Leistungssteigerung, Chiptuning, Kennfeldoptimierung, Chip Tuning
VB
Beschreibung
Ich biete Leistungssteigerungen durch individuelle Steuergeräteoptimierung für Ihren PKW, Transporter oder Wohnmobil an. Lassen Sie sich überzeugen durch 10 Jahre Erfahrung als Entwicklungsingenieur in der Automobilindustrie. Ich berate Sie gerne idividuell, um für Ihr Fahrzeug und Ihre Wünsche die passende Optimierung anbieten zu können.
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG
Kim Berwanger
Mühlstraße 18
66904 Brücken
Kontakt
Telefon: +49 (0) 177 – 7985627
E-Mail: kbperformance@kim-berwanger.de
Es gelten unsere AGB:
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Programmierung von Fahrzeug-Elektronik sowie die Lieferung von Neu- und
Ersatzteilen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages. Unsere AGB
gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos ausführen. Unsere AGB gelten
sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird
eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Leistung annehmen können. Die
Leistungserbringung innerhalb dieses Zeitraums kann jedoch nicht zugesichert werden, sondern sich etwa
wegen Teilebestellungen verlängern. Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind grundsätzlich
freibleibend. Sollten im Einzelfall verbindliche Preisangaben durch uns aufgrund eines schriftlichen
Kostenvoranschlages erfolgen, sind wir an einen solchen Kostenvoranschlag nur gebunden, wenn uns der
Auftrag innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Kostenvoranschlags beim Auftraggeber erteilt wird.
Bestellt der Kunde auf elektronischem Weg, werden der Vertragstext sowie diese AGB in wiedergabefähiger
Form gespeichert und auf Verlagen des Kunden per E-Mail zugesandt. Nebenabreden und Vertragsänderungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Software und
sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte
bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten für Lieferung ab Werkstatt. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen, und sonstige
Versandkosten werden zusätzlich und gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Artikel und
Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, können auch zu den jeweils gültigen
Preislisten berechnet werden. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs, die auf Veranlassung des
Bestellers erfolgen, werden zusätzlich berechnet. Die Vergütung für Steuergerätereparaturen ist nach
Rechnungserteilung entweder per Nachnahme oder innerhalb von 5 Werktagen ohne Skontoabzug zu bezahlen.
Chiptuning und Diagnosearbeiten werden nach Fertigstellung oder Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden in
Bar oder Überweisung erhoben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug (§ 286
Abs. 2 Nr. 2 BGB). Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei uns maßgebend. Ab
Beginn des Verzuges sind bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in
Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens
bleibt ausdrücklich vorbehalten. Beanstandungen gegen die Rechnung sind nach dem Ablauf von 10 Tagen ausgeschlossen.
Wir behalten uns zur Absicherung des Bonitätsrisikos vor, bestimmte Zahlungsarten
auszuschließen, Nachnahmezahlung bei Lieferung durchzuführen und erbetene Lieferungen nur gegen
Vorauszahlung oder Nachnahmezahlung bei Lieferung durchzuführen. Aufrechnungsrechte stehen dem
Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt
sind. Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt.
§ 4 Lieferung
Liefer- und Fahrzeugumbautermine sowie deren Fristen sind unverbindlich. Höhere Gewalt, Betriebs oder
Verkehrsstörungen, Mangel an Rohstoffen und Vorerzeugnissen, Streik oder ähnliche Umstände, welche die
Ausführung übernommener Aufträge nicht ermöglichen oder im hohen Maße erschweren, entbinden uns in
jedem Fall von der Einhaltung von Lieferfristen und geben dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz oder
Vertragsrücktritt. Konstruktions- oder Formänderungen sowie Änderungen des Liefer- sowie Umbauumfanges
bleiben vorbehalten, sofern das Produkt oder das Ergebnis des Fahrzeugumbaus nicht erheblich geändert
werden.
§ 5 Versand und Verpackung
Die Wahl der Versandart geschieht mangels besonderer Weisung durch uns nach bestem Ermessen. Um den
Versand zu beschleunigen, versenden wir auf Wunsch per Expressversand. Porto- und Verpackungsspesen
werden gesondert in Rechnung gestellt. Abweichend hiervon gilt im Fall des Widerrufs der AGB. Soweit der
Besteller Unternehmer ist, geht die Gefahr mit Absendung der Sache durch uns auf den Besteller über.
