Einfamilienhaus mit Doppelgarage und parkähnlichem Grundstück
385.000 €
- Wohnfläche 192 m²
- Zimmer 8
- Schlafzimmer 4
- Badezimmer 2
- Grundstücksfläche 2.231 m²
- Haustyp Einfamilienhaus freistehend
- Etagen 2
- Baujahr 1964
- Provision Mit Provision
- Terrasse
- Keller
- Garage/Stellplatz
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Das Haus wurde 1964 in massiver Bauweise mit Unterkellerung errichtet.
Das große parkähnliche nach Süden ausgerichtete Grundstück hat eine Größe von rund
2231 m².
Zum Anwesen gehören eine Doppelgarage mit Werkstatt, eine herrliche Terrasse mit Grill und ein Brunnen.
# Ausstattung
Das gesamte Haus ist stilvoll, charmant und großzügig eingerichtet.
Es bietet viele Optionen für Wohnen und Arbeiten an einem Ort mit einer großen Familie.
Die Wohnfläche beträgt rund 192 m².
Die Flächen sind großzügig und durchdacht.
Vom Windfang gelangt man über die große helle Diele ins Wohnzimmer.
Vom Wohn- und Eßzimmer hat man einen herrlichen Blick durch die großen Fenster in den Garten. Die Küche ist vom Eßzimmer und von der Diele aus begehbar. Dort befindet sich auch der große Kachelofen. Es gibt ein großes und helles Arbeitszimmer mit Ausblick in den Garten.
Im Obergeschoss befindet sich das große Elternschlafzimmer mit Ankleidebereich, separatem WC und eigenem Bad.
3 weitere Schlafzimmer sind vorhanden. Es gibt ein weiteres voll ausgestattetes Badezimmer.
Das Dachgeschoss ist ausbaufähig und hat einen französischen Balkon.
Im Keller befinden sich neben der Heizung und dem Waschraum auch eine Sauna und ein Abkühlbecken.
Es gibt eine Ölzentralheizung und zusätzlich liegt ein Gasanschluß im Haus an.
# Weitere Angaben
Separate WCs: 2
Garagen/Stellplätze: 2
Verfügbar ab: nach Absprache
Objektzustand: gepflegt
Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt.
Die Käuferprovision ist identisch mit der Verkäuferprovision
Grundstücksfläche: ca. 2231 m²
Nutzfläche: ca. 29,76 m²
# Lagebeschreibung
Das kleine Ritterstädtchen Lichtenberg liegt über dem malerischen Höllental im bayrischen Frankenwald direkt an der Grenze zu Thüringen. Das Höllental zieht sich auf 4,5 Kilometer Länge an der Selbitz dahin und beheimatet eine der tiefsten Quellen Bayerns. Eine Reihe von Teichen und Seen um die Stadt beleben das Natur- und Landschaftsbild. Südlich der Stadt findet man den größten See, den Frankenwaldsee, der über eine kleine Insel und einen nahe gelegenen Campingplatz verfügt. Die vor dem Schlossberg liegende Altstadt beheimatet das Rathaus, die Kirche, einen spätmittelalterlichen Marktplatz und schmale Gassen, die an eine längst vergangene Zeit erinnern. Auf dem Schlossberg thront die Burgruine Lichtenberg mit ihren aufwendig sanierten alten Burgmauern. Von dort hat man einen phantastischen Ausblick über das Frankenland.
Das Anwesen liegt ruhig gelegen und nur einen kleinen Spaziergang entfernt vom Frankenwaldsee.
# Sonstiges
Das Haus ist stilvoll möbliert und noch bewohnt.
Es wird umständehalber verkauft.
Besichtigungen stimmen Sie bitte mit der Immobilien eG ab.
Bitte bringen Sie zur ersten Besichtigung eine Bonitätsbescheinigung Ihrer Bank mit.
