Langzeitmiete ab 300 Euro netto Radlader Hoflader
357 €
- Art Baumaschinen
Beschreibung
**Sie haben ein größers Bauprojekt in Aussicht und benötigen einen leistungskräftigen & zuverlässigen Radlader? Kein Problem dank unseres 2,5 Tonnen Radladers.**
✅Mietpreise8 Wochen:
* ab 8 Wochen - 400 Euro/Woche = 476 Euro Brutto
* ab 26 Wochen - 350 Euro/Woche = 416,50 Euro Brutto
* ab 52 wochen - 300 Euro/Woche = 357 Euro Brutto
✅Im Mietpreis sind zwei Tiefenlöffel enthalten
✅Lieferung & Anmietung innerhalb Deutschland möglich
✅Inkl. Versciherung
✅Mehrwertsteuer ausweisbar
✅Technische Daten:
Betriebsgewicht 2500kg - Kabine inkl. Heizung - EURO Aufnahme - 25 PS Dieselmotor - 1600 kg Hubkraft - Hubhöhe 280 cm
✅Alle unsere Maschinen sind UVV geprüft für Ihre Sicherheit und befinden sich im neuwertigen Zustand und werden Ihnen vollgetankt und gereinigt zur Verfügung gestellt. Pro Monat sind 168 Betriebsstunden in der Monatsmiete enthalten. Bei Ende der Mietzeit wird der Bagger ebenfalls vollgetankt & gereinigt zurückgegeben.
✅ Mehr Auswahl an Baumaschinen finden Sie hier in unseren weiteren Inseraten !
✅ Unser Sitz ist in 55590 Meisenheim
Sprechen Sie und an 0172/4822000
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Philip Ulland
Ulland Bau-und Entwicklungsgesellschaften mbH
Deslocher Straße 18
55568 Lauschied
Handelsregister: HR-NR.: 23711
Registergericht: Amtsgericht Bad Kreuznach
Kontakt
Telefon: 067531329101
Mobil: 01724822000
E-Mail: info@ulland-baumaschinen.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE349842749
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung:
Baumaschinenverleih
Zuständige Kammer:
Bad Kreuznach
Verliehen in:
Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: eRecht24