§ 6 Abnahme
Mit der Übernahme gelten das Fahrzeug und/oder die Teile als abgenommen und ordnungsgemäß geliefert.
Erfolgt die Übernahme in unserem Betrieb, so kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht
innerhalb von acht Tagen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung der vorläufigen oder endgültigen
Rechnung das Fahrzeug oder Teile gegen Begleichung der Rechnung abholt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf
der vorgenannten Frist nicht abgeholt, behalten wir uns vor, als Standgeld die ortsübliche Einstellgebühr für
tageweise eingestellte Fahrzeuge zu berechnen. Für den Rechnungsbetrag erheben wir Verzugszinsen von 3%
über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung mit der
Übernahme des Kaufgegenstandes oder Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als 8 Tage in
Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 8 Tagen berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Anspruch auf Schadensersatz besteht
auch dann, wenn der Käufer in der Zeit von der Bereitstellung bis zur Auslieferung vom Kaufvertrag
zurücktritt. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt in allen Fällen 20% des Kaufpreises.
§7 Beanstandungen
Der Käufer hat den Kaufgegenstand bei Erhalt zu prüfen und etwaige Beanstandungen sofort bei Übernahme
oder bei Sendungen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang schriftlich geltend zu machen. Ausgeschlossen sind
spätere Beanstandungen, es sei denn, dass vom Käufer innerhalb der gesetzlichen Frist nach Übernahme oder
Empfang der Nachweis nicht erkennbarer Arbeits-, Material- oder Konstruktionsfehler erbracht wird.
Beanstandungen müssen in jedem Fall unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich erfolgen. Bei Erhalt
einer schon äußerlich beschädigten Sendung muss Ersatz unter Beifügung eines postalischen oder bahnüblichen
Protokolls beantragt werden.
§8 Gewährleistung
Wir übernehmen für die Ordnungsmäßigkeit der von uns gelieferten und eingebauten Teile sowie der von uns
durchgeführten Arbeiten eine Gewährleistung für die Dauer von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der
Inbetriebnahme bzw. der Auslieferung an den Käufer oder für höchstens 20.000 km Laufstrecke des
Fahrzeuges; ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Schäden, die durch den Einbau unserer Teile bzw. durch
Motorleistungssteigerungen an irgendwelchen anderen Teilen des Fahrzeugs entstehen. Die Gewährleistung
geht nicht über diejenige Leistung hinaus, die wir im Gewährleistungsfall von unseren Vorlieferanten erstattet
bekommen, Folgekosten sind stets ausgeschlossen. Sie erfolgt nach der Wahl in unserer Werkstatt durch
kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der Teile oder der Arbeiten, die von uns als „fehlerhaft“
anerkannt worden sind. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für die bei der Nachbesserung eingebauten
Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages
geleistet. Der Käufer hat den Fehler unverzüglich bei uns schriftlich anzuzeigen. Nach Feststellung eines
Fehlers ist uns unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Wenn ein Fehler, für den ein
Gewährleistungsanspruch besteht, außerhalb unserer Werkstatt behoben werden soll, muss vor Beginn der
Arbeiten unsere Zustimmung eingeholt werden. Der Käufer hat gegenüber dem fremden Betrieb wenn nicht
vorher etwas anderes vereinbart worden ist in Vorlage zu treten, und bei uns unter Einreichung aller
Rechnungsunterlagen über zwischenzeitlich durchgeführte Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie der
fehlerhaften Teile einen schriftlichen Gewährleistungsantrag zu stellen. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden
kann oder weitere Nachbesserungen unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung
oder Minderung beantragen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Wir behalten uns das Recht vor, in
besonderen Fällen das Fahrzeug in unsere Werkstatt zur Nachbesserung zu überführen.
Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang
damit steht, dass ein Fehler nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden
ist, die Wartungsvorschriften des Herstellers und unsere für das Fahrzeug zusätzlich festgelegten besonderen
Betriebs und Wartungshinweise nicht beachtet worden sind, das Fahrzeug überbeansprucht oder motorsportlich
eingesetzt worden ist, das Fahrzeug außerhalb unserer Werkstatt unsachgemäß gepflegt, gewartet oder Instand
gesetzt worden ist, in oder an das Fahrzeug Teile an oder eingebaut worden sind, deren Verwendung von uns
nicht genehmigt oder das Fahrzeug in einer von uns nicht genehmigten Weise verändert worden ist. Natürlicher
Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Darüber hinaus verlieren Sie durch den Einbau von
Tuningteilen insbesondere von Softwareänderungen an Steuergeräten die Garantieansprüche gegenüber dem
Hersteller Ihres Fahrzeugs. KB-Performance kann hierfür nicht haftbar gemacht werden.