# Energie
Energieausweis: Energiebedarfsausweis
Endenergiebedarf: 192.9 kWh(m²*a)
Energieeffizienzklasse: F
Gültig bis: 2034-04-30
Heizungsart: Zentralheizung
Wesentliche Energieträger: Öl
Anbieter-Objekt-ID: 24-00162
Rechtliche Angaben
Immobilien eG der Volks- und Raiffeisenbanken Hof-Plauen
Bismarckstraße 33
95028 Hof
Telefon: 09281/1798
Telefax: 09281/ 86142
Mail: info@immobilien-eg.de
Domain: http://www.immobilien-eg.de
Vorstand:
Bernd Schnabel (Vors.)
Jürgen Wiesel
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dieter Müller
Handelsregister-Eintrag:
Gen.-Reg.: Nr.: 98 Amtsgericht Hof
Umsatzsteuer-Identifikationsnr.: DE 132954873
Steuernummer: 223 / 106 / 30008
Aufsichtsbehörde gem. § 34c GewO: Ordnungsamt Stadt Hof
Bildquellennachweis:
house of your dream © Olga Lyubkin - Fotolia.com
Europäische Online-Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen (OS-Platform)
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Steitbeilegung von Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungeverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform erreichen Sie über den Link:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@immobilien-eg.de
Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Immobilien eG der Volks- und Raiffeisenbanken Hof – Plauen, Bismarckstraße 33, 95028 Hof
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Mit dem Abschluß eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr zu zahlen. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatzleistung mindestens in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung vorstehender Bedingungen. Tätigkeiten für den anderen Teil ist uns gestattet.
3. Der Nachweis durch uns gilt als anerkannt, wenn bereits bekannte Objekte nicht unverzüglich nach Kenntnis unseres Angebotes zurückgewiesen werden unter gleichzeitiger Bekanntgabe, woher die Kenntnis des Objektes erlangt worden ist. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der obige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluß. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf uns Bezug zu nehmen.
4. Die Provision aus der Gesamtkaufsumme entsteht und ist zahlbar bei Abschluß des notariellen Vertrages. Die Provisionspflicht entfällt nicht, wenn der Vertrag ohne uns direkt oder durch Dritte zum Abschluß gekommen ist, wenn die Übertragung der Verfügungsrechte an einem Grundstück in andere Rechtsform als durch Vertrag geschieht oder wenn dritte Personen ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht ausüben. Die ortsüblichen Maklerprovision ist ferner zu zahlen, wenn mit dem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb von zwei Jahren ein anderes Grundstückgeschäft abgeschlossen werden sollte.
5. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossen Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
6. Von einem Vertragsabschluß muß auch nach Beendigung des Auftrages unverzüglich unter Angabe des Objektes, Vertragsschließenden und des Kaufpreises Mitteilung gemacht werden.
7. Direkte oder durch Makler benannte Interessenten sind an uns zu verweisen, sofern uns Alleinauftrag erteilt worden ist. Im Falle eines Vertragsabschlusses haftet uns der Auftraggeber für die volle Provision.
8. Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so ist bei Vertragsabschluß die hierfür ortsübliche Maklerprovision zu zahlen. Sofern binnen einer Frist von zwei Jahren nach Abschluß des vorerwähnten Rechtsgeschäftes mit dem von uns genannten Vertragspartner ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, so verpflichtet dies zur Zahlung der für einen Kaufvertrag ortsüblichen Maklerprovision. Sofern ein von uns nachgewiesener Mieter oder Pächter innerhalb von 5 Jahren nach Abschluß des Miet- bzw. Pachtvertrages das Grundstück ankauft, verpflichtet dies ebenfalls zur Zahlung der ortsüblichen Maklerprovision, hierbei kann die ' bereits gezahlte Provision für die Vermietung in Anrechnung gebracht werden.
9. Unsere Verpflichtungen ergeben sich im übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag.
10. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werde, die Einhaltung ' der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.
11. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen. Eine etwa unwirksame Vorschrift ist so umzudeuten oder durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers.
Prüfungsverband:
Zuständiger Prüfungsverband nach § 54 GenG ist der Genossenschaftsverband Bayern e.V. mit Sitz in München, erreichbar unter www.gv-bayen.de.