Hau den Lukas Mietangebot / Jetzt zum absoluten Aktionsmietpreis
235 €
Beschreibung
Willkommen bei Mega Fun Verleih! Ihrem Eventmodulverleiher aus dem Rhein Main Gebiet!
Wir bieten eine große Auswahl an Hüpfburgen und Eventmodule und lassen so die Augen Ihrer kleinen und großen Gäste erstrahlen.
In dieser Anzeige bieten wir Ihnen unseren Profi Hau den Lukas zur Miete an.
Durch unsere variabel einstellbarer Schlagsauslenkung lassen sich für jeden Benutzerkreis spannende Wettbewerbe durchführen.
Inkl. Zubehör wie großer Gummi Hammer
Aufstellmaße: 2x1m (Freie Höhe mind. 4,5m)
Sonderaktions-Mietpreis 235,00 Euro inkl. MwSt. (Tagesmiete)
Gerne bieten wir Ihnen auch unseren kostengünstigen Lieferservice an. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben eine Email mit Lage des Aufstellortes und Sie erhalten unmittelbar ein Angebot über entsprechende Lieferkosten. Optional ist auch eine Betreuung des Eventmoduls. Alle Preis gelten inkl. MwSt. sowie ab unserem Lager in Niddatal.
Eventattraktionen wie Human Soccer, Hau den Lukas, oder Hüpfburg mieten Sie bei uns zum fairen Preis. Unsere Eventmodule sind immer bestens gewartet. Die Qualität steht für uns absolut im Vordergrund so das wir für beste Unterhaltung auf Ihrem Event sorgen. Dies gilt natürlich nicht nur für unsere Hüpfburgen & Eventmodule, sondern auch für unsere Veranstaltungstechniken wie Ton- & Lichtanlagen sowie Messemodule.
Sie haben die Veranstaltung und wir die passende Technik. Unsere Eventagentur & Vermietung bietet Ihnen professionelle Eventmodule in z.B. Frankfurt, Mainz, Köln, XXL Tischkicker in Nürnberg, Hanau, Hüpfburg Wetterau - Darmstadt, Bullriding in Friedberg, Altenstadt, Human Soccer in Bad Nauheim, Dortelweil,
Rechtliche Angaben
Impressum:
Mega Fun Verleih
Verantwortlich:
Inh. Stefan Bauer
Schönecker Str. 23
61194 Niddatal
Kontakt:
Telefon: +49 6034 / 5098258
Fax: +49 6034 / 5098259
E-Mail: info@mega-fun-verleih.de
Ust.-IdNr.: DE235980812
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im folgenden Text wird die Firma Mega Fun Verleih mit MFV abgekürzt
1. Die Mietbedingungen sind Teil jedes abgeschlossenen Vertrages soweit nichts
abweichendes enthält. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform
2. Betriebseinstellungen, Nichtlieferung oder Lieferverzug der Vorlieferanten,
Maßnahmen von Behörden, Streiks, unvorhergesehene Ereignisse sind
höhere Gewalt und entbindet MFV von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.
3. Die Angebote sind, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, stets
freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer
Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung/Zusendung der Lieferung bzw.
der Leistung, rechtsgültig. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur schriftlich und im
Rahmen der Stornierungsfristen möglich.
4. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern behalten wir uns vor.
5. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet mit dem Tage
der Rückgabe an unserem Lager.
6. Der Kunde muss den Vermieter über den beabsichtigten Verwendungszweck
informieren. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme oder vor
Inbetriebnahme der Geräte von dem einwandfreiem Zustand, und dessen
Vollständigkeit zu überzeugen. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung
der Funktionstüchtigkeit u. v. vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
7. Der Kunde ist verpflichtet den Vermieter für den Fall, daß er die Miet-
gegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen kann oder vom
Vertrag zurückzutreten beabsichtigt, unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
Der Vermieter kann für den Fall, daß der Kunde nach Abschluß des Vertrages
eine Stornierung durchführt 40% des Auftragswertes in Rechnung stellen. Ab 30
Tage vor der vereinbarten Mietzeit von diesem Vertrag zurücktritt, gleichwohl aus
welchem Grund, vom Kunden einen Schadensersatz in Höhe von 50%
des Auftragswertes verlangen. Der Schadensersatzanspruch der Firma MFV
erhöht sich bei Rücktritt von diesem Vertrag innerhalb 14 Tagen vor der
vereinbarten Mietzeit auf 60% des Auftragswertes. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor
der Mietzeit erhöht sich die Stornierungsgebühr auf 85% des Auftragswertes. Für
den Fall, daß der Kunde erst am Tage des Beginns, oder am letzten Tage vor
Beginn der vereinbarten Mietzeit zurücktritt, wird der Auftragswert zu 100% fällig.
8. Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager (Niddatal).
9. Die Preise der Firma MFV gelten in €. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen
sind vorbehalten. Die Preise verstehen sich ab unserem Lager. Die Kosten für
den Transport sowie den Auf- und Abbau gehen zu Lasten des Kunden, falls
nichts anderes vorher schriftlich vereinbart wurde.
10. Die empfangenen Mietgegenstände sind nicht versichert.
11. Bei entstandenen Schäden am Veranstaltungsort, die durch den Kunden oder
seine Gäste verursacht wurden übernimmt die Firma MFV keine Haftung.
12. Bei der Miete von Geräten mit unserem Personal hat der Kunde dafür zu
Sorgen, dass alles unternommen wird, um einen Schaden oder Verlust der
Geräte zu vermeiden. Bei Schäden oder Verlust der Vermieteten Geräte
während der Mietzeit, haftet der Kunde in vollem Umfang mit dem
Wiederbeschaffungswert bzw. den Reparaturkosten.
13. Die Reparatur durch den Kunden ist nicht statthaft.
14. Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zutragenden
Reparaturen oder der Wiederbeschaffung bei Vollschäden oder
Verlusten Schadensersatz in Höhe des Mietzinses zu zahlen.
15. Die Rechnungen sind, falls nichts anderes vereinbart wurde, am Tage der
Abholung der Geräte od. am Tage der Veranstaltung in Bar ohne Abzug zur
Zahlung fällig.
16. Der Mieter hat nicht das Recht wegen Gewährleistungsansprüchen die Zahlung
zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Preis
aufzurechnen. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer vorherigen
Vereinbarung. Sollte eine andere Zahlungsweise vereinbart worden sein,
erfolgt die erste Mahnung (mit Mahngebühr 3%) innerhalb 14 Tagen nach erster
Rechnungsstellung.
17. Leistungen der Firma MFV :
Bereitstellung der technischen Ausrüstung, z. B. Ton- und Lichtanlagen mit
Zubehör sowie Eventmodule jeglicher Art. Betreuung der von MFV zur
Verfügung gestellten Anlagen. Schließt MFV im Auftrag bzw. für die
Veranstaltung eines Kunden Verträge mit weiteren Partnerfirmen, so gelten die
jeweiligen AGB´s der beteiligten Firmen für die jeweiligen Dienstleistungen
oder Veranstaltungsmietsachen welche von den Firmen gestellt werden.
18. Den Mitarbeitern der Firma MFV wird eingeräumt, unter bestimmten
Umständen (z. B. drohende Beschädigung durch Fremdeinwirkung) die
Veranstaltung bzw. die Mietzeit abzubrechen.
19. Besondere Vereinbarungen können schriftlich fixiert werden.
20. Als Gerichtsstand wird Friedberg/Hessen vereinbart.