Opi Luke sucht Zuhause oder Pflegestelle
100 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Mischlinge
- Alter 12 Monate oder älter
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
ZUHAUSE GESUCHT!!!
Luke, Australian Shepherd Mischling, Rüde, 11 Jahre alt, ca. 16 kg schwer, kastriert, geimpft, gechipt sucht dringend ein neues Zuhause, wo er seinen Lebensabend verbringen darf.
Luke hat zuletzt bei einer älteren Dame gelebt, die aber schwer an Krebs erkrankt ist und ihn nicht mehr versorgen kann. Auch in der Familie gibt es keine Möglichkeit ihn weiter angemessen zu versorgen. Derzeit ist er in einer Hundepension und kann dort besucht werden.
Luke ist ein freundlicher, aufgeschlossener Hund, fährt gerne Auto und ist gerne überall dabei.
Er ist ressourcenstark, das heißt, dass er Liegeplätze, Futter und seine Bezugsperson für sich einnimmt und da gegenüber Artgenossen vehement ist. Sozial verträglich ist er- hat auch mit einem Rüden zusammen gelebt.
In seinem neuen Zuhause, wo er seinen Lebensabend verbringen soll, wünscht er sich keine Kinder und möglichst keine anderen Artgenossen.
Das Zusammenleben mit Katzen ist ihm auch bekannt.
Luke genießt Spaziergänge, die mittlerweile auch nicht mehr so ausgedehnt sein müssen, Streicheleinheiten und kennt es auch stundenweise allein zu sein.
Luke wird gegen eine Schutzgebühr und Schutzvertrag abgegeben.
Die Familie ist bereit, eine Patenschaft für ihn zu übernehmen.
Auch eine Pflegestelle würde weiterhelfen!!! Bitte melden Sie sich!!! Wir möchten ihn in guten Händen wissen!!!
Ansprechpartner: S. Holtzhausser
0174-1671248
Rechtliche Angaben
Verein Animalhope Tierhilfe Nitra
Obfrau: Anna Luckmann
Tel.: +43 (0)650 8833550
Steidlgasse 9
1210 Wien
ZVR-Nummer: 509657306
Für Deutschland:
Sabine Holtzhaußer
35398 Gießen
Telefon: 0174-1671248
Erlaubnis nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz vorhanden