Call-Center-Agent (m/w/div) Vollzeit / Teilzeit
- Berufserfahrung Mit Berufserfahrung
- Arbeitszeit Vollzeit
Beschreibung
Lust auf eine neue Herausforderung? Spaß am Umgang mit Menschen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig, denn wir Suchen Mitarbeiter (m/w/div).
Für ein Unternehmens aus der Sicherheitstechnik in Köln (rechtsrheinisch) suchen wir zwei Call-Center-Mitarbeiter (m/w/div) für den Aufbau des Kundenstamms.
Die Stellen können in Vollzeit oder auch in Teilzeit besetzt werden.
Wir bieten Ihnen:
- Einen modernen Arbeitsplatz in einem wachstumsorientierten Unternehmen
- Entwicklungs- / Aufstiegsmöglichkeiten im Unternehmen
- Gute Anbindung zum öffentlichen Nahverkehr oder einen eigenen Parkplatz
- Sehr gute Übernahmeoption beim Kunden
- Ein vergünstigtes Sportangebot (FitX Mitgliedschaft)
- Möglichkeit mobil zu arbeiten
Ihre Aufgaben:
- Kontaktaufnahme zu Geschäftskunden
- Telefonakquise
- Terminierung für die Außendienstmitarbeiter
- Internetrecherche
- Erstellen von Angeboten
- Datenerfassung und Dokumentation
- Vorstellen von Neuerungen
- Unterbreitung von Zusatzangeboten
Ihr Profil:
- Kaufmännischer Hintergrund und Erfahrung in der telefonischen Kundenbetreuung
- Gute MS-Office-Kenntnisse
- Kommunikationsstärke
- Schnelle Auffassungsgabe
- Teamfähigkeit
Kernarbeitszeit: Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 17 Uhr
Für weitere Infos stehen wir Ihnen auch gerne unter der kostenlosen Hotline-Rufnummer 0800-6991000 zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Rechtliche Angaben
RIW Personalservice GmbH
Albin-Köbis-Str. 16
51147 Köln
Tel. (022 03) 69 91-0
Fax: (022 03) 69 91-16
E-Mail: koeln@riw.de
Internet: www.riw-personalservice.de
Geschäftsführer: André Krüger
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 51913
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 231778749
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Jörg Stümer (Anschrift wie oben)
Zuständige Erlaubnisbehörde: Bundesagentur für Arbeit/Regionaldirektion Nordrhein- Westfalen in Düsseldorf.
Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG ab dem 04.12.2003 unbefristet.