Hygiene Sachkunde Lehrgang I und II 15.06.24 -16.06.24

150 €

Nur Abholung
61118 Hessen - Bad Vilbel
01.05.2024
  • Art Weiteres Beauty & Gesundheit

Beschreibung

Infektionshygieneverordnung

Nach § 1 der Infektionshygieneverordnung Hessen vom 18. März 2003, zuletzt geändert am 8. Dezember 2017, gilt: „Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten mit Ausnahme solcher im Rahmen der ärztlichen Heilkunde am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger (zum Beispiel HIV und Hepatitis-Viren) übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung.

Solche Tätigkeiten sind insbesondere die Ausübung der Nagelpflege, der Haarpflege, der Kosmetik, der Fußpflege, das Tätowieren, das Ohrlochstechen und die Schmuckeinbringung an, in oder unter die Haut oder Schleimhaut (Piercing) und die [invasiven] Tätigkeiten von Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 des Heilpraktikergesetzes“.

Hinweis: Tättowierer/innen müssen laut Gesetzgeber auf jeden Fall die 40-stündige (3 Tage) Schulung absolvieren.

§2 Abs.(10) Tätigkeiten nach Abs. 1 Satz 1 dürfen nur Personen durchführen, die über die notwendige Sachkunde in Hygiene verfügen. Über die notwendige Sachkunde verfügt in der Regel, wer bei Ausübung von Tätigkeiten

1.
nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 über den Sachkundenachweis Hygiene 1 (8 Stunden Kurs),150.-€

2.
nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 über den Sachkundenachweis Hygiene 2 (40 Stunden Kurs mit Inhalten zur Aufbereitung)450,-€

Nachricht schreiben

Andere Anzeigen des Anbieters