Ladengeschäft, Seebad Heringsdorf,52 qm

1.560 €

  • Art Mieten
  • Fläche 52 m²
  • Objektart Einzelhandel & Kioske
  • Verfügbar ab Dezember 2025
  • Baujahr 1898
  • Online-Besichtigung Nicht möglich
  • Quadratmeterpreis 30 €/m²
  • Nebenkosten 70 €
  • Monatsmiete für Gesamtfläche 1.560 €
  • Kaution 4.680 €
  • Stufenloser Zugang

Standort

17424 Mecklenburg-Vorpommern - Seebad Heringsdorf

Beschreibung

Das Ladengeschäft ist aktuell vermietet. Abhängig vom jetztigen Ladenmieter sind Besichtigungen möglich.

Gastronomie und Betriebe, die im VK Raum Wasseranschlüsse benötigen, sind nicht erwünscht. Ein Umbau im Jahr 2020 hat Einiges verändert. Früher war hier ein Friseurgeschäft.
Das Ladengeschäft liegt direkt im Ortszentrum.
Nicht erwünscht sind Mieter, die über den gesamten Winter den Laden schliessen.
Im Laden ist eine Gastherme, Gas/ Wasserstoff. Die Viessmann Gastherme wurde erst Ende Oktober 2023 eingebaut. Der Mieter muss sich selbst einen Energieversorger nehmen,; dies gilt für Strom und Gas.
Vorne ist ein langer VK Raum. Hinten ist ein Aufenthaltsraum und eine Toilette mit WC und Waschbecken.
Der Bürgersteig ist schmal und die Friedenstrasse vor dem Haus ist extrem schmal.
Ein Parkplatz befindet sich gegenüber den ATMs der Sparkasse Vorpommern, ca. 150 m entfernt auf der anderen Strassenseite.

Das Ladengeschäft ist bis zum 30.11.2025 vermietet . Der jetzige Mieter ist des öfteren monatelang verreist.
Nachdem in den letzten Tagen des Monats Oktober 2023 eine neue Gastherme eingebaut worden ist, hatte der Mieter den Geschäftsbetrieb aufgegeben. Begründung: seine Frau ist seit Sommer 2023 in Frührente. Der Laden wurde immer ausreichend beheizt;gleichwohl ist kein einziges Fenster geöffnet, dies über Monate hinweg. Andererseits wird man die Male, an denen gelüftet wird, zählen können. Winterdienst muss ich beauftragen und bezahlen. Der jetzige Ladenmieter kümmert sich kaum um den Laden.
Personal, das er für solche Zeit abstellen müsste, kostet pro Arbeitstunde Geld. Wegen nunmehr erledigter Handwerksarbeiten meinte er, dass entweder ich und/ oder der Handwerker dieses Geld zu zahlen hätte.

Ich als Vermieterin kann keine Besichtigung durchfuehren.
Ab heute ist das Ladengeschaeft immerhin noch 17, 5 Monate vermietet. Falls keine Besichtigung ermoeglicht wird, kann ich nichts dagegen machen.

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