Gasprüfung gewerbliche Flüssiggas-Flaschenanlagen in Fahrzeugen

80 €

19288 Ludwigslust - Landkreis - Ludwigslust
11.05.2024

Beschreibung

Gas- Prüfung für gewerbliche Flüssiggasanlagen Fahrzeuge
gemäß DGUV Regel 110-010 (DGUV Vorschrift 79 oder BGV D34)

Durch "Zur Prüfung befähigte Person" an gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen in und an Fahrzeugen zu Brennzwecken im Gastronomiebereich und Schaustellergewerbe. Gasprüfung gewerblich nach DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ (DGUV Vorschrift 79 oder BGV D34).
Dies betrifft beispielsweise Food Trucks, Imbisswagen, Dönerwagen, Marktstände (mit Gas) sowie Fahrzeuge der Gastronomie und des Schaustellergewerbes, Bauwagen und mobile Büros. Auch der Grill von Vereinen gilt beim Betrieb als gewerblich und unterliegt der Prüfpflicht.
Die Prüfung dient der Sicherheit der Arbeitnehmer und ist für den Unternehmer verpflichtend. Die Prüfung ist alle zwei Jahre durch eine "Zur Prüfung befähigte Person" zu wiederholen und zu dokumentieren. Eine Prüfung vor Erstbetrieb ist ebenfalls notwendig.
Die zuständigen BGen und Behörden überprüfen diese Vorschriften regelmäßig.

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