Große Gewerbeeinheit mit Ladenfläche in Wallersdorf zu vermieten
1.650 €
- Art Mieten
- Fläche 405 m²
- Objektart Weitere Gewerbeeinheiten
- Etagen 3
- Verfügbar ab Juni 2022
- Online-Besichtigung Nicht möglich
- Nebenkosten 300 €
- Monatsmiete für Gesamtfläche 1.650 €
- Kaution 3.300 €
- Provision Mit Provision
- Parkplätze vorhanden
- Stufenloser Zugang
Standort
Beschreibung
Große Gewerbeeinheit / Ladeneinheit in Wallersdorf ab sofort zu vermieten.
Das Objekt verfügt über 2 großflächige Schaufenster und einen ebenerdigen, zweiflügeligen, breiten Eingang.
Direkt vor dem Ladengeschäft befinden sich mehrere Parkplätze.
Das EG besteht aus einem über 100 qm großen Verkaufs-/Ausstellungsraum mit direktem Zugang zur Toilette und in das ca. 70 qm große Lager/Werkstatt, welches auch zusätzlich von außen über ein großes Tor zugänglich ist.
Direkt durch den Verkaufs-/Ausstellungsraum erreicht man über eine breite Treppe das Obergeschoß mit Galerie, welches ebenso als Verkaufs- und Ausstellungsraum mit über 120 qm genutzt werden kann.
Über ein Treppenhaus ist ein weiterer großer Lagerraum im Dachgeschoß vorhanden.
Die Gesamtnutzfläche beträgt 390 Quadratmeter.
Der Mietpreis beläuft sich auf 1650 Euro zzgl. Mehrwertsteuer und 300 Euro zzgl. Mehrwertsteuer Nebenkosten.
Monatlicher Komplettpreis 2320,20 Euro brutto.
Lage
Der Markt Wallersdorf mit seinen ca. 7000 Einwohnern ist ein absolut attraktiver Ort für sämtliches Gewerbe. Durch den Bahnhof und die beiden direkt an den Ortseingängen gelegenen Autobahn-Anschlussstellen ist die Erreichbarkeit und Zentralität herausragend.
Sonstiges
Der Vermieter ist jeder Branche gegenüber aufgeschlossen.
Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, Ihrer Anfrage eine Mieterselbstauskunft beizufügen.
Das Formular können wir Ihnen gerne per Email zukommen lassen.
Nach Prüfung der Unterlagen werden wir uns bei Ihnen melden und gerne einen Besichtigungstermin vereinbaren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass der Eigentümer bei der Auswahl des Mieters wert auf Absicherung legt und deshalb detaillierte Angaben wünscht.
Alle Angaben werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Die hier angegebenen Flächen sind mit Sorgfalt recherchiert worden, erheben jedoch nicht den Anspruch auf Richtigkeit.
Rechtliche Angaben
Gäuboden Immobilien e.K.
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HRA 6958 Registergericht Straubing
Geschäftinhaber: Bettina Karow
USt-Id-Nr.: DE 179 360 019
Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO)
durch das Amt für Öffentliche Ordnung
Gewerbewesen Theresienplatz 2, 94315 Straubing
erteilt und nach § 14 GewO bei der zuständigen
Behörde der Stadt Straubing angemeldet.
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Zum Stutzwinkel 26
94315 Straubing
Tel.: 09421 788088
mail@gaeuboden-immobilien.de
www.gaeuboden-immobilien.de
Der Mietinteressent verpflichtet sich zur Zahlung einer Maklercourtage in Höhe von 5890,50 Euro (inkl. 19% MwSt.) bei Unterschrift des Mietvertrages des oben bezeichneten Objektes und sofort fällig. Die Provision errechnet sich aus 3 Kaltmieten plus Mehrwertsteuer.
Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung erhält der Interessent alle erforderlichen Angaben zum Objekt. Er verpflichtet sich, dass eine Besichtigung stets diskret erfolgt. Er verpflichtet sich weiterhin, das Angebot vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlung wird er provisionspflichtig, wenn der Dritte das Objekt mietet. Wurde das Objekt bereits von anderer Seite angeboten, so ist uns das unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen.
Nimmt der Auftraggeber Verhandlungen mit dem anderen Teil auf, so ist auf unseren Nachweis Bezug zu nehmen. Unsere Maklercourtage entsteht für den Nachweis eines Interessenten oder eines Objektes oder für die Vermittlung eines Vertragsabschlusses über das Objekt. Provisionsanspruch besteht auch bei Ersatz- oder Folgegeschäften an Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts.
Widerrufsbelehrung
Für den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB handelt und dieser Vertag entweder außerhalb der Betriebsstätte des Maklers oder im Wege des Fernabsatzes über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, gilt nachfolgende Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Makler:
Gäuboden Immobilien e. K. Inh. Bettina Karow, Zum Stutzwinkel 26, 94315 Straubing,
Tel.: 09421-788088, E-Mail: mail@gaeuboden-immobilien.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Sollte der Auftraggeber diesen Vertrag widerrufen, hat ihm der Makler alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Makler eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Makler dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Leistung des Maklers während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er an den Makler einen angemessen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber den Makler von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienst-leistungen entspricht. Dies kann dazu führen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Hat der Makler abhängig von seinen vertraglichen Pflichten also bereits eine vollständige Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht, so hat der Auftraggeber die vereinbarte Provisionshöhe zu zahlen, ein Widerrufsrecht des Auftraggebers besteht dann nicht mehr. Für den Fall, dass der Makler zwar keine vollständige Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht hat, hat er im Fall der vertraglichen Vereinbarung von Aufwendungsersatzansprüchen, Anspruch auf Ersatz der ihm bis zur Widerrufserklärung entstandenen und von ihm nachweisbaren Aufwendungen.