Google Pixel 7a 5G 128GB - 8GB - 128GB grau mieten
26 €
Versand möglich- Art Weitere Handys & Telefone
- Farbe Grau
- Gerät & Zubehör Gerät & Zubehör
- Zustand Sehr Gut
Beschreibung
Unser Mietangebot ist speziell darauf ausgerichtet, Ihnen Freiheit und Sicherheit zu geben, sodass Sie immer mit der neuesten Technologie ausgestattet sind.
Unser Mietangebot: Flexibilität nach Ihrem Bedarf
Wählen Sie Ihre bevorzugte Mietdauer aus Optionen von einem ,drei ,sechs oder zwölf Monaten. Aber das ist noch nicht alles – jede Mietdauer verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, sodass Sie Ihr Gerät so lange nutzen können, wie Sie möchten, ohne erneute Vertragsbindung.
Qualitätsgarantie: Neue und neuwertige Geräte
Bei Phonefactory-NRW legen wir größten Wert auf die Qualität der Geräte, die wir unseren Kunden zur Verfügung stellen. Jedes Smartphone in unserem Mietangebot ist entweder brandneu oder neuwertig. Unsere neuwertigen Geräte durchlaufen einen strengen Aufbereitungsprozess und werden auf höchste Standards geprüft, um sicherzustellen, dass sie technisch und optisch in einwandfreiem Zustand sind. So können Sie sicher sein, dass Sie, unabhängig davon, ob Sie ein neues oder ein neuwertiges Gerät mieten, stets ein Produkt erhalten, das unseren höchsten Qualitätsansprüchen gerecht wird.
Unsere Leistungsversprechen:
Flexibilität: Passen Sie Ihre Mietdauer Ihren Bedürfnissen an. Egal, ob kurzfristig oder langfristig, Sie haben die Kontrolle.
Einfachheit: Genießen Sie einen unkomplizierten Mietprozess.
Wählen Sie Ihr Wunsch-Smartphone aus, bestimmen Sie die Mietdauer und das Gerät ist auf dem Weg zu Ihnen.
Sicherheit:
Wir verstehen, dass Unfälle passieren können. Falls Ihr Smartphone während der Mietdauer durch Eigenverschulden beschädigt wird, übernehmen wir 90 Prozent der Reparaturkosten. Sie tragen lediglich 10 Prozent, um Ihr Gerät schnell und ohne große Umstände wieder in Betrieb nehmen zu können.
Warum Phonefactory NRW?
Phonefactory-NRW steht nicht nur für Flexibilität und Sicherheit, sondern auch für Vertrauen und Qualität. Unsere Smartphones sind stets auf dem neuesten Stand und werden gründlich geprüft, bevor sie an Sie versendet werden. Mit Phonefactory-NRW können Sie sicher sein, dass Sie immer mit der besten und aktuellsten Technologie ausgestattet sind. Entdecken Sie die Freiheit und Flexibilität, die Phonefactory-NRW mit seinem Smartphone-Mietangebot bietet.
Wichtiger Hinweis: Im Rahmen unserer Verpflichtung zu Transparenz und Sicherheit führen wir vor dem Zustandekommen jedes Vertrages eine Bonitätsprüfung durch. Dies gewährleistet eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung und schützt sowohl Sie als auch uns. Wir legen großen Wert darauf, diesen Prozess so schnell und reibungslos wie möglich zu gestalten, um Ihnen ein ausgezeichnetes Kundenerlebnis zu bieten.
Rechtliche Angaben
AGB
1. Mietgegenstand: Das Unternehmen Phonefactory-NRW (im Folgenden als ‘Vermieter’ bezeichnet) vermietet dem Kunden (im Folgenden als ‘Mieter’ bezeichnet) Smartphones gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Die vermieteten Smartphones umfassen alle Geräte, die vom Vermieter für die Mietdauer zur Verfügung gestellt werden, ohne spezifische Marken- oder Modellbeschränkungen.
2. Mietdauer: Die Mietdauer für die vermieteten Smartphones beträgt wahlweise ein Monat, drei Monate, sechs Monate oder zwölf Monate, wie vom Kunden ausgewählt. Die Mietverträge verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern sie nicht vom Mieter gekündigt werden. Der Mieter ist verpflichtet, die gewählte Mindestmietdauer einzuhalten und kann den Vertrag vor Ablauf dieser Zeit nicht kündigen. Die Mietgebühr gilt für die gesamte Mindestmietdauer und bleibt unabhängig von einer vorzeitigen Kündigung durch den Mieter bestehen.
