Mahlkönig VTA 6s
2.500 €
Versand möglich- Art Kaffee- & Espressomaschinen
- Zustand Sehr Gut
Beschreibung
Mahlkönig VTA 6s
Neupreis: € 4699,- zzgl. 19% MwSt.
Preis: € 2500,- zzgl. 19% MwSt.
1Jahr Garantie ab Kaufdatum
Die Bilder sind Beispielbilder. Bei Interesse können wir einen Besichtigungstermin vereinbaren oder aktuelle Fotos des entsprechenden zum Verkauf stehenden Artikels liefern.
Rechtliche Angaben
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der SechsAcht GmbH, Beerenweg 6, 22761 Hamburg (nachstehend: „Verkäufer“).
Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, der Verkäufer hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen dem Verkäufer und den Kunden haben stets Vorrang.
(2) Die Vertragssprache ist deutsch.
(3) Wir liefern in folgende Länder: Deutschland und Europäisches Ausland nach Absprache.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote vom Verkäufer im Internet stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei der SechsAcht GmbH Waren und Dienstleistungen zu bestellen.
(2) Durch die Bestellung der gewünschten Waren oder Dienstleistung über das Kontaktformular der Website oder über E-Mail gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(3) Ein Kaufvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch den Verkäufer zustande. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.
(4) Der Verkäufer ist ebenfalls berechtigt, das Angebot des Kunden durch Zusendung der Waren oder Vollzug der Dienstleistung, mit dem Vorbehalt der Teilannahme und Teillieferung oder einer Auftragsbestätigung, anzunehmen.
(5) Der Vertragstext wird jeweils gespeichert. Er ist aber für den Kunden nicht zugänglich.
§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
(2) Der jeweils angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Nettopreis, anfallende Mehrwertsteuer wird klar verständlich ausgewiesen. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.
(3) Die Bezahlung der Waren und Dienstleistungen für Bestandskunden erfolgt per Rechnung. Bei Zahlung per Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung (in jedem Fall aber vor Auslieferung der Ware) zu zahlen.
(4) Die Bezahlung der Waren und Dienstleistungen für Neukunden erfolgt per Vorkasse. Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich, längstens aber 7 Tage nach Vertragsschluss zu zahlen. Der Verkäufer stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.
(5) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.
(6) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, so kann der Verkäufer Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt (gem. § 288 BGB) für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(7) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt durch Lieferung und Installation des Kaufgegenstands durch den Verkäufer an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. Die Lieferung aller Espressomaschinen erfolgt durch Sendung des Kaufgegenstands durch eine Spedition an die vom Käufer mitgeteilte Adresse. Die Lieferung von Heim-Espressomühlen erfolgt durch Versand per DHL an die vom Kunden mitgeteilte Adresse.
(2) Am Lager vorhandene Ware versendet der Verkäufer, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, innerhalb von 7 Werktagen nach Anweisung der Zahlung (bei Vorkasse durch Überweisung: Innerhalb von 7 Werktagen nach Zahlungseingang). Ist bei einem Verkauf über den Online-Shop die Ware als nicht vorrätig gekennzeichnet, so bemüht sich der Verkäufer um eine schnellstmögliche Lieferung. Angaben des Verkäufers zur Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin vom Verkäufer verbindlich zugesagt wurde.
(3) Der Verkäufer behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
(4) Der Verkäufer behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn der Verkäufer das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und einen bereits gezahlten Kaufpreis sowie Versandkosten erstatten.
(5) Die Kosten für die Lieferung durch den Verkäufer sind auf der Fahrtkostenabrechnung zu finden / betragen im Stadtgebiet Hamburg 60 EUR, außerhalb Hamburgs werden die Kosten nach Zeitaufwand wie Monteursstunden individuell berechnet und sind vom Kunden zu tragen. Die Kosten für den Versand per Spedition werden individuell berechnet und sind vom Kunden zu tragen. Die Kosten für den Versand per DHL werden auch je nach Paketgröße ermittelt und sind vom Kunden zu tragen.
(6) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden oder einem von ihm benannten Dritten über. Erwirbt der Kunde den Kaufgegenstand für seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands auf ihn über, sobald der Verkäufer den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausliefert.
(7)Bei Abnahmeverzug oder Verzögerung der Auftragsfreigabe, behält sich der Verkäufer das Recht vor, Lagerungskosten zu berechnen. Die Lagerungskosten betragen 20€/Tag nach Ablauf der Frist von 14 Tagen ab Benachrichtigung über die Fertigstellung oder Erhalt eines Kostenvoranschlages. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Fristüberschreitung der Abnahme/Freigabe auf den Kunden über.
(8)Bei Service und Wartungsdienstleistungen ausserhalb der Garantieleistung und ausserhalb unserer Geschäftsräume, wird die erste angebrochene Arbeitsstunde immer voll berechnet. Darüber hinaus werden im 15minuten-Takt Monteursstunden je 25€/15Minuten berechnet und sind vom Kunden zu tragen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SechsAcht GmbH. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
(2) Vor Eigentumsübertrag ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung vom Verkäufer nicht zulässig.
§ 6 Zurückbehaltungsrecht
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Rücktrittsrecht wegen mangelnder Kreditwürdigkeit
(1) Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht wurden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Kunden wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
(2) Unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Verkäufer sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsmäßig abzurechnen und zu bezahlen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Soweit Mängel vorliegen, stehen dem Kunden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt die Gewährleistungspflicht ein Jahr.
(3) Gewährleistung gegenüber Verbrauchern:
a) Der Verkäufer trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Kunde beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.
b) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Kunde die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.
c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
d) Die Ansprüche des Kunden verjähren in zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen innerhalb eines Jahres.
(4) Gewährleistung gegenüber Unternehmern:
a) Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuen Sachen ein Jahr. Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
b) Ist der Kauf für den Verkäufer und den Kunden ein Handelsgeschäft, hat der Kunde den gelieferten Kaufgegenstand unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Ist ein Mangel erkennbar, so hat der Kunde dies dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt der Kaufgegenstand als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss der Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung angezeigt werden; Andernfalls gilt der Kaufgegenstand auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Den Kunden trifft im letzten Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
b) Bei Mängeln leistet der Verkäufer nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
c) Die Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr.
(5) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann der Verkäufer vom Kunden Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.
(6) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Verkäufer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers des gelieferten Kaufgegenstands.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Verkäufer unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die sonst fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Verkäufer nicht.
(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Informationspflichten bei Transportschäden
Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so soll der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte (§ 9) sofort beim Spediteur/ Frachtdienst reklamieren und unverzüglich durch eine E-Mail oder auf sonstige Weise (Fax/Post) mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen, damit dieser etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/ Frachtdienst wahren kann.
§ 11 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(3) Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(4) Kunden haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen: ec.europa.eu/consumers/odr.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.