Hannover, farbenfrohe 3 Zimmer Wohnung mit TG-Stellplatz und Aufzug

399.000 €

  • Wohnfläche 88,21 m²
  • Zimmer 3
  • Schlafzimmer 2
  • Badezimmer 2
  • Etage 2
  • Verfügbar ab Monat 11
  • Wohnungstyp Etagenwohnung
  • Baujahr 1982
  • Provision Mit Provision
  • Balkon
  • Einbauküche
  • Badewanne
  • Gäste-WC
  • Aufzug
  • Keller
  • Garage/Stellplatz

Standort

30171 Hannover - Südstadt-Bult

Beschreibung

**Objektbeschreibung:**

Zu der attraktiven Wohnung zählen neben drei hübschen Zimmern nicht nur ein Badezimmer, sondern auch ein separates Gäste-WC mit Dusche. Die entsprechende Etage lässt sich bequem über einen Fahrstuhl erreichen. Beheizt wird das Apartment, das sich in einem Haus aus dem Jahr 1982 befindet, per Fernwärme. Der Energieausweis der Immobilie ist aktuell und liegt vor. Besonders hervorzuheben ist die Loggia, auf der es sich wunderbar vom Alltag erholen lässt. Die Wohnung bietet mit der vorinstallierten Einbauküche, einem eigenen Auto-Stellplatz und dem Stauraum im dazugehörigen Keller einiges an Komfort.

**Ausstattung:**

* ·         2. Obergeschoss
* ·         Einbauküche
* Aufzug

* ·         Hochwertige Einbauschränke
* ·         Lackierte Decken mit integrierter Beleuchtung
* ·         Wannenbad en Suite
* ·         Gäste-WC mit Dusche
* ·         Loggia
* ·         Gegensprechanlage
* ·         Fernwärmeheizung
* ·         Energieverbrauchskennwert 90,30 kWh/(m² a)
* ·         Energieeffiziensklasse C
* ·         Tiefgaragenstellplatz

**Lage:**

Die Wohnung liegt im II. Obergeschoß eines architektonisch aufwendig gestalteten Mehrfamilienhauses, in phantastischer, ruhiger Lage mit einem begrünten Innenhof, im Zentrum von Hannover. Die beliebte Südstadt bietet eine hervorragende Infrastruktur mit optimaler Anbindung an den Innenstadtbereich, den Maschsee, Zoo und die Eilenriede. Öffentliche Verkehrsmittel sind in nächster Nähe, der Messeschnellweg als Zubringer zu den Autobahnen A2 und A7 in wenigen Autominuten erreichbar.

**Courtage:**

2,70 % vom Kaufpreis inkl. der gesetzl. MwSt, fällig nach Beurkundung eines notariellen Kaufvertrages, sind vom Käufer zu zahlen. Mit dem Eigentümer dieser Immobilie wurde ein provisionspflichtiger Makleralleinauftrag in gleicher Höhe geschlossen (gemäß § 656c BGB).

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