Energieausweis für Wohngebäude

VB

55299 Rheinland-Pfalz - Nackenheim
28.03.2024
  • Art Weitere Dienstleistungen Haus & Garten

Beschreibung

Erstellen von Energieausweisen für Wohngebäude auf Grundlage des Bedarf oder Verbrauch nach Gebäudeenergiegesetz GEG.

Bei Verkauf oder Neuvermietung, sind Sie als Eigentümer nach GEG verpflichtet dem Interessenten unaufgefordert einen Energieausweis vorzulegen.
Anzeigen Ihrer Immobilie im Internet oder auch Zeitungsanzeigen müssen ebenfalls relevante Angaben des Energieausweises beinhalten. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre.
Ein weiterer Bestandteil des Energieausweises sind Modernisierungsempfehlungen, hierfür findet vorab ein Termin in dem Wohngebäude statt.

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