Malerarbeiten vom Fachmann
1 € VB
- Art Bau & Handwerk
Beschreibung
Mit jahrelanger Erfahrung und einem Auge fürs Detail garantiere ich nicht nur erstklassige Ergebnisse, sondern auch eine saubere und professionelle Durchführung jedes Projekts. Ich verwenden nur hochwertige Materialien, um eine lang anhaltende Schönheit und Haltbarkeit zu gewährleisten.
Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1
(Vertragsgrundlage)
Vertragsgrundlage für von mir als Auftragnehmer übernommene Aufträge sind die nachstehendiel Geschansbedingungen. Diese AGB gelten im Geschäftsverkehr mit privaten und gewerblichen Kunden. Sie finden bei einer Vergabe nach VOB/A keine Verwendung.
§ 2
(Angebot, Vertragsabschluss, Preise)
1.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer ein Angebot erstellt und der Kunde
(Auftraggeber) dieses angenommen hat.
2.
Angebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab dem Angebotsdatum.
Sollte das Angebot bis zu diesem Zeitpunkt nicht angenommen worden sein, ist zu einem wirksamen Vertragsabschluss die Abgabe eines neuen Angebotes und dessen Annahme notwendig.
Das Angebot bleibt in allen Teilen das geistige Eigentum des Auftragnehmers.
Die Weitergabe oder sonstige Verwendung des Angebotes durch den Auftraggeber ist nicht gestattet.
§ 3
(Witterungsbedingungen)
Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisation und Rüstzeiten fortzusetzen.
§ 4
(Vergütung)
Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist 10 Tage nach Rechnungszugang fällig.
Abschlagszahlungen können jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar.
§5
(Gewährleistung)
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme. Die Gewährleistungsfrist ist die Frist, innerhalb dieser Mängel an der Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist).
Der Auftragnehmer führt die Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aus, hierfür übernimmt er die Gewähr. Für Beschädigungen der Leistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder sonstige durch den Auftraggeber zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haftet der Auftragnehmer nicht. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen aufgrund vertragsgerechten Gebrauches oder natürlicher Abnutzung sind keine MängelDies all besondere vor alle Beschiöhtungen von Hole im Außenbereich soule Nor
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§ 6
(Aufrechnungsverbot)
Der Auftraggeber kann gegenüber den Zahlungsansprüchen des Auftragnehmers nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 7
(Eigentumsvorbehalt)
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor.
Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung an.
§ 8
(Abnahme)
1.
Die Abnahme erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen des § 640 BGB.
2.
Teilabnahme.
Der Auftragnehmer hat für in sich abgeschlossene Teile der Leistung einen Anspruch auf
3.
Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer von dem Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen.
§ 9
(Haftung)
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nur für einen aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers resultierenden Schaden, soweit es sich nicht um die Haftung für die Verletzung von solchen Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ferner besteht eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers bzw. dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen resultieren,
2.
Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 10
(Schlichtungsverfahren)
Der Auftragnehmer ist weder gesetzlich verpflichtet, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbelegungsgesetz (VSBG) teitzunehmen, noch beteiligt er sich
freiwillig daran.
§ 11
(Gerichtsstand)
Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
§ 12
(Sonstiges)
Sollte eine der vorstehenden Regelungen -gleich aus welchem Rechtsgrund- unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.