Clipper, Nassschneider, Steinschneider, Steinsäge mieten leihen
Beschreibung
Willkommen bei KS-Maschinen DER Maschinenverleih in Ihrer Nähe.
Bei uns können Sie die Maschinen für Ihr Projekt mieten.
Wir bieten Ihnen Geräte für Renovierung / Neubau / Abbruch, Elektroinstallation / Bauanschlüsse, Absperrung / Sicherung, Gartengeräte sowie Reinigung / Trocknung, Transport und Trockenbau an.
►►!!!! Da die Anzeigen immer wieder erneuert werden, ist die Option "Nutzer folgen" ist die bessere Wahl. Aus der "Merkliste" wird die Anzeige nach einiger Zeit verschwinden. !!!! ◄◄
Hier bieten wir einen Nassschneidtisch / Steinsäge für den gewerblichen und Privaten Einsatz zur Miete an.
Schnittlänge: ca. 40 cm vor dem Sägeblatt
ca. 60 cm bis unter das Sägeblatt
Schnitttiefe: ca. 10 cm
Tagesmiete: 45 €
Wochenende: 85 €
Zusätzlich fallen für die Sägeblattabnutzung pro mm 20 € an.
Kaution zum Mietpreis 250 € in BAR.
Alle Preise sind inkl. MwSt.
VERMIETUNG Mo – Fr ab 17 Uhr, Sa ab 9 Uhr möglich
Vermietung nur gegen einen gültigen Personalausweis.
Unsere Mietbedingungen finden Sie unter Rechtliche Angaben.
Telefonische Anfragen Mo – Fr ab 17 Uhr, Sa ab 9 Uhr.
WhatsApp jederzeit
Ruf: 0170 240 11 51
Tagesmiete max. 24Std
Langzeitmiete auf Anfrage.
Die Geräte werden im gereinigten Zustand übergeben. Bei Rückgabe müssen die Geräte ebenfalls gereinigt übergeben werden. Reinigungsgebühr bei verschmutzter Rückgabe 30€.
Ich habe noch weitere Geräte,
schauen Sie doch mal in meine Anzeigen.
Lieferung auf Anfrage.
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Kai Schniederjürgen
Im grossen Holz 10
59329 Wadersloh
Steuernummer: 304/5178/2334
Ruf : 0170 240 11 51
Kleinunternehmer n. P. 19 UStG
Mietbedingungen KS-Maschinen
(Stand 20.07.2022)
Allgemeines
Die Firma KS - Maschinen, überlässt dem Mieter die im Angebot im einzelnen aufgeführten Geräte zur Nutzung.
Mit der Übergabe der Geräte, Leitungen oder sonstigen Anlagen erkennt der Mieter, nach Prüfung, die Funktionsfähigkeit der Geräte und Betriebsmittel an.
Der Mieter verpflichtet sich, den vereinbarten Mietzins zu zahlen bzw. die Geräte und Betriebsmitteln des Vermieters ordnungsgemäß zu betreiben.
Eventuell zu warten und nach Beendigung der Mietzeit gesäubert und funktionsfähig zurück zu geben.
Sollten Schäden durch unsachgemäßen Umgang, fehlendes Zubehör oder Aufwendungen für Reinigungsarbeiten festgestellt werden, dann gehen diese zu Lasten des Mieters.
Angebot/Mietvertrag
Alle Angebote der Firma KS - Maschinen, sind freibleibend.
Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen, werden erst durch schriftliche Bestätigung wirksam.
An unsere schriftlichen Angebote sind wir 30 Tage nach Ausstellung gebunden. Mit der schriftlichen Angebotsbestätigung geht der Unterzeichner einen Mietvertrag mit uns ein und kennt die Auftragsbedingungen des Vermieters in vollem Umfang an.
Geräte und Betriebsmittel werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausgehändigt.
Unsere Preise gelten für die Selbstabholung der zu mietenden Geräte. Preise für die Montage und/oder Demontagen werden gesondert nach Aufwand (Stundenlohnarbeiten) berechnet. Jeder angebrochene Kalendertag wird voll berechnet.
Für die Anlieferung der Mietgeräte, Aufstellung, Anschluss, entstehen zusätzliche Kosten, die vom Mieter zu tragen sind. Anschlussleitungen sind im Mietpreis der Geräte nicht enthalten und werden bei Bedarf ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
Mietdauer
Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem das/die Betriebsmittel, der/die Baustromverteilers oder Zähleranschlussschrank laut Auftrag dem Mieter betriebsbereit zur Verfügung stehen. Die Mietzeit endet mit der Rückgabe der/des Betriebsmittels, der/des Baustromverteilers oder Zähler-Anschlussschrank am Lager des Vermieters.
Sollte eine Lieferung der Betriebsmittel, oder Baustromverteilers/Zähler-Anschlussschrank vereinbart worden sein, so endet die Mietzeit mit Abholung durch den Vermieter, vorausgesetzt die Demontage kann ohne Behinderung oder Verzögerung ab dem abgemeldeten Zeitpunkt erfolgen.
Die Rückgabe des Mietobjektes ist vom Mieter rechtzeitig anzuzeigen.
Schäden/Mängel
Erkennbare Schäden, oder Mängel sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Mängel, die durch den Gebrauch der Geräte oder Betriebsmittel entstanden sind.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietgegenstände hat der Mieter den Vermieter unverzüglich hiervon zu informieren. Des Weiteren haftet der Mieter bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietgegenstände und hat geldwerten Ersatz in Höhe des Handelswertes der Mietgegenstände bzw. in Höhe des für die Schadensbeseitigung notwendigen Aufwandes zu leisten. Bis zum Empfang der Entschädigung ist der vereinbarte Mietzins weiter zu zahlen.
