Kindertagespflege für die Kleinsten in 95659 Arzberg

VB

95659 Bayern - Arzberg
05.11.2022

Beschreibung

In meiner "Kindertagespflege Schatzkammer" in Arzberg im Landkreis Wunsiedel biete ich die Betreuung von Kindern ganztags, halbtags und in Randzeiten an.

Der Fokus liegt auf der Betreuung der Kleinsten (8 Wochen bis 3 Jahre) von Montag bis Freitag zwischen 5.00h und 16.00h.

Die Tagesgruppe besteht aus maximal 5 Kindern gleichzeitig. Insgesamt können bis zu 8 Kinder betreut werden. Auch Kinder mit Beeinträchtigungen oder Behinderung sind herzlich willkommen.

Ich bin qualifizierte Tagesmutter mit Pflegeerlaubnis des Kreisjugendamts Wunsiedel. Fortbildungen werden jährlich absolviert. Die Qualitätssicherung erfolgt u.a. durch unangekündigte Kontrollen des lokalen Trägers der Kindertagespflege (EJF gAG).

Die Kosten für die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege entsprechen denen der Betreuung in einer Kinderkrippe. Die jeweiligen Elternbeiträge sind aneinander angelehnt. Die Höhe des Elternbeitrags liegt zwischen EUR 40,00 und EUR 200,00, je nach Umfang der Betreuungsstunden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zum Elternbeitrag zu bekommen oder sogar eine vollständige Erstattung.

Bin ich einmal krank, übernimmt der Ersatztagespflegestützpunkt in Marktredwitz die Betreuung (die Winkelwichtel).

Kinder können jederzeit neu in die Kindertagespflegestelle kommen, je nach Verfügbarkeit der Plätze. Einen offiziellen Betreuungsjahresbeginn gibt es nicht.

Trotzdem ist es ratsam, den Betreuungsbeginn mindestens zwei Monate vor Start vertraglich festzulegen, damit die Bearbeitung der Unterlagen, die im Kreisjugendamt Wunsiedel erfolgt, auch rechtzeitig erledigt werden kann.

Offizielle Schließzeiten gibt es nicht. Jede Tagesmutter legt ihren Urlaub selbst fest und teilt diesen den Eltern der Tageskinder spätestens zu Jahresbeginn mit. In der "Schatzkammer" ist der feste Jahresurlaub an die Weihnachtsferien angelehnt.

Die Eingewöhnung wird laut Berliner Modell mit 4 Wochen angesetzt, kann allerdings je nach Kind kürzer oder länger ausfallen. Sie sollte immer von der gleichen Person begleitet werden, wobei das nicht die Mutter sein muss, Hauptsache es ist eine dem Kind sehr gut vertraute Person. Diese sollte während der gesamten Eingewöhnungszeit immer erreichbar sein.

Kinder, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie einer Kindertagespflegestelle betreut werden, müssen über einen ausreichenden Masernschutz verfügen. Die einzelnen Impfungen müssen spätestens bei Vollendung des ersten bzw. zweiten Lebensjahres (erste bzw. zweite Impfung) nachgewiesen werden. Als Tagesmutter verfüge ich ebenfalls über einen Masernimpfschutz.

Grundsätzlich kann jeder sein Kind in Kindertagespflege betreuen lassen.
Ab Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes besteht für alle ein Recht auf einen Betreuungsplatz in Krippe oder Tagespflege.
Bei einem Alter zwischen 8 Wochen und der Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes kann nur betreut werden, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht.
Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr soll das Kind in einem Kindergarten/ einer KiTa betreut werden, da hierfür ein Anspruch auf einen Platz besteht. Jedoch kann weiter bei der Tagesmutter betreut werden, wenn kein KiTa-Platz frei ist.
Auch Kinder aus anderen Landkreisen können im Landkreis Wunsiedel in die Kindertagespflege gehen.

Über E-Mail gibt es auch meine Konzeption mit weiteren Informationen zu mir und der Betreuung in meiner Schatzkammer. Schreiben Sie mich gern an!

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