Flachdach Aufständerung aus Feinbeton 24kg

49 €

Nur Abholung
Im Bulloh 2-4,  29331 Niedersachsen - Lachendorf
08.05.2024
  • Zustand Neu

Beschreibung

WATTSTONE 10° Betonaufständerungen für nahezu jedes PV-Modul geeignet

Der WATTSTONE Betonsockel in Form von L-Steinen besteht aus feinporigem Sichtbeton, der nicht nur robust und langlebig ist,
sondern auch eine einfache und schnelle Montage ermöglicht.
Sie müssen keine lästigen Bohrungen in der Dachstruktur vornehmen, was Zeit und Mühe spart.

Einfach aufstellen > PV-Modul anschrauben > Mikrowechselrichter verbinden > Fertig!

Eigenschaften:

- Unterkonstruktion und Beschwerung in einem
- Kein Aufbohren der Dachstruktur notwendig
- Kein komplizierter Zusammenbau mit Werkzeug!
- Betonsockel aus feinporigem Sichtbeton
- Integrierte M8 Gewinde zur Befestigung von Modulen und Kabeln
- Windkanal getestet nach DIN-EN 1991-1-4: 2021
- Objektbezogene Windlastberechnungen Anfragen
- WATTSTONE 10° liegt sicher auf glattem Bitumen, Bitumen mit Schiefer, PVC, EPDM und glattem Beton. Und das sowohl unter trockenen wie nassen Bedingungen.
- Maße eines WATTSTONE 10° Beton L-Steines (LxBxH): 800 x 120 x 227 mm
- Hochfester Beton der Güte C55/67, selbstverdichtend und glatt. Anthrazit durchgefärbt.
- M8 Gewindehülsen, 2 Stück zur Befestigung von PV-Modulen und 1 Stück zur optionalen Montage von Kabelkanälen oder Windschilden auf der Rückseite.
- Gewicht: 24kg

Ausrichtung und Befestigung:

- Neigungswinkel PV-Modul: 10 Grad
- Neigungswinkel Untergrund: max. 5 Grad
- Montage PV-Module: Horizontal
- Auflage für Betonsockel: Bautenschutzmatten mind. t=6mm aus PUR-gebundenem Gummigranulat für Bitumen, oder Betonoberflächen. Für EPDM- und Foliendächer alukaschierte Bautenschutzmatten.
- Abstand zwischen den Modulreihen: 60 cm
- Empfohlene Ausrichtung: Ost-West
- Befestigung PV-Module: Horizontal mit Modulend- oder Mittelklemmen, Edelstahlschrauben mit Federring empfohlen.

Lieferumfang:

1 Betonsockel WATTSTONE 10° (OHNE Zubehör wie Klemmen oder Matten)

WICHTIGE INFORMATION

Seit dem 01.01.2023 regelt das Umsatzsteuergesetz. § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz, dass
unter bestimmten Voraussetzungen für Betreiber von PV Anlagen die Steuer auf 0 % ermäßigt wird.

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Daher sind unsere ausgewiesenen Preise um die MwSt. reduziert.

Sollten Sie die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, sind wir verpflichtet zu unserem Preis noch die MwSt. zu berechnen.
Das wäre zum Beispiel der Fall bei Firmen oder Auslandssendungen. Endverbraucher, welche die Anlagen in Ihren Häusern einbauen erfüllen
die o.g. Regelungen in der Regel. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie uns bitte.

Die Einhaltung der o.g. Voraussetzungen sind an uns nach dem Kauf schriftlich zu bestätigen. Hierzu erhalten Sie nach dem Kauf ein Formular von uns.

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