Die defekten Geräte, Betriebsmittel, Baustromverteiler usw. verbleiben auch nach Erhalt der Entschädigung im Eigentum der Firma KS - Maschinen.
Wird ein Gerät, oder Betriebsmittel wie Zuleitungen etc. in einem Zustand zurückgeliefert oder dem Vermieter übergeben, der eine sofortige Wiedervermietung nicht erlaubt und Instandsetzungsarbeiten oder unplanmäßige Reparaturarbeiten erfordert, so verlängert sich die Mietzeit um die Zeit bis zur Beendigung der erforderlichen Arbeiten.
Der Mieter ist verantwortlich für den sicheren Betrieb der Geräte. Baustromverteiler,
Baustromanlagen, sowie Zählerschränke müssen stets verschlossen sein. Sie sind mit einem Vorhängeschloss zu versehen.
Kosten/Mietzins/Zahlung/Kaution
Die Zahlung des vereinbarten Mietzinses ist, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, für alle im Grundangebot enthaltenden Leistungen, einschließlich des Mietzinses für die gesamte vereinbarte Mietzeit, sofort nach Übergabe der Geräte oder Betriebsmittel, an den Mieter, ohne Abzug, als Vorkasse in BAR fällig.
Die Kaution wird am Ende der Mietzeit zurückbezahlt, oder verrechnet.
Die Mietberechnung erfolgt auf Tages, Wochen oder Monatsbasis. Der vereinbarte Mietzins, über das Grundangebot hinausgehend, ist jeweils ohne Abzug bis zum ersten eines jeden Verlängerungsmonats fällig.
Für die Anlieferung der Mietgeräte, Aufstellung und Anschluss entstehen zusätzlich Kosten, die vom Mieter zu tragen sind.
Kommt der Mieter der Mietzahlung oder der Zahlung des vereinbarten Grundangebotes nicht vollständig oder rechtzeitig nach, dann behält sich der Vermieter das Recht vor, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist den Mietvertrag als gekündigt anzusehen und die vermieteten Geräte, Betriebsmittel ohne Vorankündigung zu demontieren oder in einer anderen Weise dem säumigen Mieter unzugänglich zu machen. Eventuelle Kosten, die insbesondere für Wieder- Inbetriebnahme entstehen, trägt der Mieter.
Der Mieter kann an dem ihm überlassenen Mietgerät ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend machen, und muss dem Vermieter jederzeit Zugang zu den gemieteten Geräten, Betriebsmittel gewähren.
Berechnung des Stromverbrauchs/Anmeldung beim örtlichen EVU
Die Verrechnung des Stromverbrauches erfolgt durch den zuständigen Energieversorger, nach dem tatsächlichen Verbrauch und ist im Gerätepreis nicht enthalten. Die Anmeldung des Baustromverteilers und/oder Baustromzählers erfolgt durch den Mieter.
Eine eventuelle Gebühr an das örtliche EVU ist ebenfalls nicht im Mietpreis enthalten.
Genehmigung/ Gestattung
Genehmigungen und Gestattungen für den Standort der Geräte und Leitungswege
(während der gesamten Betriebszeit) liegen, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, in der Verantwortung des Mieters.
Haftung des Mieters
Die gemieteten Geräte, Betriebsmittel, Zuleitungen und sonstigen Anlageteile sind durch die Firma KS - Maschinen nicht versichert. Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Geräte, Betriebsmittel, Zuleitungen und sonstigen Anlageteilen.
Bei Diebstahl hat der Mieter geldwerten Ersatz für die entwendeten Geräte/Betriebsmittel zu leisten.
Haftung des Vermieters
Vertragliche und deliktische Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter wird auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt. Der Vermieter haftet für eine grob fahrlässige, bzw. vorsätzliche Schadensverursachung durch seine Angestellten.
Folgeschäden, die der Mieter oder ein Dritter infolge der Verzögerung der Lieferung, während der Mietdauer, notwendig werdende Reparaturen der Mietobjekte oder der damit verbundenen Ausfallzeiten erleidet, übernimmt der Vermieter nicht.
Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Überlassung der Mietobjekte) haftet der Vermieter für jedes schuldhafte Verhalten.
In diesen Fällen ist die Haftung des Vermieters auf den Ersatz des dem Mieter entstandenen vertragstypischen Schadens, der bei Vertragsschluss für den Vermieter voraussehbar war, beschränkt.
Serviceleistungen
Die Anlieferung der Mietgeräte, Aufstellung und Wartung/Reparatur sind nicht Bestandteil der Mietverträge. Bei Bedarf werden gemietete Geräte durch die Firma KS – Maschinen ausgeliefert, aufgestellt und angeschlossen. Diese Leistungen sind vertraglich unabhängig vom Mietvertrag zu regeln und werden nach Aufwand (Stundensatzbasis) verrechnet.
Im Störungsfall ist die Firma KS - Maschinen zu benachrichtigen. Die Kosten für einen Störungseinsatz werden nach Zeitaufwand und Materialeinsatz (Aufwendungen) berechnet, zzgl. einer Pauschale für An- und Abfahrt.
Unsere geregelten Arbeitszeiten belaufen sich von Montag bis Freitag von:
17.30 Uhr bis 20.30 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 20.30 Uhr.
Mit Aushändigung der/des Mietobjekte/s erkennen Sie unsere Mietbedingungen in vollem Umfang an.
Mit in Kraft treten neuerer Mietbedingungen werden ältere Mietbedingungen gegenstandslos.