Energieausweis für Wohngebäude
VB
- Art Weitere Dienstleistungen Haus & Garten
Beschreibung
Erstellen von Energieausweisen für Wohngebäude auf Grundlage des Bedarf oder Verbrauch nach Gebäudeenergiegesetz GEG.
Bei Verkauf oder Neuvermietung, sind Sie als Eigentümer nach GEG verpflichtet dem Interessenten unaufgefordert einen Energieausweis vorzulegen.
Anzeigen Ihrer Immobilie im Internet oder auch Zeitungsanzeigen müssen ebenfalls relevante Angaben des Energieausweises beinhalten. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre.
Ein weiterer Bestandteil des Energieausweises sind Modernisierungsempfehlungen, hierfür findet vorab ein Termin in dem Wohngebäude statt.
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG
Name, Anschrift, Kontakt:
Sebastian Reuschenbach
Gebäudeenergieberatung Reuschenbach
Schulgäßchen 6
55299 Nackenheim
Tel: 06135-9332886
E-Mail: info@energieberatung-reuschenbach.de
Berufsbezeichnung:
Energieeffizienz- Experte für Förderprogramme des Bundes
Aufsichtsbehörde:
Deutsche Energie- Agentur (dena)
Chausseestraße 128a
10115 Berlin
USt-IdNr:
DE363575353