Mehrfamilienhaus im Raum Gießen OT Krumbach - Biebertal *** Parkplätze und großer Garten ***

359.000 € VB

  • Wohnfläche 274 m²
  • Zimmer 10
  • Schlafzimmer 5
  • Badezimmer 5
  • Grundstücksfläche 1.400 m²
  • Haustyp Mehrfamilienhaus
  • Etagen 2
  • Provision Mit Provision
  • Stufenloser Zugang
  • Garage/Stellplatz
  • Garten/-mitnutzung
  • Aktuell vermietet

Standort

Marburger Straße 23, 35444 Hessen - Biebertal

Beschreibung

**Objektbeschreibung:**

Das Gebäude wurde im Jahr 1902 erbaut und 1995 durch

umfangreiche An- und Umbaumaßnahmen aufwendig erweitert

und im Zuge dessen vollständig saniert.

Die Immobilie steht nicht unter Denkmalschutz, ist jedoch im

Ensembleschutz des Dorfkerns integriert. Die gesamte

technische Infrastruktur wurde im Jahr 1995 ebenso erneuert.

In den Jahren 2009 bis 2011 sind in dem Gebäude 5 Wohnungen

entstanden. Diese wurden durch eine

Wohnungseigentümergemeinschaft zu einzelnen

Eigentumswohnungen geteilt. Die entsprechende

Teilungserklärung liegt selbstverständlich vor. Zugleich wurden

währenddessen Modernisierungsarbeiten an den Sanitäranlagen,

der Elektrik und dem Hausaufgang vorgenommen. Ebenso

wurde nachträglich eine Horizontalsperre eingesetzt.

Die Immobilie ist nicht unterkellert, bietet aber dennoch

genügend Platz.

Das Gebäude teilt sich wie folgt auf:

Erdgeschoss

5 Zimmer, 2 Bäder, Küche, Abstellraum

Die gesamte Wohnung erstreckt sich über eine Wohnfläche von

95,22m² und ist somit die größte der dort vorhandenen

Wohnungen.

Obergeschoss, Wohnung 1

1 ZKB

Hier wird eine Wohnfläche von ca. 15.90m² geboten. Diese

Wohnung eignet sich hervorragend für Singles, Studenten oder

Berufspendler.

Obergeschoss, Wohnung 2

4 Zimmer, 2 Bäder und eine Küche

Diese Wohneinheit ist mit 81,35m² die zweitgrößte des Hauses

und bietet genügend Platz.

Dachgeschoss, Wohnung 1

1 ZKB

Auch diese Wohnung eignet sich mit einer Wohnfläche von

26,97m² für eine Einzelperson.

Dachgeschoss, Wohnung 2

3 ZKB

Zu guter Letzt bietet diese Wohnung eine Wohnfläche von

insgesamt 54,52m² und reiht sich in die großzügigeren Einheiten

mit ein.

Insgesamt verfügt das Haus über eine Wohnfäche von rund

274m².

Zu jeder Einheit gehört ein kostenfreier Stellplatz. Der Garten ist als Sondereigentum auf die jeweiligen Wohnungen aufgeteilt.

Die Einfahrt zum Haus, sowie die Hoffläche ist mit Schotter

versehen.

Ausstattung:

Die Ausstattung der einzelnen Wohnungen sind im gesamten

liebevoll gepflegt.

Lage:

Das Objekt ist ruhig gelegen. Durch die Entfernung zur Straße

und ein davor liegended Grundstück können Sie sicher sein, dass

Sie hier entspannen können! Die Rückseite des Hauses wird

durch den Krumbach begrenzt und sorgt so für Idylle.

Durch das geringe Mietangebot im Ortsteil Krumbach, haben Sie

hier eine hervorragende Möglichkeit in einem urlaubsähnlichen

Örtchen für Wohnraum zu sorgen.

Das dahinter liegende Grundstück ist ebenso als Bauland

ausgewiesen, steht jedoch nicht in Verbindung mit dem Verkauf

des Objektes. Wir raten Ihnen zur Nachprüfung der Sachlage.