3. Mietpreis und Zahlungsbedingungen: Die Mietgebühr für die vermieteten Smartphones wird automatisch per Lastschrift eingezogen oder per Rechnung beglichen, mit einer Zahlungsfrist von sieben Tagen. Die Rechnung wird monatlich zugestellt.
4. Eigentumsvorbehalt und Haftung: Die vermieteten Smartphones bleiben jederzeit Eigentum des Vermieters. Im Falle eines Schadens am gemieteten Smartphone trägt der Mieter 10% der Reparaturkosten, während der Vermieter 90% der Reparaturkosten übernimmt. Der Vermieter behält sich das Recht vor, im Falle eines Diebstahls eine polizeiliche Anzeige zu erstatten und weitere Schritte einzuleiten, um den Diebstahl zu verfolgen und die Geräte wiederzubeschaffen.
5. Nutzungsbeschränkungen: Der Mieter verpflichtet sich, die vermieteten Smartphones nur für private oder geschäftliche Zwecke gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu nutzen. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Geräte zu modifizieren, zu zerlegen, zu reparieren oder anderweitig zu verändern. Darüber hinaus ist es dem Mieter untersagt, die Geräte für rechtswidrige oder unangemessene Zwecke zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Diebstahl geistigen Eigentums, die Verbreitung von schädlicher Software oder die Belästigung anderer Personen.
6. Pflichten des Mieters: Der Mieter ist verpflichtet, die vermieteten Smartphones mit angemessener Sorgfalt zu verwenden und vor Schäden zu schützen. Am Ende des Mietzeitraums ist der Mieter verpflichtet, die vermieteten Smartphones in einem Zustand zurückzugeben, der dem normalen Verschleiß entspricht.
7. Haftung: Der Mieter haftet für Schäden oder Verluste an den vermieteten Smartphones während des Mietzeitraums. Im Falle eines Diebstahls beträgt die Haftung des Mieters 100% des Wiederbeschaffungswerts für das erste Jahr des Mietzeitraums, 80% für das zweite Jahr, 60% für das dritte Jahr, 40% für das vierte Jahr und 20% für das fünfte Jahr. Der Mieter ist verpflichtet, im Falle eines Diebstahls umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Vermieter einen entsprechenden Nachweis darüber zu erbringen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, im Falle eines Diebstahls eine polizeiliche Anzeige zu erstatten und weitere Schritte einzuleiten, um den Diebstahl zu verfolgen und die Geräte wiederzubeschaffen.
8. Rückgabe der Geräte: Am Ende des Mietzeitraums ist der Mieter verpflichtet, die vermieteten Smartphones dem Vermieter zurückzugeben. Die Geräte müssen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, der dem normalen Verschleiß entspricht. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Geräte bei der Rückgabe zu inspizieren und etwaige Schäden oder Verschmutzungen zu dokumentieren. Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle Reinigungs- oder Reparaturkosten zu tragen, die über normalen Verschleiß hinausgehen.”
9. Vertragsänderungen: Änderungen oder Erweiterungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.”
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht: Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Erndtebrück.”
11. Bonitätsprüfung: Vor Abschluss dieses Vertrags behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Bonitätsprüfung des Mieters durchzuführen, um sicherzustellen, dass dieser zahlungsfähig ist. Die Bonitätsprüfung umfasst die Überprüfung von Zahlungshistorie, Kreditwürdigkeit und finanzieller Stabilität des Mieters. Der Vertrag tritt erst in Kraft, nachdem der Vermieter die Ergebnisse der Bonitätsprüfung geprüft und akzeptiert hat. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Vertrag abzulehnen oder gegebenenfalls zusätzliche Sicherheiten zu verlangen, falls die Bonitätsprüfung Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Mieters ergibt.”
12. Kündigung und Rückgabe bei Zahlungsverzug: Falls der Mieter mit der Zahlung der Mietgebühren in Verzug gerät, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen und die vermieteten Smartphones zurückzufordern. Der Mieter ist verpflichtet, die vermieteten Smartphones unverzüglich zurückzugeben und sämtliche ausstehenden Zahlungen sowie eventuelle Schadensersatzforderungen des Vermieters zu begleichen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, um seine Ansprüche geltend zu machen.”