Idyllisches Gartengrundstück zum Erwerb - auch zur Bebauung geeignet

50.000 €

  • Grundstücksart Weitere Grundstücke & Gärten
  • Angebotsart Kaufen
  • Grundstücksfläche 508 m²
  • Provision Mit Provision

Standort

73453 Baden-Württemberg - Abtsgmünd

Beschreibung

# Objektbeschreibung
Tolles Grundstück in Abtgsmünd-Hohenstadt zum Kauf

# Ausstattung
Flurstück: Nr. 123

Größe: 508 m²

Erschließung: Voll erschlossen

Nutzung: Aktuell als Gartengrundstück

Potential: Bebaubar, Art und Weise nach Abklärung und Genehmigung mit der Denkmalschutzbehörde.

Angrenzend an die Terrasse der Erdgeschosswohnung vom nebenstehenden Haus befindet sich das schöne Grundstück mit Option zur Bebauung. Natur und Gartenliebhaber kommen hier auf ihre Kosten. Aktuell wird das Grundstück mit malerischer Aussichtslage als Gartengrundstück genutzt. Das Grundstück kann bebaut werden. Da das Grundstück am Fuße des Schloss Hohenstadts liegt ist eine Abklärung mit der Denkmalschutzbehörde nach Art und Weise der
Bebauung maßgebend.

Sonstiges:
Keine Altlasten bekannt
Keine Erschließungsbeiträge offen

# Weitere Angaben
Verfügbar ab: Ab sofort
Objektzustand: gepflegt

Käuferprovision: 2,38 % (2,0% zzgl. 19% Mehrwertsteuer)

# Lagebeschreibung
Hohenstadt ist einer von fünf Teilorten von Abtsgmünd.
Die Gemeinde Hohenstadt liegt sehr idyllisch im Ostalbkreis inmitten erholsamer Natur.
Das Schloss Hohenstadt mit einem Barockgarten sowie die Wallfahrtskirche unterstreichen die Attraktivität des geschichtlich geprägten Standorts Hohenstadt.
Eine Grundschule und ein Kindergarten befinden sich im nahegelegenen Abtsgmünd.
Rund um Hohenstadt gibt es zahlreiche Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten und Wanderungen inmitten wunderschöner Natur. In Hohenstadt gibt es ein kleines Lebensmittelgeschäft für den täglichen Bedarf.

# Sonstiges
Für das Flst. Nr. 123 der Gemarkung Hohenstadt gibt es keinen Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Mischgebietsfläche ausgewiesen. Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das Grundstück wurde im Jahr 2000 zu Wasser- und Abwasserbeiträgen mit zwei Vollgeschossen veranlagt. Beiträge sind derzeit nicht offen. Somit ist es generell bebaubar. Aufgrund der in der Nähe liegenden eingetragenen Baudenkmale (Schloss und Kirche) wird bei einem etwaigen Bauantrag das Denkmalamt am Verfahren beteiligt werden.

Ein Gasanschluss ist nicht vorhanden.

Anbieter-Objekt-ID: 1355

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