Bieterverfahren: Paketverkauf Wald in Ballendorf, 04654 Bad Lausick

2.000 €

  • Grundstücksart Land-/Forstwirtschaft
  • Angebotsart Kaufen
  • Grundstücksfläche 4.548 m²
  • Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
  • Online-Besichtigung Nicht möglich

Weitere Informationen

Standort

04651 Sachsen - Bad Lausick

Beschreibung

**Objektbeschreibung:**

Lage/Umfeld:

Ballendorf ist ein Ortsteil der Stadt Bad Lausick inmitten des Landkreises Leipzig.

Objektbeschreibung:

Zum Verkauf stehen zwei nicht unmittelbar zusammenhängende Waldstücke mit einer Gesamtgröße von 4.548 m² inmitten des Landschaftsschutzgebietes "Colditzer Forst", unweit des Quellgebietes der Parthe (Stadt Bad Lausick, Gemarkung Ballendorf, Flst. 678/1 mit 2.561 m² und Flst. 678/2 mit 1.987 m²).

Die beiden Waldgrundstücke sind ca. 1,5 km nordöstlich der Ortschaft Ballendorf, eines nördlich und eines südlich der Muldewasserüberleitung, gelegen.

Der Baumbestand wird als nicht sehr werthaltig eingestuft.

**Rechtsverhältnisse:**

Eigentümer: Freistaat Sachsen als Alleineigentümer

Nutzungsverhältnisse: keine

Einnahmen p.a.: keine

Lasten/Beschränkungen/Grundpfandrechte: keine

**Kaufpreis:**

Der Verkauf erfolgt freibleibend zum höchsten Gebot.

**Mindestgebot 2.000 EUR**

**Gebotsende: 10.05.2024**

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihre Anfragen ausschließlich nach Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten bearbeiten können.

Alle aktuellen Immobilienangebote finden Sie unter www.immobilien.sachsen.de.

Bei dem in der Anzeige angegebenen Preis handelt es sich um einen **Mindestkaufpreis**. Das ZFM fordert mit seinen Immobilienofferten die Interessenten unverbindlich zur Abgabe eines bezifferten schriftlichen, zusatz- und bedingungsfreien Kaufpreisgebots auf. Ein entsprechendes **Formblatt für Ihr Preisgebot** finden Sie unter **www.immobilien.sachsen.de** auf der Unterseite **„Wichtige Informationen“.**

Es handelt sich dabei um kein förmliches Bieterverfahren. Insofern behält sich das ZFM die Entscheidung vor:

• wann eine Immobilie an welchen Bieter zu welchen Konditionen veräußert wird,

• gegebenenfalls auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen

• jederzeit Nachverhandlungen mit den Bietern zu führen,

• Nachgebotsrunden unter den Bietern zu führen und

• bis zum notariellen Abschluss des Kaufvertrages die Ausschreibung zurückzunehmen oder die Immobilie an einen anderen Bieter zu veräußern.

Aus diesem Verfahren, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keine Ansprüche der Bieter abgeleitet werden.

Der Verkauf der Immobilien erfolgt provisionsfrei direkt vom Freistaat Sachsen, vertreten durch das ZFM. Für Verkäufe, die aufgrund der Eigeninitiative eines Maklers geschehen, besteht kein Provisionsanspruch gegenüber dem ZFM.

Alle mit der Angebotsabgabe und dem Erwerb verbundenen Kosten trägt – sofern nichts Anderes im Kaufvertrag vereinbart wird – der Käufer. Dies betrifft insbesondere Vermessungskosten, Notarkosten, Grundbuchkosten, Gebühren und Steuern. Der Freistaat Sachsen hat für die Verkaufsimmobilien keine Gebäudeversicherungen abgeschlossen. Der Verkauf der Immobilien findet daher unversichert statt. Das ZFM wird über die Bieter und Erwerber sowie deren Angebote ohne deren ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.

Mit der Abgabe eines Kaufpreisgebotes bestätigt der Bieter die Kenntnis dieser allgemeinen Informationen.

Sämtliche Angaben auf den Vermarktungsplattformen des Freistaates Sachsen, den Exposés und Katalogen des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement (ZFM) sind unverbindlich. Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem bei jeweiligem Redaktionsschluss vorliegendem Sachstand recherchiert. Alle Angaben unterliegen dem Vorbehalt der Überprüfung sowie nachträglichen Änderung. Eine Haftung des Freistaates Sachsen in Bezug auf die Angaben in Exposés und Katalogen ist ausgeschlossen. Sämtliche Angaben sind keine Zusicherungen oder Garantien im Rechtssinn der §§ 434 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Sie dienen ausschließlich der Information und werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit.

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