Hüpfburg zu vermieten / verleihen - Piraten
129 €
Beschreibung
• Maße (L x B x H): 5,20 m x 4,00 m x 3,50 m
• Sprungfläche (L x B): 3,60 x 2,40 m
• Höhe der Rutsche: 1,40 m zzgl. 60 cm Bodenhöhe
• Gewicht: ca. 100 kg
• Packmaß: 80 x 80 x 110 cm
• Aufbauzeit: 10 Minuten
• Zulassungsbescheinigung gemäß EN 14960
Für Kindergeburtstage, Familienfeiern, Veranstaltungen oder sonstige Events.
Tagespreis beträgt 129€ Festpreis pro Tag.
Wochenendpreis 189€ (Für 2 Tage am Wochenende Freitag+Samstag, oder Samstag+Sonntag)
• Lieferung, Aufbau, Abbau und Abholung
55 € bis 10 Km.
70 € bis 20 Km.
85 € bis 30 Km.
• Es handeln sich hier um Abholpreise. Die Hüpfburgen befinden sich in 54662 Speicher und können überallhin geliefert werden.
• Kaution 100 €. Die bei ordnungsgemäßer Rückgabe ( sauber / trocken und unbeschädigt ) sofort erstattet wird.
• Bei Abholung der Mietobjekte ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
• Der Mietpreis ist bei Abholung o. Lieferung in Bar zu bezahlen.
• Lieferung / Auf- & Abbau kann kostenpflichtig dazu gebucht werden.
• Der Mieter haftet für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl unserer Mietobjekte.
Rechtliche Angaben
Impressum:
Angaben gemäß § 5 TMG
Andre Ukkat
Oberbergisches Hüpfburg Verleih
Im Damm 1
51766 Engelskirchen
Kontakt
Telefon: 0172 / 3835351
E-Mail: info@oberbergischer-hüpfburg-verleih.de
Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
LVM Versicherung
Kolde-Ring 21, 48151 Münster
Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland
Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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Vermietung von Hüpfburgen - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden. Pächter oder Besitzerwechsel heben den Vertrag nicht auf.
Vermietung: Der Mieter übernimmt die Hüpfburg in sauberem und funktionstüchtigem Zustand. Eventuelle bereits bestehende Mängel bzw. Schäden bei der Inbetriebnahme sind unverzüglich zu melden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Hüpfburg wieder im selben Zustand, wie ausgeliehen, zurückgebracht wird. In diesem Fall entstehen keine weiteren Kosten.
Die Hüpfburg darf nur im vereinbarten Einsatzzeitraum verwendet werden.
Die Hüpfburg ist mit Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden, sowie für Zerstörung und Diebstahl haftet der Mieter in vollem Umfang.
Bei einer Rückgabe nach dem vereinbarten Termin stellen wir pro angefangenen Tag die normale Tagesmiete zusätzlich in Rechnung.
Die Firma Oberbergischer Hüpfburg Verleih trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, die bei der Benutzung der gemieteten Hüpfburg entstehen. Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art.
Zu Ihrer Information: Bei privater Mietung sind Sach- und Personenschäden in der Regel von der Privathaftpflicht bzw. Haushaftpflicht abgedeckt, bei Betrieben von der Betriebshaftpflicht. Bei Veranstaltungen sollte eine entsprechende Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Um die Haftung sicherzustellen, informieren Sie bitte Ihren Versicherungsvertreter von Ihrer Veranstaltung.
Auftragsrücktritt: Bei Stornierung des Vertrages berechnen wir:
bis 5 Tage vor der Veranstaltung 50% der Gesamtsumme
bis 3 Tage vor der Veranstaltung 80% der Gesamtsumme
bis 1Tage vor der Veranstaltung 100% der Gesamtsumme
Liefer- und Abholservice: Die Mietpreise sind für Selbstabholer. Auf Wunsch kann gegen Berechnung ein Liefer- und Abholservice vereinbart werden.
Zahlung: Zahlbar ohne Abzug bei Abholung oder per Überweisung im Voraus.
Zusätzliche Kosten: Werden Hüpfburgen schlecht zusammengelegt oder verschmutzt bzw. nicht in trockenem Zustand zurückgebracht, berechnen wir für die Säuberung je nach Zeitaufwand zusätzlich zum Mietpreis € 30,00 pro Stunde. Reparaturarbeiten sind nach Zeitaufwand je € 30,00 pro Stunde zu bezahlen.
Die Vermietung hat erst mit Eingang des zurückgesandten Mietvertrages Gültigkeit.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Unsere Hüpfburg entspricht internationalen Richtlinien und Sicherheitsbestimmungen.
Folgende Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden:
• Elektrisches Gebläse: Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Das Gebläse wird mit einem Überhitzungsschutzschalter überwacht. Wenn das Gerät zu heiß wird, schaltet es automatisch ab und nach Abkühlung auch wieder ein. Das Gebläse darf nicht ohne Anschluss an die Hüpfburg eingeschaltet werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile eingesaugt werden.
• Aufstellfläche: Vorzugsweise ist eine freie Gras- bzw. Rasenfläche zu wählen. Bei der Verwendung auf Hartbelägen (Asphalt etc.) muss eine Schutzplane ausgebreitet werden. Vor dem Ausbreiten ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen etc. ist. Auf der offenen Seite dürfen keine Gefahrenquellen sein, die ein herausfallendes Kind verletzen können. Zudem soll eine Matte bzw. ein Rasenteppich oder dergleichen ausgebreitet werden.
• Die Verwendung bei starkem Wind oder Niederschlag ist zu unterlassen.
• Vorbereitung: Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel weggeht und nicht verdreht ist.
• Es dürfen keine Kinder im Bereich des Gebläses sein. Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist.
• Aufblasen: Die verantwortliche Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang. Es ist während des ganzen Betriebes unbedingt darauf zu achten, dass kein Papier oder z.B. Plastiksack den Lufteinlass des
Gebläses blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beachten und zu kontrollieren.
• Luft ablassen: Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. darin oder darauf herumspringen.
• Aufsichtsperson: Untersuchungen zeigen, dass Unfälle mit Hüpfburgen und dergleichen am häufigsten dann passieren, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden ist.
DIE HÜPFBURG MUSS WÄHREND DES GESAMTEN BETRIEBES VON EINEM VERANTWORTLICHEN ERWACHSENEN BEAUFSICHTIGT WERDEN.
Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass die Hüpfburg
• nicht überlastet wird
• kein Kind auf die seitlichen Schutzwände klettert, daran hängt und dergleichen mehr.
Die Aufsichtsperson muss die Kinder in entsprechende Gruppen einteilen, so dass nur etwa gleich schwere und gleichaltrige Kinder gleichzeitig hüpfen.
Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen oder die Hüpfburg beschädigen können, müssen vor der Benutzung entfernt werden.
Achtung: Kinderhüpfburgen sind für Kinder konstruiert und sind daher NICHT FÜR DIE BENUTZUNG DURCH ERWACHSENE GEEIGNET UND ZUGELASSEN!