Einfamilienhaus mit Doppelgarage und herrlichem Garten in ländlicher Lage
360.000 €
- Wohnfläche 127,22 m²
- Zimmer 4
- Schlafzimmer 3
- Badezimmer 1
- Grundstücksfläche 1.280 m²
- Haustyp Einfamilienhaus freistehend
- Etagen 2
- Baujahr 1996
- Provision Mit Provision
- Balkon
- Terrasse
- Fußbodenheizung
- Keller
- Garage/Stellplatz
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Das Einfamilienhaus mit Doppelgarage wurde 1995/1996 in massiver Bauweise errichtet.
Die Granittreppe vor dem Haus wurde erst 2014 errichtet.
Zum Grundstück gehören weiterhin ein Gartengerätehaus und eine Holzlege.
Die Grundstücksgröße beträgt rund 1280 m² auf 2 Flurnummern.
Direkt angrenzend an das Grundstück ist ein kleines Wäldchen.
# Ausstattung
Das Einfamilienhaus ist gepflegt und bietet mit rund 127 m² Wohnfläche auf 2 Etagen genügend Platz für eine Familie.
Im Erdgeschoss befindet sich das große Wohn- und Eßzimmer mit Kachelofen. Von hier hat man einen herrlichen Blick in den großen nach Süden ausgerichteten Garten.
Gegen zu viel Sonne schützt die große elektrische Markise (4,50 m x 3,50 m).
Die Einbauküche ist ca. 7 Jahre alt (Firma Nobilia) und ist im Kaufpreis enthalten. Es gibt einen Siemens Backofen und ein Induktionsfeld.
Im Dachgeschoss befinden sich 3 Schlafzimmer, davon haben 2 Schlafzimmer direkten Zugang zum Balkon.
Das große Badezimmer hat neben Dusche und Eckbadewanne Fußbodenheizung.
Im Keller befinden sich ein weiteres WC und eine Dusche.
# Weitere Angaben
Separate WCs: 1
Garagen/Stellplätze: 2
Verfügbar ab: 01.11.2024
Objektzustand: gepflegt
Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt.
Die Käuferprovision ist identisch mit der Verkäuferprovision
Grundstücksfläche: ca. 1280 m²
# Lagebeschreibung
Trogen liegt etwa sechs Kilometer nordöstlich der kreisfreien Stadt Hof an den Autobahnen A 72 (Anschlussstelle 3 Hof/Töpen), A 93 (Anschlussstelle 2 Hof-Ost) und an der Bundesstraße 173. Auf dem Gebiet der Gemeinde liegt das Autobahndreieck Hochfranken. Beim nördlichsten Ortsteil Föhrig befindet sich die Bahnstrecke Leipzig–Hof. Die Gemeinde Trogen liegt im Bayerischen Vogtland an der Grenze zu Sachsen und gehört zum Landkreis Hof.
Das Einfamilienhaus liegt ruhig gelegen in einer Wohnsiedlung mit schönem Blick über Trogen.
# Sonstiges
Das Haus ist noch bewohnt und wird umständehalber verkauft.
Es wird spätestens zum 31.10.2024 frei.
Besichtigungen sind ausschließlich mit der Immobilien eG abzustimmen.
Sprechen Sie uns gerne an.
# Energie
Energieausweis: Energiebedarfsausweis
Endenergiebedarf: 138 kWh(m²*a)
Energieeffizienzklasse: E
Gültig bis: 2033-07-20
Heizungsart: Fußbodenheizung, Zentralheizung
Wesentliche Energieträger: Öl
Anbieter-Objekt-ID: 24-00167
Rechtliche Angaben
Immobilien eG der Volks- und Raiffeisenbanken Hof-Plauen
Bismarckstraße 33
95028 Hof
Telefon: 09281/1798
Telefax: 09281/ 86142
Mail: info@immobilien-eg.de
Domain: http://www.immobilien-eg.de
Vorstand:
Bernd Schnabel (Vors.)
Jürgen Wiesel
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dieter Müller
Handelsregister-Eintrag:
Gen.-Reg.: Nr.: 98 Amtsgericht Hof
Umsatzsteuer-Identifikationsnr.: DE 132954873
Steuernummer: 223 / 106 / 30008
Aufsichtsbehörde gem. § 34c GewO: Ordnungsamt Stadt Hof
Bildquellennachweis:
house of your dream © Olga Lyubkin - Fotolia.com
Europäische Online-Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen (OS-Platform)
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Steitbeilegung von Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungeverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform erreichen Sie über den Link:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@immobilien-eg.de
Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Immobilien eG der Volks- und Raiffeisenbanken Hof – Plauen, Bismarckstraße 33, 95028 Hof
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Mit dem Abschluß eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr zu zahlen. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatzleistung mindestens in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung vorstehender Bedingungen. Tätigkeiten für den anderen Teil ist uns gestattet.
3. Der Nachweis durch uns gilt als anerkannt, wenn bereits bekannte Objekte nicht unverzüglich nach Kenntnis unseres Angebotes zurückgewiesen werden unter gleichzeitiger Bekanntgabe, woher die Kenntnis des Objektes erlangt worden ist. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der obige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluß. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf uns Bezug zu nehmen.
4. Die Provision aus der Gesamtkaufsumme entsteht und ist zahlbar bei Abschluß des notariellen Vertrages. Die Provisionspflicht entfällt nicht, wenn der Vertrag ohne uns direkt oder durch Dritte zum Abschluß gekommen ist, wenn die Übertragung der Verfügungsrechte an einem Grundstück in andere Rechtsform als durch Vertrag geschieht oder wenn dritte Personen ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht ausüben. Die ortsüblichen Maklerprovision ist ferner zu zahlen, wenn mit dem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb von zwei Jahren ein anderes Grundstückgeschäft abgeschlossen werden sollte.
5. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossen Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
6. Von einem Vertragsabschluß muß auch nach Beendigung des Auftrages unverzüglich unter Angabe des Objektes, Vertragsschließenden und des Kaufpreises Mitteilung gemacht werden.
7. Direkte oder durch Makler benannte Interessenten sind an uns zu verweisen, sofern uns Alleinauftrag erteilt worden ist. Im Falle eines Vertragsabschlusses haftet uns der Auftraggeber für die volle Provision.
8. Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so ist bei Vertragsabschluß die hierfür ortsübliche Maklerprovision zu zahlen. Sofern binnen einer Frist von zwei Jahren nach Abschluß des vorerwähnten Rechtsgeschäftes mit dem von uns genannten Vertragspartner ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, so verpflichtet dies zur Zahlung der für einen Kaufvertrag ortsüblichen Maklerprovision. Sofern ein von uns nachgewiesener Mieter oder Pächter innerhalb von 5 Jahren nach Abschluß des Miet- bzw. Pachtvertrages das Grundstück ankauft, verpflichtet dies ebenfalls zur Zahlung der ortsüblichen Maklerprovision, hierbei kann die ' bereits gezahlte Provision für die Vermietung in Anrechnung gebracht werden.
9. Unsere Verpflichtungen ergeben sich im übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag.
10. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werde, die Einhaltung ' der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.
11. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen. Eine etwa unwirksame Vorschrift ist so umzudeuten oder durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers.
Prüfungsverband:
Zuständiger Prüfungsverband nach § 54 GenG ist der Genossenschaftsverband Bayern e.V. mit Sitz in München, erreichbar unter www.gv-bayen.de.