**Gebäudeenergiegesetz – GEG**

**Am 08.09.2023 hat der Deutsche Bundestag das Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz – GEG) beschlossen.**

**Hat das Heizungsgesetz Auswirkungen auf den Einbau von Flüssiggas-Heizungen im Jahr 2023?**

**Nein. Das Heizungsgesetz gilt erst am dem 01.01.2024. Flüssiggas-Heizungen, die noch in diesem Jahr eingebaut werden, könnten bis zum 31.12.2044 auch weiterhin mit fossilem Flüssiggas betrieben werden. Zudem besteht schon heute und auch künftig die Möglichkeit biogenes Flüssiggas beizumischen. Biogenes Flüssiggas besitzt dieselben chemischen Eigenschaften wie konventionelles Flüssiggas, verursacht jedoch bis zu 90 Prozent weniger CO2. Flüssiggas-Heizungen können ohne technische Anpassungen auch mit dem erneuerbaren Energieträger betrieben werden.**

**Welche Regelungen gelten für den Einbau von Flüssiggas-Heizungen ab 2024?**

**Grundsätzlich gilt: Wer ab dem 01.01.2024 eine Heizung neu einbaut oder austauscht, muss diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betreiben. Die 65-Prozent-Anforderung gilt zunächst für den Einbau von Heizungen in Neubauten, die sich in Neubaugebieten befinden. In Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten erlaubt das Heizungsgesetz bis zur Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung, den Einbau einer Flüssiggas-Heizung, die auch mit fossilem Flüssiggas betrieben werden kann. Ab 2029 müssen diese Flüssiggas-Heizungen dann mit mindestens 15 Prozent biogenem Flüssiggas betrieben werden – ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mit mindestens 60 Prozent. Ab dem 01.01.2045 dürfen Flüssiggas-Heizungen nur noch mit erneuerbarem Flüssiggas betrieben werden.**

**Dürfen kaputte Flüssiggas-Heizungen repariert werden?**

**Ja, defekte Flüssiggas-Heizungen dürfen repariert und nach der Instandsetzung wie gewohnt weiterbetrieben werden. Das Heizungsgesetz gilt erst, wenn bestehende Flüssiggas-Heizungen irreparabel beschädigt und ausgetauscht werden müssen. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die 65-Prozent-Anforderung erfüllen. So wäre in diesem Zeitraum beispielsweise der Einbau einer gebrauchten Flüssiggas-Heizung als Ersatzheizung möglich. Nach diesen fünf Jahren gilt: Jede neue eingebaute Flüssiggas-Heizung in Bestandsgebäude und Neubau muss mit mindestens 65 Prozent biogenem Flüssiggas betrieben werden. Eine Alternative wäre: Der Einbau einer Flüssiggas-Hybridheizung, also einer Wärmepumpe plus Flüssiggas-Heizung für die Spitzenlastabdeckung.**

**Wer braucht biogenes Flüssiggas bzw. eine Flüssiggas-Hybridheizung?**

**Das verabschiedete Heizungsgesetz zeigt: Flüssiggas-Heizungen mit biogenem Flüssiggas und Flüssiggas-Hybridheizungen sind zukunftssichere Modernisierungsoptionen.**

**Denn: Im ländlichen Raum abseits von Wärmenetzen gibt es zahlreiche Bestandsgebäude, die sich nicht für den Einbau einer elektrischen Wärmepumpe eignen. Oder bei denen eine Komplettsanierung der Gebäudehülle zu teuer bzw. kaum möglich ist, während das Haus bewohnt wird. Mit biogenem Flüssiggas oder einer Hybridheizung lässt sich die 65-Prozent-Anfoderung erreichen, ohne dafür mit größtem Aufwand den baulichen Wärmeschutz komplett verändern zu müssen. Biogenes Flüssiggas wird in absehbarer Zukunft auch für Endverbraucher zur Verfügung stehen.**

Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Inanspruchnahme

unserer Maklertätigkeit oder durch die schriftliche Vereinbarung

auf der Basis des Objekt-Exposé zustande. Die Courtage in Höhe

von 5.00 zzgl. 19 % MwSt. des Kaufpreises ist bei notariellem

Vertragsabschluss fällig und zu diesem Zeitpunkt vom Käufer an

uns, die Robert Talevski Consulting GmbH & Co. KG zu entrichten.

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