Großzügiges Haus (Haupthaus und Einliegerwohnung) mit Photovoltaikanlage
649.000 € VB
- Wohnfläche 230 m²
- Grundstücksfläche 1.396 m²
- Baujahr 1973
- Provision Mit Provision
- Keller
- Garage/Stellplatz
- Einliegerwohnung
Standort
Beschreibung
Dieses Zweifamilienhaus (aufgeteilt nach WEG) bestehend aus einem Haupthaus und einer Einliegerwohnung mit insgesamt 230 qm Wohnfläche befindet sich in einem beliebten Ortsteil von Burgsteinfurt und ist in zwei Eigentumswohnungen aufgeteilt.
Das Haupthaus (158 qm) verfügt im Erdgeschoss über einen Küchenbereich mit angrenzendem Esszimmer sowie einem großen Wohnzimmer mit gemütlicher Kaminecke, von dem man direkt auf die Terrasse und in den Garten gelangt. Des Weiteren befindet sich ein Gäste-WC im Erdgeschoss. Über den Flur direkt zugänglich ist das Kellergeschoss mit einem Heizungsraum, einem (ehemaligen) Öllager, einem Abstellraum, einem Hauswirtschaftsraum, einem Waschraum sowie einem Trockenraum. Im Dachgeschoss aus dem Jahr 1996 finden sich zwei Schlafzimmer, ein Abstellbereich, ein großes Duschbad mit Wanne sowie ein Arbeitsbereich. Die Einliegerwohnung (70 qm) besteht aus einem großen Wohnbereich mit separater Küche und Zugang zum eigenen Gartenbereich, einem Schlafzimmer sowie einem Bad und einem kleinen Abstellraum.
Rechtliche Angaben
Immobilienberatung Schäfer
Von-Vincke-Str. 5-7
48143 Münster
Tel: 0251 20883281
E-Mail: info@immobilienberatung-schaefer.de
Vertretungsberechtigter: Peter Schäfer
Berufsaufsichtsbehörde: Ordnungsamt Münster
Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO wurde
erteilt durch: Stadt Münster, NRW, Klemensstraße 10, 48127 Münster
Berufskammer: IHK Nord Westfalen
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE358710964
Verbraucherinformationen:
Hinweis nach § 36 VSBG: Immobilienberatung Schäfer, Peter Schäfer, nimmt nicht am Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr (Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO). Verbraucher können die Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeit nutzen.