Gasprüfung gewerbliche Flüssiggas-Flaschenanlagen in Fahrzeugen
80 €
Beschreibung
Gas- Prüfung für gewerbliche Flüssiggasanlagen Fahrzeuge
gemäß DGUV Regel 110-010 (DGUV Vorschrift 79 oder BGV D34)
Durch "Zur Prüfung befähigte Person" an gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen in und an Fahrzeugen zu Brennzwecken im Gastronomiebereich und Schaustellergewerbe. Gasprüfung gewerblich nach DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ (DGUV Vorschrift 79 oder BGV D34).
Dies betrifft beispielsweise Food Trucks, Imbisswagen, Dönerwagen, Marktstände (mit Gas) sowie Fahrzeuge der Gastronomie und des Schaustellergewerbes, Bauwagen und mobile Büros. Auch der Grill von Vereinen gilt beim Betrieb als gewerblich und unterliegt der Prüfpflicht.
Die Prüfung dient der Sicherheit der Arbeitnehmer und ist für den Unternehmer verpflichtend. Die Prüfung ist alle zwei Jahre durch eine "Zur Prüfung befähigte Person" zu wiederholen und zu dokumentieren. Eine Prüfung vor Erstbetrieb ist ebenfalls notwendig.
Die zuständigen BGen und Behörden überprüfen diese Vorschriften regelmäßig.
Rechtliche Angaben
SABA Sachverständigenbüro, Arbeitssicherheit, UVV-Prüfungen
Björn Hildesheim
Morgenbergweg 08
19288 Ludwigslust
Tel.: 01708530982
email: saba.gutachten@gmx.de
USt-IdNr.:DE343091948
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: <a href="https://ec.europa.eu/consumers/odr" target="_blank">https://ec.europa.eu/consumers/odr</a>
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.