$9 Allgemeine Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz
Der Einbau von Tuningprodukten kann zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug
führen. Dies hat die Konsequenz, dass das so veränderte Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr
benutzt werden darf. Sie haben die technische Abnahme durch eine amtlich anerkannte Prüfeinrichtung
i.S.d. § 19 StVZO in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zu organisieren, bzw. dass die ggf.
beigefügte Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) in ihrem konkreten Fall ihre Gültigkeit
behält. Darüber hinaus werden Sie darauf hingewiesen, dass ohne allgemeine Betriebserlaubnis auch kein
Versicherungsschutz besteht. KB-Performance ist angesichts der produkt- und ausstattungsbezogenen
Vielfalt im Fahrzeugbereich außerstande, sämtliche Eigenschaften auf Kompatibilität zu überprüfen und
diese zu gewährleisten. Eine Tauglichkeit zur Abnahme durch eine amtlich anerkannte Prüfeinrichtung
i.S.d. § 19 StVZO ist nicht vereinbart.
Außerdem weisen wir den Kunden hiermit ausdrücklich darauf hin, dass AGR-Deaktivierung, DPFDeaktivierung,
sowie Kat-Deaktivierung nur für Rennzwecke genutzt werden dürfen. Im Bereich der
StVZO sind diese Deaktivierungen nicht erlaubt.
§10. Keine Haftung für Folgeschäden
Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von KB-Performance angebotenen
Leistungen, Produkte, Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tunings vorgenommenen
Veränderungen am Fahrzeug dem Motor, sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung
der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der
Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und
Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am
Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen,
sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf
die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. KB-Performance übernimmt hierfür keine
Haftung.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
An jedem Gegenstand, der aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangt ist, steht uns wegen aller,
auch anderweitiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht zu.
Wir sind zur Pfandverwertung im Wege des freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die
Pfandverkaufsandrohung genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte uns
bekannte Anschrift des Auftraggebers.
§ 12. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich
bezeichnet werden. Sollte bei der Instandsetzung oder Bearbeitung die Durchführung zusätzlicher
Arbeiten notwendig sein, kann der Umfang der Arbeiten bei einem Gesamtwert bis zu 250,00 € um 20%
und über 250,00 € um 15% ohne Rückfragen überschritten werden.
§ 13. Unterlagen
Zeichnungen, Schaltpläne, Bauteile, Software oder dergleichen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne
unsere schriftliche Genehmigung weder anderweitig genutzt noch Firmen oder Personen zugänglich
gemacht werden, die auf dem gleichen oder ähnlichen Arbeitsgebiet tätig sind wie wir.
§ 14. Werbung
KB-Performance ist berechtigt in Wort und Bild die hergestellten Erzeugnisse inkl. Abbildungen der
Kundenfahrzeuge zu veröffentlichen. In unserem Namen darf nur nach schriftlicher Genehmigung mit
Wort oder Bildmaterial geworben werden.
§15 Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung gemäß § 355 Abs. 2 BGB
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit
Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Sache. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt. Der Widerruf
ist zu richten an:
KB-Performance Kim Berwanger, Mühlstraße 18, 66904 Brücken
Telefon: 0177-7985627, E-Mail : kbperformance@kim-berwanger.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und
gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit
gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden,
indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung
zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden
Sache einen Betrag von 40,- € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung
erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen
werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30
Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Ausnahmen: Soweit nicht ein anderes bestimmt ist, besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
Dazu zählt auch die individuelle Steuergeräteoptimierung.
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten
Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
§16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz in 66904 Brücken, Deutschland. Es gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung internationalen Rechts ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht
(Amtsgericht in Landstuhl). Klageerhebung am gesetzlichen Gerichtsstand des Bestellers behalten wir uns
vor.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung oder Handhabung, die dem erstrebten
wirtschaftlichen Zweck entspricht oder am nächsten kommt.