NEU Estrichdämmung Styropor / Faltplatte Dämmung Fußbodenheizung
VB
Versand möglich- Zustand Neu
Beschreibung
Es handelt sich um Neuware die wir dauerhaft am Lager haben
Unser Standort in Laatzen beliefert Ihre Baustelle im Raum Hannover + ca. 100 Kilometer Umkreis (Mindestbestellwert 500,00 Euro für Anlieferungen)
Bitte geben Sie uns bei Ihrer Anfrage die benötigen Mengen und Produkte sowie den Lieferort an.
Bei uns bekommen Sie folgende Dämmstoffe für die Estrichdämmung / Dachbodendämmung
Styropor 100 KPA WLG 035 (Dämmung unter Estrich/Dachboden)
Stärke
20 mm
30 mm
40 mm
50 mm
60 mm
70 mm
Faltplatte (Tackerplatte) WLG 045 mit aufkaschierter Gewebefolie und Rastermarkierung zur einfachen Verlegung des Heizrohres
Stärke
20-3 mm
30-3 mm
Randdämmstreifen 50 Meter Rolle
Dimension
8/150 mit Folienlappen
Mehabit NE Schüttung Universell einsetzbare, bauaufsichtlich zugelassene Dämmschüttung
Inhalt
100 Liter Sack
Rechtliche Angaben
ISOPARTNER Deutschland GmbH & Co. KG
Industriestr. 4
91083 Baiersdorf
Geschäftsführer:
ISOPARTNER Verwaltungs-GmbH, vertreten durch Klaus Peerenboom und Jörg Seidemann
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Fürth
Registernummer: HRA 7331
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 212 882 568
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
<a href="https://ec.europa.eu/consumers/odr"></a>
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Allgemeines
1) Lieferungen und sonstige Leistungen von ISOPARTNER gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie gegenüber öffentlichrechtlichen Sondervermögen (Bestellern bzw. Käufern) erfolgen ausschließlich zu
den nachstehenden Bedingungen. Sie gelten insbesondere bei allen Angeboten
und Auftragsbestätigungen gegenüber und Verträgen über Warenlieferungen mit
ISOPARTNER im Verkehr mit Bestellern. Mit dem Empfang der Auftragsbestätigung von ISOPARTNER oder der Abnahme der bestellten. Waren oder Leistungen erkennt der Besteller die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von
ISOPARTNER an.
2) Abweichende Einkaufs- und Geschäftsbedingungen des Bestellers werden
auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von ISOPARTNER schriftlich bestätigt sind. Ein Vertrag kommt
mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von ISOPARTNER zustande, es sei
denn, etwas Abweichendes wird besonders vereinbart.
§ 2 Angebote
1) Angebote sind freibleibend.
2) Die in unseren Katalogen, Listen und Prospekten angegebenen Daten, Abbildungen, Maße und Gewichtsangaben sind Näherungswerte. Proben und Muster
gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe.
Abweichungen sind zulässig, soweit sie den Gebrauchswert nicht wesentlich beeinträchtigen.
§ 3 Lieferung, Gefahrübergang, Verzug und Unmöglichkeit
1) Für Lieferungen von ISOPARTNER ist Erfüllungsort Baiersdorf.
2) Ist ein anderer Übergabeort als der Erfüllungsort vereinbart, geht die Gefahr
auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Lager verlassen hat, und
zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder ISOPARTNER noch andere
Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung, übernommen hat.
3) Lieferfristen und -termine gelten mit einer Toleranz von zwei Wochen, sofern
nicht ein Fixhandelsgeschäft gemäß § 376 HGB ausdrücklich vereinbart ist. Lieferfristen rechnen sich ab Auftragsbestätigung, frühestens jedoch ab endgültiger
Einigung über die mit dem Besteller vor Lieferung zu klärenden Fragen.
4) Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung usw. befreien ISOPARTNER für die Dauer ihrer Auswirkungen
oder im Falle der Unmöglichkeit ihrer Erbringung gemäß § 275 BGB voll von der
Lieferpflicht.
5) Im Falle des Leistungsverzuges von ISOPARTNER oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Käufers
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
von ISOPARTNER oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
§ 4 Preise und Zahlungen
1) Die vereinbarten Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung einschließlich Lieferung auf die Baustelle, Verpackung und Entladung.
2) Die für den Käufer maßgeblichen Konditionen, insbesondere Zahlungsziele,
Rabatte und Skonti, ergeben sich aus den jeweils aktuellen Preislisten von ISOPARTNER oder Individualvereinbarungen zwischen dem Käufer und ISOPARTNER.
Skontogewährung hat zur Voraussetzung, dass das Konto des Käufers sonst keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne
Fracht und sonstige Nebenkosten. Für die Inanspruchnahme des Skontos ist der
Zahlungseingang bei ISOPARTNER entscheidend.
3) ISOPARTNER ist berechtigt, dem Käufer bei Verzug, der 30 Tage nach Fälligkeit
und Zugang der Rechnung eintritt, Verzugszinsen in Höhe der von ihm selbst zu
zahlenden Kreditkosten, mindestens aber 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen
Basiszinssatz (§§ 247, 288 Abs. 1 und 2 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung
eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
4) Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheckoder Wechselprotest, ist ISOPARTNER berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offen stehenden - auch gestundeten
- Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber
hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
5) Rechnungen von ISOPARTNER gelten als anerkannt, wenn der Käufer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widerspricht. ISOPARTNER wird den Käufer mit jeder Rechnung hierüber unterrichten.
6) Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
7) Für Bestellmengen, die in der von ISOPARTNER jeweils gültigen Preisliste die
festgesetzten Mindestmengen und/oder den festgesetzten Mindestauftragswert
von derzeit 250,- Euro nicht erreichen (Kleinaufträge) berechnet ISOPARTNER
einen pauschalen Bearbeitungszuschlag von 15,– Euro.
8) Die in unseren Preislisten auf der Seite Logistik geführten Pauschalen, gelten
hauptsächlich für Aufträge in einem Radius von 150 km zur Bezugsstätte Lagerware, ebenerdige Anlieferung innerhalb Deutschland ohne Inseln, zzgl. ges. USt.
und sind nicht rabattierbar. ISOPARTNER behält es sich vor weitere Kosten Aufwandsabhängig zu berechnen.
9) Bei mehreren offenen Rechnungen ist ISOPARTNER berechtigt, eingehende
Zahlungen des Käufers stets auf die älteste der offenen Rechnungen von ISOPARTNER zu verrechnen.
§ 5 Mängelrüge und Mängelansprüche
1) Die Obliegenheiten des § 377 Handelsgesetzbuch (HGB) gelten mit der Maßgabe, dass der Käufer im Rahmen seiner Untersuchungspflicht alle erkennbaren
Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen bei Anlieferung der Ware binnen 3
Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau, ISOPARTNER schriftlich anzuzeigen hat.
2) Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge sachmangelhafter Ware im Sinne
von § 434 BGB liefert ISOPARTNER Ersatz. In besonderen Fällen kann ISOPARTNER statt Ersatzlieferung auch Rücktritt oder Minderung wählen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich nur die nähere Warenbezeichnung
und begründet keine Zusicherung durch ISOPARTNER, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde.
3) Weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung gemäß § 280
Abs. 1 und 2 BGB, vorvertraglichem Verschulden gemäß § 311 a Abs. II BGB und
unerlaubter Handlung gemäß §§ 823 ff. BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, sie
beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ISOPARTNER, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1) ISOPARTNER behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen
Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen und Nebenforderungen
aus der Geschäftsbeziehung vor, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von ISOPARTNER in eine laufende Rechnung
aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
2) Unter Eigentumsvorbehalt von ISOPARTNER stehende Waren dürfen nur im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden, jedoch nicht mehr, wenn
der Käufer in Verzug ist. Der Käufer ist weder zu einer Verpfändung noch zu einer
Sicherheitsübereignung der Ware berechtigt.
Eine Pfändung von dritter Seite ist ISOPARTNER unverzüglich mitzuteilen.
3) Jede Be- und Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung durch den Käufer
erfolgt im Auftrag von ISOPARTNER, ohne dass ISOPARTNER hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Soweit ISOPARTNER nicht bereits aufgrund gesetzlicher Vorschriften Eigentum oder Miteigentum erlangt, überträgt der Käufer schon jetzt in
Höhe des Rechnungswertes ISOPARTNER das Miteigentum an den ihm gehörenden Sachen oder Beständen nach dem Verhältnis des Fakturwertes zum Gesamtwert. Diese neue Sache verwahrt der Käufer unentgeltlich mit kaufmännischer
Sorgfalt für ISOPARTNER. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Verkaufsund Lieferbedingungen. Der Käufer hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B.
Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer
tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden aus oben genannter Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverplichtete
zustehen, an ISOPARTNER in Höhe des Fakturwertes der Ware ab.
4) Der Käufer tritt alle Ansprüche an Dritte, die ihm im Zusammenhang mit der Verwendung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, insbesondere aufgrund
von Weiterveräußerung, Be- und Verarbeitung oder Einbau, zustehen, in Höhe des
Rechnungswertes an ISOPARTNER ab. Die Abtretung dient der Sicherung aller
Forderungen, die ISOPARTNER gegen den Käufer hat. Der Käufer ist berechtigt,
die abgetretenen Forderungen bis zum jederzeit möglichen Widerruf von ISOPARTNER einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf bei Verzug, Scheckoder Wechselprotest sowie Zahlungseinstellung des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, seinem Schuldner die Abtretung
anzuzeigen und bei diesem auf direkte Abrechnung mit ISOPARTNER hinzuwirken.
5) Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherung diese Forderung insgesamt
um mehr als 20%, so ist ISOPARTNER auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach der Wahl von ISOPARTNER verpflichtet.
6) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in
die abgetretenen Forderungen hat der Käufer ISOPARTNER sofort zu unterrichten.
7) Der Käufer ist bei Zahlungsverzug auf Verlangen von ISOPARTNER verpflichtet,
unverzüglich alle Auskünfte zu erteilen, die der Durchsetzung der Eigentumsvorbehaltsrechte von ISOPARTNER dienlich sind, insbesondere ISOPARTNER eine
Aufstellung über die Vorbehaltsware und deren Verbleib zu erteilen. Er hat ferner
ISOPARTNER auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ISOPARTNER zustehenden Forderungen, Mitnahmen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen
Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und ISOPARTNER alle für die
Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
§ 7 Sonderbestellungen und Rücknahme
1) Bei Rückgabe lagermäßiger Waren durch den Käufer verrechnet ISOPARTNER
20% des Rechnungsbetrages als Bearbeitungsgebühr.
2) Sonderbestellungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Als Sonderbestellungen gelten Waren, die von ISOPARTNER nicht lagermäßig geführt werden.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1) Erfüllungsort für Lieferungen von ISOPARTNER ist Baiersdorf.
2) Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, wenn der Käufer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Erlangen.
§ 9 Gültigkeit
1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2021 und verlieren ihre Gültigkeit mit Auflage einer danach datierten Version. Die aktuellste
Version finden Sie auf unserer Homepage unter www.ISOPARTNER.de.