Modernes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Surwold (Obj.-Nr.: 6274)
375.000 €
- Wohnfläche 250 m²
- Zimmer 7
- Schlafzimmer 5
- Badezimmer 2
- Grundstücksfläche 1.950 m²
- Haustyp Einfamilienhaus freistehend
- Baujahr 1997
- Provision Mit Provision
- Garage/Stellplatz
- Einliegerwohnung
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
In der Nähe zum Küstenkanal, an einer wunderschönen Sackgasse mit altem Baumbestand, liegt diese gepflegte Immobilie.
Es erwartet Sie ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung.
Im Erdgeschoss befindet sich das Wohnzimmer mit Zugang zum Garten, die große Wohnküche, das Gäste WC, ein HWR, Vorratsraum, Durchgang zur Garage mit Werkstatt, Durchgang zur Einliegerwohnung und eine schöne Holztreppe in das Obergeschoss.
Im Obergeschoss befinden sich 4 Schlafzimmer und ein großes Vollbad mit Blick in die Natur.
Die Einliegerwohnung hat eine ungefähre Größe von 60 m². Sie besteht aus Wohnzimmer mit Zugang zur Terrasse, Schlafzimmer, Duschbad und einer Küche mit Einbauküche. Der Zugang erfolgt über einen separaten Haupteingang.
Im weitläufigen, eingezäunten Garten befindet sich ein Pool und ein großes Gartenhaus. Hervorzuheben ist der freie Blick über die Felder, welche an das Naturschutzgebiet Leegmoor grenzen.
# Ausstattung
- hochwertige Einbauküche mit Markengeräten von 2021 in der Hauptwohnung
- 2-Fach verglaste Kunststofffenster mit Rollos, in der Küche elektrisch
- Klimaanlage in zwei Schlafzimmern
- großes Gartenhaus von 2021 mit Wasseranschluss
- Pool
- Garten komplett eingezäunt
- Einbauküche in der Einliegerwohnung mit Markengeräten von 2018
- Glasfaseranschluss
- Markenkläranlage aus 2022
# Weitere Angaben
Separate WCs: 1
Verfügbar ab: nach Vereinbarung
Objektzustand: gepflegt
Käuferprovision: 2,50 % inkl. 19% ges. MwSt.
Grundstücksfläche: ca. 1950 m²
Nutzfläche: ca. 40 m²
# Lagebeschreibung
Surwold ist eine Gemeinde im äußersten Norden des Landkreises Emsland.
Surwold verfügt über zwei Kindergärten, zwei Grundschulen, eine Hauptschule und eine Realschule. Ärzte, Zahnarzt und Apotheke sind vor Ort. Es gibt in Börgerwald einen Supermarkt, in Börgermoor einen Discounter. Bäckereien, Kfz-Werkstätten und Tankstellen gibt es in beiden Ortsteilen. Alle wichtigen Handwerksbetriebe sind vor Ort, ebenso Banken mit Geldautomaten. In weniger als 5 Minuten Autofahrt entfernt befinden sich zwei wunderschöne Seen zum Baden und Angeln.
Der Ortsteil Börgermoor wird durch den von Osten nach Westen verlaufenden Küstenkanal getrennt. Es gibt einen Binnenhafen für Güterumschlag und einen Yachthafen mit eigenem Bootsclub.Entfernungen:
Kindergaerten 5 km
Grundschule 5 km
# Sonstiges
Meyer Immobilien - Professionalität, die sich für Sie auszahlt!
Wir sind das älteste, ortsansässige, inhabergeführte und unabhängige Familienunternehmen der Immobilienwirtschaft in 26180 Rastede.
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Ihr Team von Meyer Immobilien
# Energie
Energieausweis: Energieverbrauchsausweis
Energieverbrauch: 86 kWh(m²*a)
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten
Energieeffizienzklasse: C
Gültig bis: 2025-01-05
Heizungsart: Zentralheizung
Wesentliche Energieträger: Gas
Anbieter-Objekt-ID: 6274
Rechtliche Angaben
Meyer Immobilien
Anton-Günther-Str. 5
26180 Rastede
Telefon: +49 4402 9115-0
Mobil: +49 171 936 2879
Fax: +49 4402 9115-15
info@meyer-immobilien.de
Handelsregisternr.: HRA 204383
USt.-Id: DE297770613
Geschäftsinhaber: Wilfried Meyer und Felix Meyer GbR
Geschäftsführer: Wilfried Meyer und Felix Meyer
Gewerbeerlaubnis: Zuständige Aufsichtsbehörde für Tätigkeit nach § 34c GewO:
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Moslestr 6 26122 Oldenburg www.ihk-oldenburg.de
Inhaltlich Verantwortlicher: gemäß § 6 MDStV:
Auktionatorenfirma Wilfried und Felix Meyer GbR i.Gr.
Verbraucherinformationen: Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr
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Wir danken immoprofessional für die Unterstützung.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Angebot und Angaben
1.1. Das Immobilienangebot der Firma Meyer Immobilien, Wilfried und Felix Meyer GbR – Rastede – im folgenden Firma Meyer Immobilien genannt – und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden.
1.2. Die Firma Meyer Immobilien überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, die Firma Meyer Immobilien wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die Firma Meyer Immobilien daher nicht übernehmen.
1.3. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen die Firma Meyer Immobilien den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.
1.4. Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben werden.
1.5. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung der Firma Meyer Immobilien verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.
2. Provision
2.1. Die Tätigkeit der Firma Meyer Immobilien ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch auf Maklerprovision der Firma Meyer Immobilien entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis- oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
2.2. Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.
2.3. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.
3. Verhandlungen
3.1. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über die Firma Meyer Immobilien einzuleiten.
3.2. Bei Direktverhandlungen ist auf die Firma Meyer Immobilien Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner der Firma Meyer Immobilien über das Ergebnis zu informieren.
3.3. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit der Firma Meyer Immobilien und der Anbieterseite vorgenommen werden.
3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma Meyer Immobilien unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. Der Firma Meyer Immobilien ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.
3.5. Wird die Firma Meyer Immobilien beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anzufertigen und kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragsseite zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen.
4. Grundbucheinsicht
Der Auftraggeber bevollmächtigt die Firma Meyer Immobilien sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten, einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten einzusehen und Unterlagen und Auskünfte anzufordern. Die Bevollmächtigung gilt bis sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.
5. Vorkenntnis
Ist dem Angebotsempfänger das von der Firma Meyer Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen der Firma Meyer Immobilien mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.
6. Haftung
6.1. Die Firma Meyer Immobilien haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Meyer Immobilien, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2. Die Firma Meyer Immobilien haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.
Sie haftet darüber hinaus für solche Schäden, welche die Firma Meyer Immobilien in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise voraussehbaren Schaden.
6.3. Eine Gewähr für die durch die Firma Meyer Immobilien angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung der Firma Meyer Immobilien ist ausgeschlossen.