zurücklehnen, während der Rasen automatisch gepflegt wird.
Für ein angenehmes Raumklima sorgt die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Diese sorgt nicht nur für frische Luft, sondern spart auch Energie und trägt zu einer angenehmen Wohnatmosphäre bei.
Ebenfalls vorhanden ist ein Ofenanschluss, der Ihnen die Möglichkeit bietet, an kühlen Abenden eine gemütliche Atmosphäre zu schaffen.
Dieses Einfamilienhaus bietet Ihnen ein modernes und komfortables Zuhause in einer ruhigen und naturnahen Umgebung. Überzeugen Sie sich selbst von den Vorzügen dieses wundervollen Objekts und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin.
Lage:
Silstedt ist ein wundervoller Ort in der Nähe von Wernigerode. Es gibt einen Kindergarten, eine Schule und einen Bäcker vor Ort.
Wernigerode ist bequem zu erreichen und bietet alles, was das Herz begehrt.
Sonstiges:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist GREIFE Finanzmakler nach Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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