Golf II, 1,8 GL,Bj.91 /Silber met. 3Türig /Unfall
1.300 €
- Marke Volkswagen
- Modell Golf
- Kilometerstand 152.000 km
- Fahrzeugzustand Beschädigtes Fahrzeug
- Erstzulassung März 1991
- Kraftstoffart Benzin
- Leistung 90 PS
- Getriebe Automatik
- Fahrzeugtyp Kleinwagen
- Anzahl Türen 2/3
- HU bis Mai 2026
- Umweltplakette 4 (Grün)
- Schadstoffklasse Euro4
- Außenfarbe Silber
- Material Innenausstattung Velours
- Radio/Tuner
- Schiebedach/Panoramadach
- Scheckheftgepflegt
Beschreibung
Nach Einbau von vielen Neuteilen vor TÜV am 3.Mai 2024 hatte das KFZ nach Abholung aus der Werkstatt einen Seiten - Schaden bekommen. Kotflügel, Türe und leicht Radkasten hinten. Stoßstange vorne müßte auch neu,weil seitlich mit Träger runter gedrückt. Ansonsten ist der Golf in gutem Zustand ohne Rost! Lt. TÜV-Bericht ohne Mängel am 3.5.24. Kurz danach :5Min.später passierte der Unfall. Werkstatt-Belege u. TÜV-Bericht können gerne eingesehen werden. Momentan steht er noch auf Winterreifen.Das war unser Zweitwagen. Da meine Frau jetzt nicht mehr fährt, lohnt sich für uns eine Reparatur nicht mehr. (Rentner) ! lt. unserer Werkstatt, wo der Wagen jetzt steht, würde eine Reperatur sich noch lohnen. Für einen Liebhaber dieses Modells wäre er perfekt. An der Spur ist nichts passiert ,weil oberhalb eingedrückt. Man braucht nur eine Stoßstange, Kotflügel, Tür ein bischen ausbeulen und Radkasten hinten. Der Schaden befindet sich auf der Beifahrerseite. Sämtliche Schläuche neu. Motorrauminnenwände ohne Schaden.
Neuer Kühler , Stoßdämpfer, Bremsen hi. , Bremsen vorne mit Scheiben. Neue Batterie , neuer Regler und vieles mehr.
Das Fahrzeug ist seit 10Jahren in 2. Hand. Der Wagen wird am 4.6.2024 abgemeldet. Billiger wird er auch nicht mehr.
Der Golf wird nicht an Händler verkauft. Nur an Liebhaber !!!
Er ist technisch auf dem besten Stand. Tüv ohne geringsten Mangel. Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung, Garantie u. Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen.Der Bieter (Käufer) erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an.