- Wohnfläche 170 m²
- Grundstücksfläche 449 m²
- Haustyp Doppelhaushälfte
- Etagen 3
- Baujahr 1987
- Provision Mit Provision
- Möbliert/Teilmöbliert
- Balkon
- Terrasse
- Einbauküche
- Badewanne
- Gäste-WC
- Fußbodenheizung
- Keller
- Dachboden
- Garage/Stellplatz
- Garten/-mitnutzung
Standort
Beschreibung
**Nie mehr kalte Füße!** Die top gepflegte Doppelhaushälfte besticht durch ihren geräumigen Baustil mit bereits integrierter Fußbodenheizung auf allen Etagen (sogar im Keller). Auch ein Umstieg auf Luftwärmepumpe ist somit leicht möglich.
Die Doppelhaushälfte mit Einzelgarage bietet Raum auf 3 Geschossetagen und liegt im unteren Gemeindebereich von Flossenbürg.
Seit Bau der Immobilie im Jahr 1987 wurden verschiedenste umfangreiche Renovierungsmaßnahmen getätigt und werten diese immens auf. So wurden unter anderem die Fenster 2019, die Holzterrasse 2018, sowie der Kachelofeneinsatz im Erdgeschoss im Jahr 2021 erneuert.
Der stilvolle Innenhof, mit angrenzendem Garten und Blick auf die Burgruine laden zu gemütlichen Abendstunden ein. Alle Räume, egal ob vom Keller, bis hin zum Obergeschoss verfügen über eine Fußbodenheizung, die über eine zentrale Ölheizung gesteuert wird. Der große lichtdurchflutete Wohnraum mit integrierten Kachelofen bietet Zugang zur Terrasse und Garten und lassen Familienherzen höher schlagen.
Die beiden Obergeschosse, mit separaten Bädern und WC, können Sie jeweils über eine offene Wendeltreppe erreichen. Das ausgebaute Dachgeschoss verfügt über einen offenen Kaminofen, das Obergeschoss über einen Balkon mit Blick ins Grüne. Außerdem gehört eine Garage, ein separater Stellplatz, sowie ein wunderschöner Garten mit hochwertigen Bepflanzungen zur Immobile.
**Energieausweis:**
Energieausweistyp/Datum: Energiebedarfsausweis/23.07.2022
Gebäudeart: Einfamilienreiheneckhaus
Endenergiebedarf: 128,3 kWh/(m²•a)
Wesentlicher Energieträger: Heizöl EL, Stückholz
Effizienzklasse: D
Baujahr Gebäude lt. Energieausweis: 1987
CO²-Emission des Gebäudes: 35,4 kg CO²-Äquivalent/(m²•a)
Rechtliche Angaben
Impressum
Anbieter:
Raiffeisenbank Floß eG
Luitpoldplatz 5
92685 Floß
Telefon: 09603 9200-0
Telefax: 09603 9200-75
eMail: service@raiba-floss.de
Vertreten durch den Vorstand:
Direktor Jürgen Schnappauf (Vorsitzender)
Direktor Josef Völkl (stv. Vorsitzender)
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Wolfgang Weig
Rechtsform:
eingetragene Genossenschaft
Registergericht und Genossenschaftsregister:
Amtsgericht Weiden
Genossenschaftsregister Nr. 42
Sitz der Genossenschaft:
92685 Floß
Bankleitzahl und BIC:
BLZ: 75362039
BIC: GENODEF1FLS
Umsatzsteuer-ID:
DE134052186
Prüfungsverband:
Genossenschaftsverband Bayern e. V.
Türkenstraße 22 - 24
80333 München
Aufsicht:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
www.bafin.de
Beschwerdestelle:
Ombudsmannverfahren der genossenschaftlichen Bankengruppe / Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), Postfach 30 92 63, 10760 Berlin
Anschrift Schlichtungsstellen:
Verein Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit:
Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax: 030 2021-1908, E-Mail: kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außer-gerichtlichen Online-Streitschlichtung (sogenannten OS-Plattform) bereit.
Information zur außergerichtlichen Streitschlichtung
Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) bei-zulegen. Diese Plattform wird von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgen-den Link zugänglich gemacht:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Bitte beachten Sie: Nach Angaben der EU-Kommission ist die OS-Plattform für Verbraucher ab dem 15. Februar 2016 erreichbar.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: service@raiba-floss.de
Angaben zum Versicherungsvermittler-Register:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600585-0
(Festnetzpreis: 0,20€/Anruf, Mobilfunkpreis maximal 0,60€/Anruf)
www.vermittlerregister.info oder www.vermittlerregister.org
Registernummer: D-3O6T-XMXTD-91
Sicherungseinrichtung:
Die Raiffeisenbank Floß eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen.
www.bvr-institutssicherung.de
www.bvr.de/SE
Informationsbogen für den Einleger
Verantwortlich für den journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalt im Sinne des § 55 Abs. 2 des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien:
Jürgen Schnappauf
Sonderbedingungen für die Immobilienvermittlung
1 Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2 Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
3 Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsstelle unverzüglich mitzuteilen.
4 Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
5 Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
6 Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
7 Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z. B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
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